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Postkriegsbelege die keine sind

  • dietbeck
  • 9. Februar 2009 um 20:27
  • dietbeck
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    • 9. Februar 2009 um 20:27
    • #1

    Hallo,

    wollte mal parallel zum vorhandenen Thread über Postkriegsbelege einen aufmachen, der Belegkategorien sind die immer wieder als Postkrieg deklariert werden, die aber eben keine sind.

    Daher was ist Postkrieg (in der vereinfachten Variante):

    Als Postkrieg bezeichnet man postalische Maßnahmen von Amts wegen gegen Postwertzeichen, Ganzsachen und Entwertungsstempel (bzw. deren Bild oder Inschrift) auf einer Postsendung, die vom Land des Absenders herausgegeben, im Land des Empfängers aus politischen Gründen nicht akzeptiert wurden.

    Ich will hier Belege zeigen, die dieser Definition nicht entsprechen, aber eben oft als Postkrieg bezeichnet oder angeboten werden

    dietbeck

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
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    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (9. Februar 2009 um 20:36)

  • dietbeck
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    • 9. Februar 2009 um 20:34
    • #2

    Also hier mal die erste Kategorie. Grundsätzlich ist ja Kern der Definition, dass es sich um politische Aussagen auf postalischen Merkmalen handeln muss, um überhaupt erstmal für einen Postkrieg in Frage zu kommen. Das heisst aber eben noch lange nicht, dass jeder Stempel/Marke mit politischem Inhalt auch Postkrieg ist. Erst wenn es zu einer Beanstandung kommt kann es sich auch tatsächlich um Postkrieg handeln.

    Der Beleg anbei ist wegen des Stempels sicher ein Postkriegdkandidat (politischer Stempel von der BRD in die DDR, die sich beide ja vielfach Postkrieg geliefert haben), da der entsprechende Stempel aber nie beanstandet wurde, ist es eben auch kein Postkriegsbeleg.

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    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (9. Februar 2009 um 20:35)

  • dietbeck
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    • 9. Februar 2009 um 20:44
    • #3

    Auch immer wieder beliebtermaßen als Postkrieg missinterpretiert. Es kommt desöfteren vor, dass Postverkehr von einem Land in ein anderes verweigert wird. Dies kann durchaus politische Gründe haben. Allerdings ist das völlig UNABHÄNGIG von auf den Sendungen verwendeten Marken oder Stempeln, d.h. egal welche Marken (und Stempel) verwendet wurden, die Sendung wurde nicht befördert. Deshalb KEIN Postkrieg

    Anbei ein Brief aus der DDR nach Spanien. Bis in die 50er Jahre hinein war der Postverkehr der DDR mit Spanien aus Protest gegen das Franco-Regime eingestellt.

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    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (9. Februar 2009 um 20:44)

  • dietbeck
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    • 9. Februar 2009 um 20:56
    • #4

    Es kann auch immer wieder durch ÄUSSERE Umstände zu Schweirigkeiten im Postverkehr kommen. Beliebte Gründe

    1. Kriegszustand zweier Länder
    2. Bürgerkrieg in einem Land
    3. Fehlender Postvertrag aufgrund vorangegangener kriegerischer Auseinandersetzungen.

    All dies hat NICHTS mit Postkrieg im Sinne der gegebenen Definition zu tun. Besonders beliebt in dieser Kategorie zur Missinterpretation sind die Belege, die wegen Bürgerkriegen nicht zugestellt werden können, bzw. der Postverkehr unterbrochen ist.

    Beleg 1 gehört im Extrem zu 2. in den hier gelisteten Schwierigkeiten. Wegen der Roten Khmer die generell die Kommunikation in Kambodscha nach aussen eingestellt hatten konnte der Brief nicht zugestellt werden

    Beleg 2 gehört zu 3. hier. Brief von Triest (Österreich) nach Mailand (Sardinien) von 1860. Im Zuge des sardinischen Krieges 1859 wurde die Lombardei und mit Ihr Mailand sardinisch. Zur Zeit der Beförderung des Briefes bestand zwischen dem sardinischen Teil und Österreich noch kein Postvertrag. Daher war die österreichische Frankierung nur für den österreichischen Teil der beförderten Strecke gültig. Die Beförderung in dem nun sardinischen Teil wurde durch eine erneute Gebühr mit Stempel "2" (Decimes) als "Nachgebühr" erhoben.

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  • Rapunzel
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    • 10. Februar 2009 um 06:07
    • #5

    zu den "Nicht-Postkriegs"-belegen dürfte dann auch dieser Propagandastempel der Khmer gehören,der wohl gleichzeitig auch als Zensurstempel für ausgehende Post eingesetzt wurde... ?!!

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    Einmal editiert, zuletzt von Rapunzel (10. Februar 2009 um 06:11)

  • Rapunzel
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    • 11. Februar 2009 um 13:22
    • #6

    Brief ab Hamburg nach Mühlhausen/Oberpfalz .Warum Marken geschwärzt???

    Um einen Postkriegsbeleg kann es sich eigentlich nicht handeln,da Brief nur auf westdeutschem Gebiet transportiert wurde....

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  • zenne
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    • 11. Februar 2009 um 15:32
    • #7

    Rapunzel,

    ich glaube, man kann zu diesem Beleg zwei Geschichten erdenken:

    1. DIE POSITIVE:
    Es gibt in Thüringen ein Mühlhausen in der ehemaligen DDR. Auf dem Weg dort hin wurde der Brief von der DDR-Post geschwärzt. Der Irrläufer wurde anschließend an das "richtige" Mühlhausen weitergeleitet. Fazit: EIN TOP-Brief.

    2. DIE NEGATIVE:
    Irgendwer hat mit schwarzer Farbe gespielt und versucht einen Beleg zu erzeugen, den es nicht geben kann. Fazit: EIN-MÜLL-Brief (um das Wort Fälschung nicht zu strapazieren).

    Doch welche Geschichte ist wahr??

    Und wer kann den Beweis antreten??

    Möglicherweise ein Prüfer, der die Schwärzung definiert, als mit Original-DDR-Zensur-Farbe erzeugt.

    ... dann könnte die Geschichte 1 Wahrheit sein ;)

  • dietbeck
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    • 11. Februar 2009 um 17:01
    • #8

    Rapunzel

    Gebe Zenne in seiner Interpretation des Briefes mit den Kriegsgefangenengedenkmarken recht. Was noch etwas verwirrt, sollte der Brief tatsächlich zuerst versehentlich Richtung Thüringen gegangen sein, dass die Notopfermarke unbeanstandet geblieben ist. Eigentlich wurde auch diese in der DDR beanstandet (geschwärzt, abgerissen oder mit Stempel der Ungültigkeit zurückgesandt). Allerdings muss man auch hier sahen, dass dies nicht immer konsequent war, also auch kein ko-Kriterium, und die hier gezeigte Kombination ist durchaus denkbar. Wird wahrscheinlich im Nachhinein nicht mehr wirklich festzulegen sein, klar, wie Zenne schreibt, kann man eventuell noch durch die Schwärzung eine Bestimmung machen, aber ich denke auch das wird schwierig, Schwärzungsmöglichkeiten hat es auch in der DDR viele gegeben, da müsste man schon eine genaue Analyse der schwarzen Farbe machen und darauf "hoffen", dass diese Schwärzung von der Zusammensetzung der Farbe so in der DDR nicht vorkam. Das wäre dann ein entsprechender Beweis, aber wenn einer getürkt hat, dann wahrscheinlich mit einer Schwärzung, die durchaus auch in der DDR vorkam.

    Übrigens sind solche Irrläufer durchaus vorkommend, habe selbst so einen (zu einem anderen Postkrieg in meiner Sammlung).

    Ist es ein Irrläufer, so würde ich ihn als Postkrieg in jedem Fall aufnehmen, da ja eine Postkriegsbehandlung erfolgt ist (auch wenn der Brief eigentlich in Westdeutschland laufen sollte), da aber versehentlich in die DDR geleitet, dort dem laufenden Postkrieg anheim gefallen, also ja, ein Postkriegsbeleg, vorausgesetzt, er ist eben nicht getürkt.

    Schön, dass auch solche Beispiele kommen, es ist nicht immer alles schwarz oder weiss

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  • dietbeck
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    • 14. Februar 2009 um 15:04
    • #9

    Rapunzel

    Um noch den Khmer-Stempel zu kommentieren. Ja, kein Postkriegsbeleg, es handelt sich natürlich um einen (politischen) Propagandastempel, dürfte jeden Propaganda-Belegsammler erfreuen, aber eben kein Postkrieg, da nirgends (soweit ich weiss jedenfalls) beanstandet.

    In die gleiche Kategorie fällt der angehängte Beleg, interessanterweise der Stempel gegen das Empfängerland gerichtet, die BRD hat sich aber erst später an Postkriegen mit der DDR beteiligt, daher der Stemple auch in der BRD unbehelligt geblieben, obwohl politisch und gegen die BRD gerichtet.

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  • dietbeck
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    • 14. Februar 2009 um 18:55
    • #10

    Nächste Kategorie schon etwas diffiziler. In diese Kategorrie fallen Belege, die Beanstandung erfahren haben. Da die beanstandeten Merkmale aber PRIVATER Natur sind und NICHT von einer autorisierten Postverwaltung stammen, fallen solche Belege auch nicht in die Postkriegsdefinition.

    Im Anhang ein Brief aus der DDR nach Westberlin. Mit zwei geschwärzten privaten Propagandaaufklebern. Ein Aufkleber mit dem Text "Westberlin spielt eine besondere Rolle in den Plänen der Kriegstreiber" und ein Aufkleber mit dem Text "Abzug der Besatzungstruppen aus Deutschland, Liquidierung der Militärstützpunkte ..." .

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    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (14. Februar 2009 um 18:56)

  • dietbeck
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    • 22. Februar 2009 um 18:46
    • #11

    Auch diese Kategorie (Zensurbelege) hat nichts mit Postkrieg zu tun, denn hier wurde der INHALT der Sendung beanstandet und nicht die auf dem Brief zur Frankatur befindlichen Marken und Stempel.

    Beifügen möchte ich aber einen Beleg, bei dem der Postkriegskenner doch zweimal hinschauen muss. Der Brief ist von den USA geschickt in die CSSR gegangen. Dort retourniert. Deutlich die Öffnungsspuren und der Stempel der Zensurstelle Decin. Soweit die klare Beweislage einer Zensur. Allerdings wird der Postkriegssammler stutzen, da zur Frankatur eine Marke "Weltflüchtlingsjahr" der UNO New York verwendet wurde. Dazu muss man wissen, dass in verschiedenen Ostblockländern die Weltflüchtlingsjahrmarken (von über 70 Postverwaltungen verausgabt) im Postkrieg beanstandet wurden. Auch die CSSR hat sich daran beteiligt. Also soweit erstmal das Stutzen, ob sich das Retour nicht auf die Marke bezieht. Allerdings ist bis heute nur bekannt, dass sich die CSSR im Postkrieg nur gegen die österreichische Weltflüchtlingsjahrmarke beteiligt hat.

    Ergo mit größter Wahrscheinlichkeit ausschliesslich ein Zensurbeleg und damit kein Postkrieg, aber ein kleines Fragezeichen bleibt.

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    3 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (22. Februar 2009 um 18:53)

  • dietbeck
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    • 25. Februar 2009 um 21:00
    • #12

    Die nächste Kategorie ist strenggenommen unter die Zensur einzuordnen verdient aber separate Betrachtung.

    Beanstandet wurde wiederum der INHALT der Sendungen, also nicht die Postmerkale AUF der Sendung, daher kein Postkrieg.

    Allerdings ist in dieser Kategorie mehrheitlich von Briefmarken als Inhalt die Rede, meist als Tauschsendung. Beanstandet wurden also die Briefmarken, die in der Sendung verschickt wurden.

    Hier 2 Belege, die repräsentativ für diese Kategorie stehen.

    Der erste Beleg trägt den grünen Aufkleber "Zurück!/Retour!/Inhalt verstößt gegen Ziffer xxx" der DDR.

    Fast immer wird diese Art von Beleg als Postkrieg missinterpretiert

    Bei dem zweiten Beleg ist es schon kniffliger. Hier ist der Brief in die UdSSR und trägt einen Aufkleber "Retour interdit / Timbres postes" = Zurück, verbotene Postwertzeichen. Da der Aufkleber noch z.T. über dem Adenauer-Viererblock angebracht ist, liegt nichts näher als eine Beanstandung der Adenauer-Marke zu postulieren. Ist aber falsch. Tatsächlich wurde der Aufkleber wegen Marken IM Brief aufgebracht, es kommt auch vor, dass Retoursendungen mit handschriftlichem Pfeil hindeutend auf Marken AUF dem Brief behandelt wurden, auch hier wiederum wird natürlcih Tür und Tor geöffnet für Fehlinterpretationen.

    Alle diese und ähnliche Belege sind KEIN Postkrieg, einfach weil der Inhalt (wenn es sich hier auch um Marken handelt) beanstandet wurde

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  • dietbeck
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    • 21. März 2009 um 05:53
    • #13

    In den sowjetisch besetzten Gebieten wurde der Postverkehr nach Ende des 2.Weltkrieges unterbrechungslos fortgesetzt (soweit möglich). Da keine neuen Marken zur Verfügung standen bediente man sich der noch vorhandenen Bestände der "Hitlerköpfe", wobei das Bildnis der Marken geschwärzt wurde (Sächsische Schwärzungen).

    In der Oberpostdirektion (OPD) Dresden endete die Gültigkeit dieser Marken am 20.6.45. Dort ging man aber noch weiter und erklärte die Marken als gänzlich ungültig. Daher wurden Sendungen, die an Empfänger im Zuständigkeitsbereich der OPD Dresden, die mit den Marken nach dem 20.6.45 eintrafen mit einfacher Nachgebühr belegt, im Sinne der Ungültigkeit der verwendeten Wertzeichen. Daher galt das Briefporto als nicht beglichen. Diese Szenario wird oft als "Dresdner Postkrieg" bezeichnet.
    So waren die Marken zB in der OPD Chemnitz bis August 1945 gültig.

    Nun spricht das ganze doch sehr für ein Postkriegsszenario wurden doch

    1. Marken beanstandet.
    2. dies durchaus aus politischen Gründen

    Jedoch ist laut Postkriegsdefinition ein Postkrieg nur gegeben, wenn er zwischen zwei Ländern (zwei verschiedenen Postverwaltungen) besteht. Hier aber handelt es sich um "Untersektionen" ein und derselben Postverwaltung, nämlich derjenigen der sowjetisch besetzten Zone. Daher kein Postkrieg.

    Anhang: Brief von Oberschlema (OPD Chemnitz) nach Dresden vom 23.6.45. Mit einfacher Nachgebühr belegt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (21. März 2009 um 05:58)

  • dietbeck
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    • 24. März 2009 um 20:52
    • #14

    Immer wieder findet man ein vereinzeltes Vorgehen gegen Marken oder Stempel. Dies sind dann isolierte Massnahmen, die von einem Postamt oder einer Person im Postamt vorgenommen worden sind, ohne offizielle/amtliche Autorisierung. Auch hier handelt es sich dann nicht um Postkrieg.


    Anhang: Ganzsache aus dem Deutschen Reich in die CSR. Dort mit Zensurstempel "Censurovano" abgeschlagen. Derselbe Stempel, sicher nicht ganz unabsichtlich den Hitlerkopf des Werteindruckes abdeckend, nochmals abgeschlagen.

    Es handelt sich hier um ene Einzelmassnahme, keine weitere Massnahme dieser Art weder für diesen Werteindruck noch in irgendeinem anderen Zusammenhang (bisher) bekannt. Die Karte stammt vom 12.9.38, zu diesem Zeitpunkt war der Fokus Hitlers schon auf der CSR und die Spannungen nahmen zu, daher wäre es sicher nicht im Sinne der CSR gewesen zu diesem Zeitpunkt einen Postkrieg mit dem Deutschen Reich anzufangen, dies wäre der Gesamtsituation sicherlich nicht förderlich gewesen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (24. März 2009 um 20:54)

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