Ich habe einen Bücherzettel aus Leipzig in die Schweiz vom 30.09.1909. Der Bücherzettel wurde von Basel nach Aarau weitergeleitet. Leider wurde kein Ankunftsstempel in Aarau abgeschlagen. Dabei wurde eine 2 Rappen-Marke verklebt. Als erstes wundert mich ja schon das viele Geschreibsel auf der Rückseite für eine Drucksache (5 Pf). Als zweites, gelten meine eigentlichen Fragen der 2 Rappen-Marke. War diese für die Weiterleitung nötig? Wer hat das bezahlt? und ist die Höhe des schweizerischen Portos von der Versandart abhängig (hier Drucksache)? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Totalo-Flauti