Der abgebildete Brief von 1840 ist doppelt verwendet, worauf schon die 2 Halbkreisstempel (der frühere durchgestrichen) und auch die Kennzeichnung R.S. durchgestrichen und ersetzt - aber mit welcher Kennzeichnung - hinweisen.
Nachdem es sich um eine Rechnung für Einrückungsgebühren in einem Intelligenzblatt handelt und darin der Empfang der Inseratgebühr bestätigt wurde, hätte die Bezahlung im Postvorschuss-Verfahren erfolgen können. Warum nicht? Wie wurde hier die Rechnung bezahlt?
Es handelt sich hierbei nicht um einen innerbayrischen Brief! *
Rücksendung als P.S. mit - 6 Kreuzer Porto?
Nur nebenbei: die Postler wurden von seitens der General-Administration in München angewiesen, auf deutliche Anschrift zu achten - dafür ist dieser Brief ein schönes Beispiel:
"Unerlässliche Vorbedingung richtiger und schleuniger Bestellung jeder Postsendung ist eine lesbare, deutliche und bestimmte Adresse, und deshalb auch sämtlichen Beamten und Expeditoren zur besonderen Pflicht gemacht, bei Annahme von Sendungen vorzüglich darauf zu halten, dass die Adressen derselben lesbar und deutlich geschrieben, und namentlich der Bestimmung- und resp. Abgabeort so genau und bestimmt angegeben sei, dass nicht der mindeste Zweifel darüber obwalten kann."
Deshalb die Orts-Ergänzung ... in Franken!
Ansonsten ist die Anschrift nicht besonders leserlich und lautet etwa so:
“Von der Redaktion des k.b. Intell.-Blattes von Unterfranken und Aschaffenburg
An das ... Coburg-Gotha
Amt Königsberg Administration der gräfl. Land... Patrimonialgerichte zu Hellingen in Königsberg in Franken
Bitte an die Kundigen: ergänzt mir bitte die Anschrift, da ich nicht alles erraten konnte. Vielen Dank.
Einen geruhsamen Abend wünscht,
der noch immer in alten Briefen kramende
Luitpold
Füge noch aus Wikipedia 2 Erläuterungen an:
* Aus über die Geschichte Königsberg
... mit der Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer 1826 bis zum Ende der Monarchie 1918 gehörte der Ort zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Nach einer Volksabstimmung 1919 wurde der Freistaat Coburg zum 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigt. Damit kamen auch die Stadt und das Amt Königsberg zu Bayern.
Patrimonialgericht
Patrimonialgerichte waren in Preußen und anderen Teilen des damaligen Deutschlands die Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur Durchsetzung seiner Rechte bediente er sich jedoch meist eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors.
Patrimonialgerichte umfassten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). In Preußen wurden Patrimonialgerichte 1849, in Bayern schon ein Jahr früher abgeschafft. Quelle: Wikipedia