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Einschreiben oder Postzustellungsurkunde?

  • mar-vel
  • 6. März 2009 um 20:29
  • mar-vel
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    5. März 1970 (56)
    • 6. März 2009 um 20:29
    • #1

    Hallo,

    ich habe eine Frage an diejenigen, die schon mal sehr wichtige Dokumente verschickt haben. Wie kann ich am sichersten diese verschicken?
    Klar, ein Einschreiben... ABER, wenn dieses verschwindet, ist es mit 25 Euro versichert. Das hilft nichts.

    Um es mal zu verdeutlichen. Ich bin auch einer, der ein gut neun Jahre altes Auto hatte. Dieses ist nun verschrottet und ich muss den Antrag an die BAFA schicken. Nun muss ich ja, unter anderem, den alten KFZ-Brief mitschicken - ohne den gibt es kein Geld. Aus diesem Grund wäre der Brief ja 2500 Euro wert. Aber das sieht bestimmt die Zusatzversicherung der Post anders, oder?

    Da hatte ich gedacht, dass eine Zustellungsurkunde geeigneter ist, da auf diese ja besser aufgepasst wird - nehme ich an, oder?

    Ich weiß, wahrscheinlich kommt der Brief einfach an, aber ich möchte mich doch etwas absichern. Ist ja schon eine Menge Geld.

    Vielen Dank für Eure Meinungen
    Gruß
    Marc

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/veltwisch/gif/schl.gif] 
    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • Bernd HL
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    • 6. März 2009 um 20:47
    • #2

    Zustellungsurkunde - Bist Du eine Behörde? ?( ?( ?( Die dürfen nur Behörden oder Gerichtsvollzieher verschicken ;)

    Am sichersten wäre in meinen Augen DHL-Expressbrief mit der spätesten Zustellzeit, so habe ich meine letzten Prüfsendungen auch verschickt und keine verloren.

    Zackige Sammlergrüsse aus Lübeck sendet Bernd HL ;)!

  • Lacplesis
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    • 6. März 2009 um 21:07
    • #3

    Wenn Du es sicherer haben willst, dann kannst Du ja DWL (Deutsche-Wertlogistik) nehmen. Wenn ich mich recht besinne müßte das 14.- Euro kosten.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • mar-vel
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    5. März 1970 (56)
    • 6. März 2009 um 22:54
    • #4

    Vielen Dank Euch beiden!
    Schade das die Zustellungsurkunde nicht geht, ich hatte das nur mal überflogen bei der Post....
    Ich schaue mir mal beides an.
    Schönen Gruß
    Marc

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/veltwisch/gif/schl.gif] 
    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.167
    • 7. März 2009 um 17:06
    • #5
    Zitat

    Original von mar-vel
    Vielen Dank Euch beiden!
    Schade das die Zustellungsurkunde nicht geht, ich hatte das nur mal überflogen bei der Post....
    Ich schaue mir mal beides an.
    Schönen Gruß
    Marc

    Hallo mar-vel,

    natürlich geht es auch mit Zustellungsurkunde.
    Dann musst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Poststück für Dich zuzustellen.
    Aber ob dieser Aufwand und die damit verbundenen Kosten es rechtfertigen, wage ich doch zu bezweifeln.

    Gruß
    KJ

  • solid611
    aktives Mitglied
    Beiträge
    129
    • 7. März 2009 um 17:44
    • #6

    @marvel und KJ

    Die Kosten beim Gerichtsvollzieher (GVZ) sind gar nicht so hoch.

    Zustellauftrag an GVZ mit ZU durch die Post:
    GVZ-gebühr 2,50 €
    Schreibauslagen meist 1,00 €
    Postgebühren z.Z. 6,45 €
    Zusammen 9,95 €
    Das schlägt die DWL um Längen. :D

    Persönliche Zustellung durch den GVZ wird teurer:
    GVZ-gebühr 7,50 €
    Schreibauslagen meist 1,00 €
    Wegegeld je nach Entfernung zwischen Amtssitz des GVZ und Zustellort von 2,50 € bis 10,00 €
    Zusammen 11,00 € bis 28,50 €

    Aber diese Zustellart über den GVZ ist nur etwas für den Fall, dass man einen sicheren Nachweis für den Eingang beim Empfänger braucht!

    Ein Brief mit dem Kfz-Brief ist aber keine 2500 € wert!
    Wenn er tatsächlich verloren geht, kannst du von dem Brief eine Zweitschrift bei der ausstellenden Behörde beantragen, so als wenn du ihn verlierst oder er verbrennt etc. Du mußt bei der Behörde nur eidesstattlich versichern, dass du ihn verschickt hast und der Empfänger, dass er nicht angekommen ist.
    Das kostet je nach Bundesland unterschiedlich viel, aber sicher nicht mehr als 25 €. Da reicht die EB - Versicherung aus.

    Viele Grüße
    solid611

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.167
    • 8. März 2009 um 00:05
    • #7

    solid611

    Vielen Dank für die eingehende Aufschlüsselung der Gerichtsvollzieherkostenordnung.

    Bei meinem Posting habe ich selbstverständlich an die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gedacht.
    Der Versand durch die Post ist ja witzlos. Da kann mar-vel den Brief gleich selbst zur Post bringen.

    Gruß
    KJ

  • Wolffi 8. Februar 2026 um 09:44

    Hat den Titel des Themas von „Einschreiben oder Pstzustellungsurkunde?“ zu „Einschreiben oder Postzustellungsurkunde?“ geändert.

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