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Württembergische Fahrpostbriefe

  • Minimarke
  • 26. Januar 2009 um 18:24
  • Minimarke
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    • 31. Januar 2010 um 19:23
    • #61

    dann würden sich folgende Gebühren ergeben:
    Deutsches Gewichtsporto: 0,70 Mark
    Deutsches Wertporto: 0,10 Mark
    macht gesamt 0,80 MArk = 1 Franken

    Aus den Tabellen des Pakettarifes lese ich für Neuchatel den Progressionssatz 7.
    Bedeutet bei einem Gewicht zwischen 5 und 10 kg = 2,20 Franken.
    Dazu kommen 0,10 Franken Wertgebühr.
    Macht zusammen 2,30 Franken Schweizer Porto.
    Zusammengzogen würden sich dann 3,30 Franken ergeben.
    Ausgeworfen sind aber 3,75, wo ist die Differenz?

    Vielleicht gab es ja in der Schweiz noch Zuschläge für unfrankiert, Zustellung, usw.

    Vielen Dank für eure Unterstützung
    MINIMARKE

  • Minimarke
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    • 31. Januar 2010 um 19:48
    • #62

    Das Deutsche Porto scheint auf alle Fälle klar sein. Wenn ich nach dem Paketposttarif gehe komme ich auf die oben genannten 80 Pfennig.

    Nach meinen Württemberg Unterlagen komme ich auf:
    17,5 Kreuzer für die ersten 5 kg
    3,5 Kreuzer für jedes Kilo mehr = 7 Kreuzer
    4 Kreuzer Minimumgebühr für die Wertangabe
    macht zusammen 28,5 Kreuzer = gerundet 29 Kreuzer

    Diese sind auch in BLAU angeschrieben.

    Nachdem von @bayern klassisch dargelegten Wechselkursen ergeben sich 96,666 Rappen = gerundet 1 Franken!

    Daraus ergibt sich für mich der Schluss dass die Differenz von 45 Rappen in der Schweiz zu suchen ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (31. Januar 2010 um 20:04)

  • steib
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    • 2. Februar 2010 um 19:18
    • #63

    Hallo wurde von OLIKLI auf dein Problem aufmerksam gemacht.

    Es handelt sich um die Stempelgebühr von 45 Cts. die für Packete.
    Bei mehreren Paketen nur einmal wenn auf gleichem Schein.

    Gruss Erwin

  • Minimarke
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    • 2. Februar 2010 um 21:21
    • #64

    Hallo Erwin,

    schön dich hier begrüssen zu dürfen!!!!

    Kannst du noch ungefähr sagen von wann bis wann es diese Gebühr gab?

    Lieben Dank im Voraus

    MINIMARKE

  • steib
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    • 3. Februar 2010 um 07:49
    • #65

    Diese Stempelabgabe, Fiskalabgabe des Staates gab's in einigen Kantonen (Bern, Luzern) auch 1948 noch. Zur Abrechnung wurden meist Stempelmarken (Fiskalmarken) verwendet. Das Ganze ist sehr kompliziert und vielschichtig.

    Bei den Schweizerntarifbüchern sind die Angaben immer inklusive der Stempelabgaben. Für mehrere Pakete auf einen Fahrpostschein gab es pro weiteres Paket einen Abzug von 45 Cents. (nur Zoll 25 Cents)
    Gefunden habe ich die Angabe:
    1866 Fahrpost-Tarif #13,
    1874 Fahrpost-Tarif #2,
    1877 Fahrpost-Tarif #6,
    1880 Fahrpost-Tarif #5,

    1888 Fahrpost-Tarif #5 (Eidgenossenschaft) nicht mehr zu finden.

    In einigen Kantonen musste weiterhin ab Fr. 20.00 eine Stempelabgabe von 20 Rp. entrichtet werden.

  • Minimarke
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    • 3. Februar 2010 um 11:32
    • #66

    DANKE ! ! !

    Drei ergänzende Fragen noch:

    - galt die Stempelabgabe nur für Pakete aus dem Ausland
    - galt die Stempelabgabe für alle Pakete, oder nur Wertpakete
    - könnte ich von der Verordnung 1874 eine Kopie haben

    UND NUN NOCH EINE FRAGE AN DIE ALLGEMEINHEIT:

    Wer kann hier Paketkarten in die Schweiz vor 1881 zeigen, vielleicht kommt man so dem Geheimnis auf die Spur wie diese Stempelabgabe bei frankierten Karten ausgewiesen wurde.

    Kann es sein dass diese 45 Cts in der Zollgebühr aufgingen, und damit NICHT seperat ausgeewiesen sind?
    Würde im Umkehrschluss bedeuten dass die Zollgebühr IMMER über 45 Cts sein muss!!

    Viel Spass beim suchen!

    MINIMARKE

    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (3. Februar 2010 um 12:41)

  • Minimarke
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    • 3. Februar 2010 um 16:59
    • #67

    Hier hätte ich nun einen Beleg mit 45 Cts "ZOLL"
    Ist das dann nur die Stemoelgebühr?

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/bge02mouljwdn1iuk.jpg]

  • Minimarke
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    • 5. Februar 2010 um 09:32
    • #68

    Nächster Beleg bei dem ich ein bischen Hilfe gebrauchen könnte!

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/bgfpksjl4vz1cx043.jpg]


    folgende Fragen hätte ich dazu:

    - definiere ich den Absender richtig mit: Economme Royale, und wie würde das auf deutsch heissen
    - wie heisst die Anschrift unter Nice
    - beim Leitvermerk kann ich die Fortführung nach MÜHLHAUSEN nicht entziffern
    - was bedeutet der Vermerk "affranchi" unter 285

    vielen Dank für Eure Unterstützung

    MINIMARKE

  • Online
    kartenhai
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    • 5. Februar 2010 um 10:13
    • #69

    Hallo Minimarke,

    Economie Royale heißt Königliche Wirtschaft und wird wohl die Verwaltung des Königs gewesen sein.

    Carabacel ist ein Vorort von Nizza, Chateau heißt Schloss. Im Internet findet man heute dort kein Schloss, vielleicht war die Urlaubs-Residenz des Königs von Württemberg dort eine bessere Villa oder ein Luxus-Hotel mit diesem Namen.

    affranchi heißt befreit (vom Porto).

    Das Wort unter Mülhausen kann ich auch nicht entziffern, vielleicht ein Ort zwischen Stuttgart und Mülhausen oder zwischen Mülhausen und Nizza, oder könnte es ein Name sein?

    Gruß kartenhai

  • Minimarke
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    • 6. Februar 2010 um 05:15
    • #70

    kartenhai - Vielen herzlichen Dank!!!

    Hier nun die vorläufige Beschreibung für den gezeigten Beleg:

    Paket mit 4,5 kg vom 4 Februar 1887 von Stuttgart nach Nice
    Deutsches Gewichtsporto = 0 ! ! !
    Französischer Portoanteil nach Tarif VII = 2,85 Mark!!!
    Der Absender Economie Royal bedeutet übersetzt: Königliche Wirtschaft (Verwaltung des Königs), und da das Paket an den Württembergischen König adressiert war bestand für das deutsche Postgebiet PORTOFREIHEIT!!!
    Folgende Anekdoten habe ich zum Thema König und Nizza gefunden:
    Die Tatsache, dass der König sich auch in politisch kritischen Zeiten ins Private, auch außerhalb seines Landes zurückzog, etwa später auch nach Nizza, um seinen Neigungen nachzugehen und dabei auch die ihm als Verfassungsorgan obliegenden Verpflichtungen vernachlässigte – bis zu 800 nicht unterschriebene Dokumente sollen sich in einem Fall aufgestaut haben - war einerseits für die Verwaltung ein Ärgernis, andererseits aber für die Regierung auch sehr bequem, da sie weitgehend ohne Einmischung des Königs regieren konnte.

    Vielleicht gibt es ja noch Informationen zu diesem Schloss, das pikante daran ist dass der Zar (Schwiegerpapa) dort auch Staatsgäste untergebracht hat.

    Hier nun die Rückseite, ich möchte versuchen die dort vorgenommenen Berechnungen nach zu vollziehen.


    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/bgfplcfw7ogjq5r6b.jpg]
    Dazu Zwei Fragen:

    - kann jemand beurteilen ob es sich um einen postalischen oder zollamtlichen Stempel handelt
    - wie war der Wechselkurs 1887

    DANKE

  • steib
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    • 8. Februar 2010 um 08:51
    • #71

    Hallo Minimarke

    Die Gebühr setzt sich aus 25 Rp. Zollschreibgebühr und 20 Rp. Stempelabgabe für Geldeinzug zusammen.

    In den Inlandtarifen und Tarif ins Ausland von der Schweizaus ist dies immer inklusiv. angegeben.

    Gruss Steib

  • Online
    kartenhai
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    • 8. Februar 2010 um 09:39
    • #72

    Hallo Minimarke,

    das noch fehlende Wort bei Deinem Beleg unter Mülhausen könnte vielleicht auch heissen: via Bahnpost oder Bahnnetz. Es gab da seit 1855 die Bahnverbindung Paris-Marseille und ab 1864 die Weiterverbindung Marseille-Nizza. Ob die Haupt-Bahnstrecke damals über Mülhausen lief, oder ob von dort eine Verbindung über Belfort zur Hauptstrecke bestand, weiß ich nicht.

    Gruß kartenhai

  • Minimarke
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    • 25. April 2010 um 19:03
    • #73

    Hallo zusammen,

    ich muss euch Allen einen Riesigen Dank aussprechen!

    Dank Eurer Unterstützung war der Vortrag wieder ein voller Erfolg!

    Also nochmals Danke und weiter sooooooooo!

    Nach einer kleinen Erholungsphase kommen dann die nächsten Belege!

    Ausser ein anderer Sammler hat was zum Thema Fahrpost in Württemberg zu zeigen oder zu fragen.

    mfg
    MINIMARKE

  • Minimarke
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    • 19. April 2011 um 08:42
    • #74

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/bo4tln0nuh1rqoua5.jpg]

    Paket mit einem Gewicht von 9,5 kg von Nürtingen nach Neuffen OA Nürtingen.
    Im Oberamtsverkehr waren 5 Pfennig pro kg zu bezahlen. Da angefangene kg als volle kg gewertet wurden war in diesem Fall die Gebühr für 10 kg zu berechnen. 10 X 5 Pfennig = 50 Pfennig Gesamtgebühr.

  • Minimarke
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    • 2. November 2011 um 18:33
    • #75

    Paket-Begleitbrief (Frachtbrief) innerhalb Württembergs.

    Offizieller Begleitbrief, verwendet innerhalb Württembergs:

    http://www.arge-w%c3%bcrttemberg.de/belegarchiv-014.html

    VIelen Dank für Ihre Kommentare.

    MINIMARKE

  • roteratte48
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    • 13. April 2012 um 21:11
    • #76

    Den hier folgenden "Begleitbrief zu einer Postsendung" habe ich bereits an anderer Stelle mit minimarke diskutiert. Er wurde ausgestellt für "..hiebei 1 Schechtele" (..isch halt a schwäbischer Begleitbrief) auf einem Formular mit Siegel der Königlich-Württembergischen Post-Direction, wohl 1873 (..Paketaufkleber Typ WW-2 für Wertsendungen), mit den Zusatzleistungen Wertangabe und Nachnahme. Unklar ist mir die blaue hs. Notiz oben (..mit Recepisse, Wertsendung [?] ) sowie die Taxierung "66 9/10" - für jeden Hinweis dankbar!

    Gruss - Rolf


    oh Manno - ich werd's irgendwann lernen.. das mit die Bilders *seufz..*

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    2 Mal editiert, zuletzt von roteratte48 (13. April 2012 um 21:25)

  • Magdeburger
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    • 14. April 2012 um 01:49
    • #77

    Hallo Rolf

    viel werde ich nicht helfen können, aber einiges hoffentlich schon.

    Laut Angaben war eine Nachnahme von 3 Gulden 54 Kreuzer vorhanden. Soweit ich den Wert lese, wurden 6 Gulden angeschrieben, mit dem Gewicht hadere ich...

    Unten links wurde 32 Kreuzer franco vermerkt.

    Die Sendung lief in das ca 55 Meilen entfernte Dresden.
    Die 32 Kreuzer für das Franco können sich nur so zusammensetzen:

    Mindestfahrposttarif 50 - 60 Meilen (9. Progressionsstufe) 21 Kreuzer
    Werttaxe bis 50 Thaler oder 87 1/2 Gulden über 50 Meilen = 7 Kreuzer
    Procura für Nachnahme 1 Kreuzer je angefangenen Gulden = 4 Kreuzer

    Damit ist es komplett bezahlt. einzig die Nachnahme von 3 Gulden 54 KReuzer mußte somit vom Empfänger entrichtet werden. In Sachen waren es eben 66 9/10 Neugroschen
    (3 Gulden 54 Kreuzer = 234 Kreuzer / 3,5 = 66,857... Sgr). Da in Sachsen 1 Neugroschen = 10 Neupfennige waren ist alles korrekt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    UIf

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    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (14. April 2012 um 01:49)

  • Minimarke
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    • 14. April 2012 um 08:16
    • #78

    Magdeburger: viel werde ich nicht helfen können, aber einiges hoffentlich schon.

    Was für eine gnadenlose Untertreibung! Porto kann ich so zu 100% bestätigen. Die Umrechnung ist so detailiert von dir beschrieben was soll da noch zu ändern sein?

    Also nochmals Gratulation, und Danke für die Hilfe!

    mfg
    MINIMARKE

  • Magdeburger
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    • 14. April 2012 um 09:51
    • #79

    Hallo Minimarke

    bin auf der Suche nach Scan's solcher Belege von und nach Württemberg zu Zeiten des DÖPV.
    Weiterhin würde mich ein Vertrag zur ersten Periode bis 31.12.1857 mit Baden interessieren. Theoretisch käme auch noch Österreich in Betracht (über dem Bodensee - dann falls richtig)
    Ansonsten war Württemberg umgeben und dann spielen Transite eine Rolle.

    Vielleicht kann hier jemand helfen...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • Minimarke
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    • 14. April 2012 um 12:42
    • #80

    Hallo Magdeburger,

    ein gemainsamer Bekannter hat Ihr Anliegen schon vor einigen Wochen zu mir transpotiert! Leider bin ich im Moment beruflich etwas eingespannt. Die einfachste Lösung wäre bei mir vorbei zu kommen, und sich in meinem Büro etwas um zu sehen!

    Gruß

    Minimarke

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