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Notopfer BERLIN auf unterfrankiertem Auslandsbeleg - mit Nachgebühr belegt

  • Minimarke
  • 18. Januar 2009 um 17:13
  • Minimarke
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    • 18. Januar 2009 um 17:13
    • #1

    Ansichtskarte vom Nebelhorn Stempel Oberstdorf 27-2-1954

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/minimarke/allgemein/saarland/Cus1_1043_R.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/minimarke/allgemein/saarland/Cus1_1043_V.jpg]

    Die Karte ist mit 10 Pfennig für das Inland portogerecht frankiert, Saarland war aber zu diesem Zeitpunkt nun mal Ausland!
    Leider habe ich aktuell keinen Plan wie die 16 Pfennig Nachgebühr zustande kommen.

    Deshalb die Bitte um Eure Kommentare :)

  • dietbeck
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    • 18. Januar 2009 um 17:32
    • #2

    Da biete ich mal folgendes an:

    Porto auf der Karte 10+2 = 12 Pf (Steuermarke in dem Fall als gültiges Porto gerechnet, da die Steuermarke ins Ausland nicht nötig war). Macht also 8 Pf Fehlbetrag für 20 Pf Porto als Postkarte.

    So und nun die interessante Rechnung der Nachgebühr: 80 * 8 / 40 = 16.

    80 = Doppelte Auslandsgebühr der ersten Gewichtsstufe
    8 = Fehlbetrag zum vollen Porto
    40 = Porto der ersten Gewichtsstufe

    Diese Rechnung galt für alle Postsendungen also auch Postkarten. Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie man sich das Leben schwer machen will.

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
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    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

    2 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (18. Januar 2009 um 17:34)

  • Minimarke
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    • 18. Januar 2009 um 17:54
    • #3

    Wieso Leben schwer machen? Diese Meinung teile ich auch!

    Mir fehlt nur noch die entsprechende Verordnung dazu.

    Ausserdem bedeutet diese Interpretation, und dies war heute mit Kollegen der Hauptstreitpunkt, dass die Deutsche Bundespost die Notopfermarken in diesem Fall als Franco anerkannt hat.

    Obwohl dies ansonsten nicht der Fall war!

    Was mir ausserdem nicht ganz klar ist sind folgende Punkte:

    - was hat der Empfänger tatsächlich bezahlt, da die Nachgebühr in Mark ausgestellt ist und die Umrechnung fehlt

    - wie hat die Bundespost diese Zwei Pfennig zurückgerechnet, da diese ja vom Charakter der Marke nicht an die Postkasse geflossen waren.

    mfg
    MINIMARKE

  • dietbeck
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    • 18. Januar 2009 um 18:05
    • #4
    Zitat

    Original von Minimarke
    Wieso Leben schwer machen? Diese Meinung teile ich auch!

    Hoffe wir haben uns nicht missverstanden, meinte wie sich die Bürokratie hier die Postbürokrsatie sich und dem Kunden das Leben schwer macht

    Zitat

    Original von Minimarke
    Mir fehlt nur noch die entsprechende Verordnung dazu.


    Michel-Postgebühren-Handbuch

    Zitat

    Original von Minimarke
    Ausserdem bedeutet diese Interpretation, und dies war heute mit Kollegen der Hauptstreitpunkt, dass die Deutsche Bundespost die Notopfermarken in diesem Fall als Franco anerkannt hat.


    Richtig, habe dies aber schon mehrmals gesehen, wenn es um die Notopfermarke ging, allerdings ist dies auch nicht die Regel

    Zitat

    Original von Minimarke
    - was hat der Empfänger tatsächlich bezahlt, da die Nachgebühr in Mark ausgestellt ist und die Umrechnung fehlt


    Da gibt es auch eine Besonderheit. In dieser Zeit wurde das Nachporto auch beim Absender eingezogen, kann hier aber sicher nicht der Fall sein.

    Zitat

    Original von Minimarke
    - wie hat die Bundespost diese Zwei Pfennig zurückgerechnet, da diese ja vom Charakter der Marke nicht an die Postkasse geflossen waren.


    das weiss ich nicht

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  • Minimarke
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    • 18. Januar 2009 um 18:08
    • #5

    Danke dietbeck

    wenn noch jemand Meinungen zur Abwicklung hat, meine Augen sind immer offen! ;)

  • dietbeck
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    • 18. Januar 2009 um 18:23
    • #6

    Ich rudere nochmal ein bisschen zurück

    Ich habe folgende Arten von Briefen in das Saarland mit "Nachgebühr"

    1. Briefe mit Zusatzfrankatur in Durchgangspostamt (siehe Anhang), wo die Nachgebühr verklebt wurde um das richtige Porto zu gewährleisten, dies wurde definitiv beim Absender eingezogen (dies war aber nicht auf Sendung in das Saarland beschränkt, habe einen ähnlichen Brief nach Schweden)
    2. Brief, wo nicht befördert wurde, sondern per Aufkleber mitgeteilt wurde, dass eine Auslandsgebühr zu entrichten sei. Der Brief wurde zurückgegeben.
    3. Brief, der mit Nachgebühr belegt wurde, wahrscheinlich in FRANCS, wobei aber auch hier die Interpretation unklar ist

    Meine Interpretation zum obigen mag falsch sein, da es eine Nachgebühr nach Gebührenordnung der BRD zum entsprechenden Zeitpunkt zugrundelegt, aber die Nachgebühr sollte ja eigentlich im Empfängerland erhoben werden (Ausnahme siehe 1.). Hier fehlt aber der Absender also kann 1. eigentlich nicht richtig sein.

    16 Francs macht aber auch keinen Sinn, da dies nach der Umrechnung (1 DM = 20 F) viel zu viel wäre (wobei der Kurs auch nicht stabil war, also ist fraglich ob der im Michel gegebene Kurs für die ganze Periode angenommen werden kann).

    Also komme ich nochmal zu meiner ursprünglichen Interpretation zurück. Sollte diese gelten, würde die Nachgebühr bereits von der Bundespost vermerkt wordedn sein, im Saarland hätter man dann nach dem gültigen Kurs umgerechnet (voraussetzend, das die Notopfer hier als Teil des Portos angerechnet wurde). Dies ist aber reine Spekulation

    Bilder

    • saarland.jpg
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    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

    2 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (18. Januar 2009 um 18:30)

  • Minimarke
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    • 18. Januar 2009 um 18:31
    • #7

    Danke dietbeck

    Warum zurückrudern? Ich sehe dafür keinen Bedarf!

    Die Frage ist wirklich "NUR" wie haben die Saarländer umgerechnet.
    Deiner Berechnung in DM stimme ich voll und ganz zu!

  • VorphilaBayern
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    • 18. Januar 2009 um 19:10
    • #8

    Hallo Minimarke,

    im Buch "Die Berechnungsarten der Nachgebühren seit 1875 von Harald Warming von 1993" steht folgendes:
    Ab 1948 Postverkehr mit dem Saarland.
    Richtung Deutschland - Saarland die deutschen Inlandstarife.
    Richtung Saarland - Deutschland die Auslandstarife.
    Ab 1.9.1948 (Verfügung Nr. 216 in 1948):
    Die Nachgebühren sind nach dem Gegenwert
    1 Goldcentime = 1 Pfennig zu berechnen.
    Verfügung Nr. 573: in 1951: Postkarten die den Vorschriften nicht entsprechen, sind als Briefe zu behandeln.
    Auf der Karte fehlt "Postkarte" bzw. "Carte Postale",
    also mußte der Brieftarif von 20 Pfg. (Fernverkehr)
    herangezogen werden.
    Wie in diesem Fall die Nachgebühr errechnet wurde,
    kann ich nicht sagen.


    Hallo dietbeck,

    zu Ihren Beleg steht ebenfalls im obengenannten Buch:
    In Paris 1947 wurde erneut darauf hingewiesen,
    daß bei unzureichend freigemachten Sendungen
    die Absender ersucht werden sollen, das Fehl nachzukleben.
    Eventuell kann das Einlieferungspostamt die fehlende Gebühr
    nachkleben und den verauslagten Betrag vom Absender einziehen.
    Kann nicht so verfahren werden, so ist der T-Stempel
    zu setzen und die fehlende Gebühr daneben.


    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

  • dietbeck
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    • 18. Januar 2009 um 19:30
    • #9

    VorphilaBayern

    wunderbar. Damit lässt sich auch der erfragte Beleg eindeutig erklären.

    Tatsächlich 16 Pfennig Nachgebühr (berechnet nach Michel Gebührenhandbuch), das T verwendet, da beim Absender nicht eingezogen werden konnte und im Saarland dann nach der Berechnung 1 Pf = 1 (Gold)Centimes, 16 Centimes eingezogen. Wiederum zugrundelegend, dass die Notopfermarke zur Frankatur angerechnet wurde (und die 2 Pf können dann sicherlich durchaus bei der Post verblieben sein, da ja auf dieser Sendung keine Abgabe zu leisten war, also der Absender im Grunde mit diesen 2 Pf "überfrankiert hat", hätte er nicht generell unterfrankiert, da Auslandsgebühr. Damit war dieses Geld (2 Pf) also ohne weiteres in dem Sinne einer Frankaturanrechnung verwendbar).

    Die Inlandsfrankatur nach dem Saarland ist keineswegs selten, vielen Postkunden war wohl der postalische Auslandsstatus des Saarlandes nicht klar.

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    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (18. Januar 2009 um 19:31)

  • Minimarke
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    • 18. Januar 2009 um 19:50
    • #10

    Vielen Dank - Euch Allen !

    Damit wäre der Beleg wohl geklärt. Das Post ins Saarland nicht selten ist, ist soweit klar.
    Sollte jemand weitere Belege mit Nachgebühr ins Saarland haben, bzw. Zutaxe, wäre hier der richtige Platz um diese Belege zu zeigen.

  • dietbeck
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    • 19. Januar 2009 um 06:53
    • #11

    Hallo,

    ich hoffe wirklich, dass noch Belege eingestellt werden, um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Der Himweis von VorphilaBayern war schon mal sehr hilfreich.

    Also hier erstmal ein eindeutiger Beleg.

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    2 Mal editiert, zuletzt von dietbeck (19. Januar 2009 um 06:54)

  • dietbeck
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    • 19. Januar 2009 um 07:08
    • #12

    ...und hier der andere Beleg, de wieder Fragen aufwirft. Im Prinzip dieseleb Art Beleg wie zur Thread-Eröffnung. Aber hier mit Nachgebühr "12", also eben nicht "16", wie im ersten Beleg (bei dem sich eine logische Erklärung anbietet).

    "12" würde passen, wenn man wiederum mit Notopfermarke eine Frankatur von 12 Pfennig nimmt. 8 Pf Fehlbetrag, 1,5-faches Strafporto, also 12 Pfennig. Dies wiederspräche aber der in der BRD gültigen Nachgebührordnung. Die Nachgebühr hätte beim Absender eingezogen werden können und damit hätten entsprechende Marken wie im weiter oben gezeigten Brief verklebt werden können. Aber das muss und wird nicht ständige Praxis gewesen sein, die Belege mit Zusatzmarken sind nicht so häufig, also kein Argument.

    Bleibt als Alternative die Nachgebührerhebung im Saarland. Allerdings komme ich mit den Portos im Saarland nicht weiter, soweit ich sehe sind es 12 F für eine Postkarte vom Saarland ins Ausland, ob sich daraus eine Nachgebühr errechnen lässt, erschliesst sich mir nicht. Überhaupt kenne ich die Nachgebührordnung des Saarlandes zum Zeitpunkt des Beleges (1955) nicht.

    Bilder

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  • dietbeck
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    • 19. Januar 2009 um 07:10
    • #13

    ...ausserdem noch die Frage was ist genau ein "Goldcentimes" ? War das die normale "Pfennigeinheit", also 100 Goldcentimes = 1 Francs ?

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  • VorphilaBayern
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    7. August 1955 (70)
    • 19. Januar 2009 um 07:26
    • #14

    Hallo dietbeck,

    vom 20.11.1947 bis 6.5.1959: 1 Franc = 100 Centime
    und 20 Franc = 1 Saarmark.
    Bei den gezeigten Beleg fehlt wiederum "Postkarte
    oder Carte Postale". Die Nachgebührenberechnung
    müßte eigentlich mit den Beleg von Minimarke
    identisch sein.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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