Zitateine Frage: ...seit wann sind Endverbraucher & "Kleingwerbetreibende"(hättest du gerne) eine eigene & zusätzliche handelsrechtliche Kategorie?.
Sammlerbernd, nur für dich, will ich es gerne erklären:
der Käufer als Endverbraucher hat mehr Rechte gegenüber gewerblichen Anbietern.
Kleingewerbetreibende grenzen sich gegenüber Vollkaufleuten ab. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem Vollkaufmann ist das HGB, dass der Vollkaufmann gegen sich gelten lassen muss und das für den Kleingewerbetreibenden nicht gilt.
Einen Vollkaufmann zur erkennen, ist ganz einfach. Es geht nicht darum wie hoch der Kaufmann gewachsen ist, sondern ob er im Handelsregister eingetragen ist. Daran erkennt man ihn.
Handelsrechtliche Kategorien sind mir in dem Zusammenhang unbekannt. Das Handelsrecht steht im HGB. Dort steht auch, für wen es gilt. Es gilt jedenfalls nicht für Endverbraucher und auch nicht für Kleingewerbetreibende. Wenn sich ein Vollkaufmann einen Döner kauft und Streit mit dem Budenwirt bekommt, gilt auch nicht das HGB. In dem Fall ist der Vollkaufmann nämlich Endverbraucher und wird auch rechtlich so behandelt.
Noch ein Hinweis, nach einem Fragezeichen braucht man keinen Punkt zu machen. Ich weiß auch, weshalb du so beliebt bist. Deine Beiträge haben einen hohen Unterhaltungswert und du malst ein Weltbild, dass viele mögen. Wer jeweils in der scheinbar unterlegenen Position ist oder was als für den besprochenen Einzelfall als "gerecht" scheint, wird von dir gerne als Wahrheit verkauft. Die Rechtslage interessiert dich dabei überhaupt nicht. Man merkt natürlich schon, dass du sie auch nicht kennst, nur weshalb schreibst du so viel dazu?