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Unglaublich

  • baumann1444
  • 24. Oktober 2008 um 21:53
  • Geschlossen
  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 14:27
    • #41
    Zitat

    eine Frage: ...seit wann sind Endverbraucher & "Kleingwerbetreibende"(hättest du gerne) eine eigene & zusätzliche handelsrechtliche Kategorie?.

    Sammlerbernd, nur für dich, will ich es gerne erklären:

    der Käufer als Endverbraucher hat mehr Rechte gegenüber gewerblichen Anbietern.

    Kleingewerbetreibende grenzen sich gegenüber Vollkaufleuten ab. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem Vollkaufmann ist das HGB, dass der Vollkaufmann gegen sich gelten lassen muss und das für den Kleingewerbetreibenden nicht gilt.

    Einen Vollkaufmann zur erkennen, ist ganz einfach. Es geht nicht darum wie hoch der Kaufmann gewachsen ist, sondern ob er im Handelsregister eingetragen ist. Daran erkennt man ihn.

    Handelsrechtliche Kategorien sind mir in dem Zusammenhang unbekannt. Das Handelsrecht steht im HGB. Dort steht auch, für wen es gilt. Es gilt jedenfalls nicht für Endverbraucher und auch nicht für Kleingewerbetreibende. Wenn sich ein Vollkaufmann einen Döner kauft und Streit mit dem Budenwirt bekommt, gilt auch nicht das HGB. In dem Fall ist der Vollkaufmann nämlich Endverbraucher und wird auch rechtlich so behandelt.

    Noch ein Hinweis, nach einem Fragezeichen braucht man keinen Punkt zu machen. Ich weiß auch, weshalb du so beliebt bist. Deine Beiträge haben einen hohen Unterhaltungswert und du malst ein Weltbild, dass viele mögen. Wer jeweils in der scheinbar unterlegenen Position ist oder was als für den besprochenen Einzelfall als "gerecht" scheint, wird von dir gerne als Wahrheit verkauft. Die Rechtslage interessiert dich dabei überhaupt nicht. Man merkt natürlich schon, dass du sie auch nicht kennst, nur weshalb schreibst du so viel dazu?

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

    4 Mal editiert, zuletzt von stampsx (27. Oktober 2008 um 14:38)

  • myself
    aktives Mitglied
    Beiträge
    112
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Oktober 2008 um 14:53
    • #42

    Die Verbreitung solcher "Weisheiten" führt zu dem, was viele bei Ebay beklagen: Die Abmahnung

    Jeder 2.-3. neue gewerbliche Händler, zumeist Kleingewerbetreibender, guckt in der Auktion eines anderen gewerblichen Händlers und übernimmt diesen Blödsinn vom Gefahrenübergang bei unversichertem Versand (was definitiv falsch und wettbewerbswidrig ist!).
    Wenn alle ab morgen bei Rot über die Ampel fahren, wird die StVO doch dadurch auch nicht unwirksam!?

    Und wir sprechen hier doch von folgendem: Verkauf: Händler - Privat.
    Alle anderen Feinheiten lassen wir mal raus. Denn dann kann man noch darüber streiten, ob ein gewerblicher Händler, wenn er im Sinne eines Privatkäufers handelt, die Rechte eines Privatkäufers mit allen Vorteilen geltend machen kann.

    MfG myself

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 15:22
    • #43

    @ myself
    nun es tut mir, leid da? dieser wichtige Thread wieder durch Animositäten verwässert wurde. :(
    Noch einmal:
    Händler- (Voll) Kaufmann verkauft an Sammler [U](Nichtkaufmann[/U]).
    Hier gilt dann die Einschränkung des Handelsges..., insbes. muß dann der VK das Risiko des Gefahrenüberganges tragen- also das Versandrisiko.
    Diese Fordeung wird durch Internet-Plattformen umgangen. Ebenso die gutbürgerliche Bedingung der Freien Handelsbeziehung; formuliert schon im 1.BGB. unter dem 1. Reichskanzler Bismarck (ab 1871): erst die Ware- dann das Geld- s.o.meine gestrige Aussage.
    Dies ist ja auch sonst die Grundlage unserer täglichen Handelsbeziehungen. Auch bei Sammelgegenständen ist dies möglich- siehe div. Versandhäusr mit den Ansichtssendungen.
    Im Prnizip wäre dies auch bei Ebay- möglich. Aber der Konzern will seine sichere Rendite (Provision) einfahren & den meisten VK ist so ein riesiger Wettbewerbsvorteil sicher, indem sie meist als sich ausgegebene Nichtkaufleute das Transportrisiko per Klausel (Vertrag)auf die Käufer verschieben Können.
    @ Sfrd. Kraft: was willst Du bei mir lernen ? Gruß SB

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (27. Oktober 2008 um 15:26)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 16:07
    • #44

    Der Thread mit dem unglaublichen Titel "Unglaublich" stellte eigentlich keine Frage, sondern gab die Probleme im Zusammenhang mit einen Einkauf, aus Sicht des Käufers wieder.

    Nach Aussage des aktivsten Mitgliedes "Sammlerbernd" wurde, ich zitiere

    Zitat

    dieser wichtige Thread wieder durch Animositäten verwässert wurde

    Ich will nun nicht spekulieren ob Alkoholeinwirkung, einfache Unkenntnis oder was auch immer dafür verantwortlich sind. Auf jeden Fall zwingt doch niemand Sammlerbernd so einen absurden Kram zu schreiben.

    Damit die sinnlose Zusammenstellung von Worten, deren Bedeutung man offensichtlich nicht kennt, relativiert wird, hier ein Link der einen Einblick in die Rechtslage gewährt. Dabei geht es um das Urteil des Landgerichts Landau vom 17.2.2006 (HK O 977/05) in dem entschieden wurde, dass die von einem Online-Händler gegenüber einem Verbraucher verwendete AGB-Klausel “Versand auf Risiko des Käufers” nach §§ 474 Abs. 2, 447 BGB, § 4 Nr. 11 UWG unzulässig ist. Da stehen sie nun die Paragrafen. Von "Einschränkung des Handelsges...." lese ich allerdings nichts.

    Noch ein Zitat zum Schluss

    Zitat

    @ Sfrd. Kraft: was willst Du bei mir lernen ? Gruß SB

    Ich habe schon gelernt. Übermäßiger Alkoholgenuss schadet nicht nur fast allen inneren Organen und erschwert das Denken, sondern lässt auch peinliche Entgleisungen aus der Tastatur entkommen. Dabei fällt mir auch eine weise Belehrung von Otto ein: am Schluss der Predit sagt man Amen und nicht Prost. :oneien:

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

    3 Mal editiert, zuletzt von stampsx (27. Oktober 2008 um 16:12)

  • myself
    aktives Mitglied
    Beiträge
    112
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Oktober 2008 um 16:08
    • #45

    @SammlerBernd:

    Glaub mir, als gewerblich angemeldeter Händler, egal mit welcher Status (eingetr. Kaufmann, Kleinunternehmer, umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen), ist es nicht möglich des Versandrisiko auf den Käufer zu übertragen. Was viele gewerbliche Händler bei Ebay in Ihre Artikelbeschreibungen schreiben, ist wettbewerbswidrig. Nur Privatverkäufer können das Versandrisiko abwälzen. Und sobald ein gewinnorientiert Handelnder als Privatverkäufer auftritt, ist dieses ebenso wettbewerbswidrig.
    Internet-Plattformen umgehen die Gesetze nicht, viele Verkäufer halten diese nur fälschlicherweise für einem rechtsfreien Raum. Ich möchte mal sehen, dass sich 100 Ebayverkäufer mit Ihren "AGBs" auf einem öffentlichen Markt versammeln. Das Ordnungsamt käme mit den Anzeigen nicht mehr hinterher.

    MfG myself

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 16:49
    • #46

    nun genug der kostenlosen Erläuterungen auf eigentlich verständlicher Basis.
    @ m. genau das habe ich geschrieben: Ein Kaufmann/Unternehmer muß das Versandrisiko genüber einem Nichtkaufmann (Endverbraucher) tragen. :jaok:
    Ergo mimt er Privatverkauf, also Nichtkaufmann & kann per Klausel dieses auf den Käufer abwäzen. ;) 8)
    Bei uns herrscht Vertragsfreiheit
    & Vertäge sind unter allen Umständen einzuhalten; außer diese verstoßen gegen das Grundgesetz ( zB Redlichkeit; Treu & Glauben, Sittenwidrigkeit...)
    Nun hoffe ich, daß du mir da bei wohlwollenden Durchlesen zustimmen kannst.
    Eine richterliche Entscheidung ist auf nichthöchster Ebene nicht allgemein richtungsweisend, sondern es ist eine Einzelfall-Entscheidung eines unabhängigen Richters.
    @ Kraft Gib dir keine Mühe, hattest den beifallheischenden Versuch schon öfter gestartet... & Prosit zu so früher Stunde :D :D
    @ all Diese Gesetze/Bestimmungen sind beileibe nicht von mir gemacht- sondern nur interpretiert... :D ;)
    Gruß SB

    2 Mal editiert, zuletzt von SammlerBernd (27. Oktober 2008 um 17:35)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 17:12
    • #47

    Ich glaube, du bist hier als Troll unterwegs. Diese unglaublichen Zeilen sind nicht anders zu erklären. Eigentlich merkt man das an jedem deiner Beiträge, aber in diesem Thread wird es besonders deutlich.

    Was du an kostenlosen Erläuterungen gegeben hast, musst du nicht jetzt erklären. Die Erläuterungen kann jeder hier nachlesen. Der Link mit dem Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (Gesetz, Paragraph) ist lediglich mit einem Urteil garniert. Ich habe auch nicht erwartet, dass du verstehst, worum es geht. Jeder der sich für die tatsächliche Rechtslage interessiert und nicht irgendwelche Stammtischparolen lesen will, kann sich doch dort informieren. Es ist ja auch kein Problem, dass sich beratungsresistente Verkäufer erst von Gerichten belehren lassen.

    Meine Motive sind doch hinreichend bekannt. Ich möchte, dass Sammler und Händler gut über Briefmarken und die Rechtslage im Briefmarkenhandel informiert sind. Das kann Probleme beseitigen oder sogar vermeiden, die sonst unser schönes Hobby vermiesen. So schreibe ich Ratgeber, arbeite in der Fälschungsbekämpfung und stelle allerlei im Internet zur Verfügung, was nützlich sein könnte. Gerne mache ich auch eine kostenlose Prüfung von Marken oder Stempeln für die ich entsprechendes Vergleichsmaterial habe. Ich bin mir auch nicht zu Schade, Diskussionen wie diese zu führen.

    Kannst du mir noch kurz die Paragrafen nennen, in denen im Grundgesetz die Redlichkeit und Treu und Glauben definiert sind?

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

    Einmal editiert, zuletzt von stampsx (27. Oktober 2008 um 17:24)

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 17:22
    • #48

    ein letzes Wort an Dich lieber Jürgen- streite mit deinesgleichen weiter & verwirre ehrliche Sammler... :D 8)

  • drache
    aktives Mitglied
    Beiträge
    312
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Oktober 2008 um 17:29
    • #49

    @SammlerBernd:

    Du bist einfach nur unerträglich!

    drache

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 17:33
    • #50

    ...na wer liebt schon einen Drachen- daher immer Vorsicht auf wen man "schießt", event . kann/will man das Echo nicht vertragen...

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 17:33
    • #51

    Mit meinesgleichen hatte ich noch nie Streit. Du schreibst lieber über Personen und Empfindungen, ich schreibe lieber zu Sachfragen.

    Natürlich glaubst du auch, zu Sachfragen zu schreiben. Die Verständlichkeit fängt aber bei den feststehenden Begriffen an. Wie heißen Gesetze, was unterscheidet die in diesem Thread erwähnten Verkäufertypen usw. Auf der Basis einer gemeinsamen Sprache und der Tatsache, das sich Fachbegriffe nicht beliebig definieren lassen, kann auch ein Sachverhalt klar erläutert werden. Die meisten Leser werden es wissen und ich werde sicher auch heute noch gefragt werden, weshalb ich mir das antue.

    Ein Motiv von mir, immer wieder zu dem Thema zu schreiben ist, die Käufer über ihre Rechte zu informieren. Wer deine ersten Beiträge hier im Thread für bare Münze nimmt, könnte glauben "unversichert" vom Gewerbetreibenden zugeschickt bekommen zu können. Tatsächlich war die Rechtslage bis zum 2001 anders. Umso wichtiger ist es, über die aktuelle Rechtslage zu informieren.

    Dabei ist auch wichtig, dass es den Schwarzhändlern nicht hilft, sich als "privat" auszuweisen. Wann Gerichte Ebayverkäufer als gewerblich einstufen, ist hinlänglich bekannt. Stichworte dazu findest du auch hier im Thread.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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    Einmal editiert, zuletzt von stampsx (27. Oktober 2008 um 17:36)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 17:37
    • #52
    Zitat

    Original von SammlerBernd
    ...na wer liebt schon einen Drachen- daher immer Vorsicht auf wen man "schießt", event . kann/will man das Echo nicht vertragen...

    Danke dafür, dass du uns ein ausführliches Psychogramm über dich lieferst. Das wäre eigentlich nicht nötig.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 17:43
    • #53

    ..ja und erfahrene Sammler, die Deine Masche durschauen, werden defamiert. Ist aber gegen jede kaufmännische Regel, (siehe deine Erklärungen, was postfrisch ist...).
    Hilf lieber der Jugend & laß die polit. Anmache ´raus. Und sei lieferbereit, wenn schon einmal Interesse an deinem Angebot gezeigt wird.
    Lies Dir deinen unprovozierten Angriff auf einen 1 Tag alten & von anderen akzeptierten Beitrag noch einmal durch & du erkennst den vielzitierten "TroLL"- die Wiederholung dessen spare ich mir.
    Nun BWL war nun absolut nicht mein Lieblingsfach- bin/war ja in der Technik unterwegs, aber etwas ( das Gründsätzliche) ist doch hängen geblieben. Bei dir auch ??

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (27. Oktober 2008 um 17:54)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 27. Oktober 2008 um 18:02
    • #54

    Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo geschrieben zu haben, was postfrisch ist. Gib einen Link, dann kann jeder sehen was du meinst. Zu klären bliebe auch noch, wodurch sich erfahrene Sammler deiner Meinung nach auszeichnen.

    Ich kenne in vielen Foren, viele erfahrene Sammler. Dann kommt gleich die Frage, welche Masche von mir, diese erfahrenen Sammler angeblich durchschauen sollen. Damit nicht genug, die erfahrenen Sammler, die meine Masche (wir wissen zwar nicht welche, aber irgendeine wird es schon sein) durchschauen, werden von mir diffamiert? Wodurch?

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
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