Standardbrief, frankiert zum Inlandstarif von 100 Pf, echt gelaufen ab Somalia als Feldpost vom deutschen Unterstützungsverband Somalia, entwertet am 12.2.94 mit Tagesstempel 5200 FELDPOST "b" und adressiert an einen Empfänger im Bundesministerium für Verteidigung.
Der Brief wurde linearcodiert.
Die Marke trägt die waagerechte Zählnummer "005".
Hier einige im Internet recherchierte Informationen zum Einsatz:
UNOSOM II
United Nations Operation in Somalia II
Somalia
Im April 1992 war UNOSOM I eingerichtet worden, um die Waffenruhe zu überwachen und humanitäre Hilfe zu koordinieren. Bereits ab August 1992 hatten Bundeswehrsoldaten des II. Korps hierbei an humanitären Aktionen
(UN-Luftbrücke) in Somalia mitgewirkt.
Da jedoch „Zwangsmaßnahmen“ im UN-Mandat nicht enthalten waren, wurde im Dezember 1992, nach einer drastischen Verschlechterung der Situation in Somalia, der multinationale Eingreifverband UNITAF unter Führung der USA vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ermächtigt, mit allen erforderlichen Mitteln (unter anderem Überwachung von Waffenruhen, Beschlagnahme illegaler Waffen und Minenräumung) die Ballungszentren der Bevölkerung und die Häfen zu sichern und eine sichere Umgebung für die humanitäre Hilfe zu schaffen.
Im März 1993 übernahm UNOSOM II nach Erlass der UN-Resolution 814 (1993) diese Mission unter dem Namen Operation Restore Hope von der UNITAF, die im somalischen Bürgerkrieg um Neutralität und Nichtverwicklung rang.
Deutschland
Am 12. August 1992 beschloss die Bundesregierung eine umfassende Hilfe zur Minderung der Hungersnot in dem vom Bürgerkrieg betroffenen Somalia im Rahmen einer Hilfs- und Friedensmission der Vereinten Nationen.
Am 25. August 1992 war in Mombasa (Kenia) ein Lufttransportstützpunkt einsatzbereit und die Versorgung der Bevölkerung in Somalia wurde durch eine Luftbrücke mit zwei später drei Transportflugzeugen vom Typ C-160 Transall aufgenommen. Bis zur Beendigung dieser Soforthilfe am 21. März 1993 wurden 655 Hilfsflüge unternommen und etwa 5.900 Tonnen Hilfsgüter abgeworfen.
Auf Grundlage eines Beschlusses vom 17. Dezember 1992 machte Bundeskanzler Helmut Kohl dem UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali das Angebot, sich an der UNOSOM-Operation durch Entsendung deutscher Unterstützungstruppen in Form eines verstärkten Nachschub- und Transportbataillons zu beteiligen.
Am 12. April 1993 unterbreiteten die Vereinten Nationen die Bitte an die deutsche Bundesregierung, die Operation UNOSOM II zu unterstützen. Dieser Bitte wurde durch einen Kabinettbeschluss am 21 April 1993 entsprochen und der Deutsche Bundestag stimmte dem am selben Tag zu. Mit Weisung Nr. 1 vom 21. April 1993 befahl der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II. Die damals in der Opposition befindliche SPD lehnte einen in der Geschichte der Bundesrepublik erstmalig auch militärischen Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Bündnisgebietes der NATO jedoch strikt ab und stellte beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen vom 23. Juni 1993 erließ der Deutsche Bundestag am 28. Juli 1993 das Auslandsverwendungsgesetz (AuslVG), das rückwirkend zum 1. Juli 1992 in Kraft trat. Der Bundestag stimmte der Entsendung des Einsatzverbandes am 2. Juli 1993 erneut zu.
Am 12. Mai 1993 wurde ein 150 Mann starkes Vorkommando nach Somalia entsandt, um die Einsatzbedingungen für die Bundeswehr in Beledweyne (Belet Uen) zu erkunden. Anfang Juni 1993 wurde das Vorkommando um weitere 150 Mann verstärkt und übernahm in Absprache mit den Vereinten Nationen auch die Einrichtungen und das Material der zuvor in Beledweyne stationierten kanadischen Einheiten. Die Operation selbst und ihre Vorbereitung stellte die Bundeswehr vor eine große Herausforderung. In aller Eile musste noch die Ausbildung für die Soldaten auf die für diese völlig neue Einsatzumgebung in einem Wüstengebiet und langjährigen Bürgerkriegsland der Dritten Welt, das von Kriegsherrn beherrscht wurde, erfolgen. An der damaligen Kampftruppenschule 1 (Infanterieschule) in Hammelburg („German UN Training Centre“) wurde ein einwöchiger Lehrgang eingerichtet, in dem die Soldaten auf diese Situation vorbereitet werden sollten. Neue Aufgaben stellten sich auch in der Organisation der psychischen und sozialen Betreuung der Soldaten und ihrer Angehörigen angesichts der besonderen Risiken des Einsatzes.
Am 3. Juli 1993 lief das erste von fünf Seetransportschiffen mit Material und Gerät für das Hauptkontingent in Emden aus. Die Soldaten wurden mit Transportflugzeugen nach Mogadischu geflogen und mussten von der Hauptstadt Mogadischu aus in einem zweitägigen Fußmarsch ihren Einsatzort in Beldweyne erreichen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 12. Juli 1994, ein Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme zur Umsetzung von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates und an UN-Friedenstruppen sei verfassungsgemäß. Die Bundesregierung sei aber verpflichtet, grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Bundestages einzuholen. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung insbesondere auch damit, dass die Bundesrepublik Teil eines kollektiven Sicherheitssystems sei und sich der Einsatz seiner Streitkräfte daher nicht nur auf die Landesverteidigung beschränken könne.
Der Einsatz
Bei der UNOSOM-Mission waren insgesamt 20.000 Blauhelmen aus 29 Ländern eingesetzt.
Der deutsche Unterstützungsverband bestand aus einem verstärkten Nachschub- und Transportbataillon, das aus über 200 Verbänden zusammengestellt worden war. Insgesamt haben ca. 4.500 deutsche Soldaten außerhalb Deutschlands an der UN-Mission mitgewirkt, davon etwa 4.000 direkt in Somalia. Eingesetzt wurden damals nur freiwillige Zeit- und Berufssoldaten, auch Frauen, jedoch keine Wehrpflichtigen.
Die Entsendung erfolgte in zwei Kontingenten. Das erste Kontingent umfasste 1.725 Soldaten, mit der Luftlandebrigade 26 als Leitverband. Es waren Fernmelder, Pioniere, Sanitäter, die von Fallschirmjägern in zwei Sicherungskompanien geschützt wurden.
Beim zweiten Kontingent, das das erste ablöste, war die Gebirgsjägerbrigade 23 Leitverband. Dieser Verband war auf ca. 1300 Soldaten reduziert worden. Das zweite Kontingent bestand unter anderem aus einem OpInfo-Zug, zwei Sicherungskompanien, sowie jeweils einer Fernmeldekompanie, Pionierkompanie, ABC-Abwehr-Kompanie, Transportkompanie, Instandsetzungskompanie 4./Inst.Btl.3 aus Delmenhorst Adelheide und Sanitätskompanie. Zu ihrer Unterstützung waren Heeresflieger verfügbar.
Als Alarmbereitschft wurden die Fallschirmjägerkompanien des ersten Kontingents in permanentem Alarmzustand gehalten. Sie hätten innerhalb von 24-72 Stunden in den Einsatzraum verlegen und im Rahmen einer Luftlandeoperation eingreifen können.
Auftrag und Operationen
Der Auftrag des deutschen Verbandes unter Leitung von General Peter Heinrich Carstens bestand ursprünglich darin, vom Stationierungsraum Belet Uen (Belet Weyne) in der Region Hiran aus die logistische Unterstützung eines etwa 4.000 Soldaten großen Verbandes anderer Nationen vorzubereiten und durchzuführen.
Die Region um Belet Uen war ausgewählt worden, weil sie eine befriedete Gegend war, eine der Voraussetzungen für den Einsatz der deutschen Unterstützungssoldaten.
Die Soldaten des Deutschen Unterstützungsverbandes betätigten sich hauptsächlich als „militärische Entwicklungshelfer“.
Während des Einsatzes wurden täglich bis zu 450.000 Liter trinkfähiges Wasser produziert und mussten zusammen mit 120.000 Verpflegungsrationen kühl gelagert werden. Täglich wurden bis zu 600 Tonnen Versorgungsgüter transportiert. Zudem musste 500.000 Liter Betriebstreibstoff vorgehalten werden.
Durch ihre Tätigkeit waren die Deutschen im Gegensatz zu den Nationen, die auch Zwangsmaßnahmen zur Friedensschaffung durchführten, bei der Bevölkerung sehr beliebt. Schießen durften die deutschen Soldaten nur, wenn sie angegriffen wurden.
Bei Kampfhandlungen mussten die 500 italienischen Blauhelmsoldaten eingreifen, die zum Schutz der Deutschen in Belet Uen stationiert worden waren.
In der Nacht zum 21. Januar 1994 kam es jedoch zu einem Zwischenfall: ein junger Somali drang in das deutsche Lager ein. Nach mehreren erfolglosen Warnschüssen zielte der Wachsoldat aus 130 Meter Entfernung auf dessen Beine, der Schuss traf jedoch tödlich.
Die Situation im Land hatte sich auch im Zusammenhang mit der sogenannten Operation Irene der ebenfalls im Land befindlichen US-Eingreiftruppen zunehmend verschärft.
Anfang 1994 verließ ein Großteil der UN-Truppen das Land. Auch die Bundesregierung entschied im Dezember 1993, den „Deutschen Unterstützungsverband“ abzuziehen. Am 23. März 1994 verließen die letzten deutschen Soldaten Somalia und der Verteidigungsminister stellte den Verband außer Dienst.
1994 wurden durch den Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen aus dem Mandat der UNOSOM herausgenommen. Danach beschränkte sich die UNOSOM II auf Förderung von Verhandlungen, Unterstützung beim Neuaufbau von Polizei und politischen Strukturen und humanitäre Hilfe, zum Beispiel Hilfe bei der Rückführung von Flüchtlingen. Die UNOSOM-Mission wurde im März 1995 offiziell beendet.
Ergebnisse und künftige Entwicklung
Die humanitäre Bilanz der deutschen UN-Kontingente: Über 17.000 einheimische Patienten wurden medizinisch behandelt, etwa 3,8 Millionen Liter Wasser an die Bevölkerung verteilt, sieben Brunnen ausgebessert oder neu gebohrt, sechs Straßen und drei Dämme repariert, sieben Schulen und ein Waisenhaus gebaut. Davon wurden jedoch eine Schule wieder zerstört, ein errichtetes Krankenhaus geplündert, ein Damm ebenfalls zerstört und mehrere Brunnen durch Minen unbenutzbar gemacht.
Die Gesamtkosten des Einsatzes betrugen etwa 310 Millionen Mark.
Die Bundeswehr sammelte bei diesem Einsatz wichtige erste Erfahrungen für künftige weitere militärische Auslandseinsätze.
Liebe Grüße
mx5schmidt