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Bayern: Briefe - ohne Francomarken - (geändert 30.01.10)

  • Luitpold
  • 13. September 2008 um 20:13
  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 13. September 2008 um 20:13
    • #1

    Der abgebildete Brief von 1840 ist doppelt verwendet, worauf schon die 2 Halbkreisstempel (der frühere durchgestrichen) und auch die Kennzeichnung R.S. durchgestrichen und ersetzt - aber mit welcher Kennzeichnung - hinweisen.
    Nachdem es sich um eine Rechnung für Einrückungsgebühren in einem Intelligenzblatt handelt und darin der Empfang der Inseratgebühr bestätigt wurde, hätte die Bezahlung im Postvorschuss-Verfahren erfolgen können. Warum nicht? Wie wurde hier die Rechnung bezahlt?

    Es handelt sich hierbei nicht um einen innerbayrischen Brief! *
    Rücksendung als P.S. mit - 6 Kreuzer Porto?

    Nur nebenbei: die Postler wurden von seitens der General-Administration in München angewiesen, auf deutliche Anschrift zu achten - dafür ist dieser Brief ein schönes Beispiel:

    "Unerlässliche Vorbedingung richtiger und schleuniger Bestellung jeder Postsendung ist eine lesbare, deutliche und bestimmte Adresse, und deshalb auch sämtlichen Beamten und Expeditoren zur besonderen Pflicht gemacht, bei Annahme von Sendungen vorzüglich darauf zu halten, dass die Adressen derselben lesbar und deutlich geschrieben, und namentlich der Bestimmung- und resp. Abgabeort so genau und bestimmt angegeben sei, dass nicht der mindeste Zweifel darüber obwalten kann."

    Deshalb die Orts-Ergänzung ... in Franken!

    Ansonsten ist die Anschrift nicht besonders leserlich und lautet etwa so:

    “Von der Redaktion des k.b. Intell.-Blattes von Unterfranken und Aschaffenburg
    An das ... Coburg-Gotha
    Amt Königsberg Administration der gräfl. Land... Patrimonialgerichte zu Hellingen in Königsberg in Franken

    Bitte an die Kundigen: ergänzt mir bitte die Anschrift, da ich nicht alles erraten konnte. Vielen Dank.

    Einen geruhsamen Abend wünscht,

    der noch immer in alten Briefen kramende

    Luitpold

    Füge noch aus Wikipedia 2 Erläuterungen an:


    * Aus über die Geschichte Königsberg
    ... mit der Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer 1826 bis zum Ende der Monarchie 1918 gehörte der Ort zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Nach einer Volksabstimmung 1919 wurde der Freistaat Coburg zum 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigt. Damit kamen auch die Stadt und das Amt Königsberg zu Bayern.


    Patrimonialgericht
    Patrimonialgerichte waren in Preußen und anderen Teilen des damaligen Deutschlands die Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur Durchsetzung seiner Rechte bediente er sich jedoch meist eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors.
    Patrimonialgerichte umfassten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). In Preußen wurden Patrimonialgerichte 1849, in Bayern schon ein Jahr früher abgeschafft. Quelle: Wikipedia

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    4 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (30. Januar 2010 um 16:21)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 13. September 2008 um 21:01
    • #2

    Lieber Luitpold,

    ehe du weiter in deinen zahlreichen Briefen kramst, kommt hier die Erklärung zu deinem interessanten Brief.

    "Von der Redaction des königlich bayerischen Intelligenzblattes von Unterfranken und Aschaffenburg

    An das herzoglich sächsisch Coburg - Gothasche Amt Königsberg

    Absender Administration der gräflich ...(bitte einen Scan nur dieser Stelle)... Patrimonialgerichte zu Hellingen

    in Königsberg in Franken

    R. S. = Regierungssache

    Jenseitige Partei Sache".

    Der Brief lief am 11.6. von Würzburg nach Königsberg unter Regierungssache und war daher portofrei belassen worden, auch von der taxischen Post.

    Dann muss er vor dem 1.7. wieder retourniert worden sein, da er mit geänderter Adresse am 2.7. erneut als jenseitige Parteisache, also portopflichtig in Bayern, aufgegeben wurde.

    Daher taxierte die bayer. Post ihn mit 6 Kr. als Brief bis 1/2 Loth über 12 - 18 Meilen, während die Taxispost ihn kostenlos beförderte. Der Empfänger hatte aber Bayerns 6 Kr. in jedem Fall zu entrichten.

    Wie die Rechnung bezahlt wurde, wäre evtl. aus dem Inhalt zu ersehen.

    Üblich war die Zusendung einer Zeitung mit der Einrückung gegen Postnachnahme. Es wäre auch möglich gewesen, dass man eine separate Rechnung versandte, und ein Wertbrief aus Königsberg zwischen zeitlich mit der Forderung als Frankobrief in Würzburg eingegangen war.

    Bitte jetzt noch einen hochauflösenden Scan von dem fehlenden Wort, und alles ist in Butter.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 14. September 2008 um 18:47
    • #3

    Besten Dank, lieber bayern klassich, für Deine Mühewaltung ;). Und hier ein Scan der Innenseite mit der Adresse.

    Inzwischen versuche ich mich mit Erklärungen:

    Viele Briefe haben den Vermerk R.S., der mit Regierungs-Sache “übersetzt” wird. Im VO-Jahrgang von 1842 sind über 10 “Portofreithum und Portopflichtigkeit” genannte Fälle aufgeführt. So sind die Intelligenz-Blätter offensichtlich nur deshalb in den R.S.-Genuss gekommen, weil die Erträgnisse der Blätter auf die Staatkasse übergegangen sind und die Redaktionen deshalb als “unmittelbare königliche Behörden” anzusehen sind. Allerdings galt die Portofreiheit nur wenn der Inhalt der Schreiben “amtlich” waren (...die allgemeinen Erfordernisse einer portofreien Korrespondenz nach § 2 der VO vom 23. Juni 1829! ).

    Hingegen haben die Postgebühren zu entrichten alle Inserations-Gebühren in Parteisachen ....
    ... Ferner die Quittungen für Private über den Empfang von Inserations-Gebühren, welche von den Redaktionen der Kreis-Intelligenz-Blätter im Interesse der Einsender versendet werden.
    > Das wäre die Erklärung für die Portopflichtige Rücksendung des Briefes mit der Bezahlt-Bestätigung.

    Aus der VO vom 1. Februar 1842 entnehme ich noch den Hinweis, dass auf mit R.S. bezeichneten Schreiben keine Vorschüsse zu leisten sind (sie kamen vor, aber waren an und für sich nicht gestattet).
    > Das wäre eine Erklärung, warum die Einrückungsgebühren nicht mit Postvorschuss beglichen wurden.

    Was sagt der Spezialist ?( und hoffentlich kannst Du die noch offenen Fragen beantworten. ?(

    Luitpold

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    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (14. September 2008 um 18:53)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 14. September 2008 um 22:02
    • #4

    Hallo Luitpold,

    der Absender war das Gräflich Laudentsche Patrimonialgericht gewesen.

    Zu den Möglichkeiten der Versendung als R.S.:

    Dieses Kürzel mit Nachfolge des Portofreitums durfte nur in reinen Staatsangelegenheiten notiert werden. Hier ging es um Pfandansprüche. Diese konnten, wenn der Staat involviert war oder sein musste, unter R.S. laufen; wenn die "Conclusion" abgeschlossen war, musste das aber nicht mehr der Fall sein.

    Es gab auch hier Gummivorschriften, und die Tatsache, dass die Revisoren und Verordnungsblätter zahllose Berichte und Verfügungen erlassen haben, deutet darauf hin, dass dies oft und wiederholt nicht im Sinne des Gesetzgebers gehandhabt wurde.

    Auch lagen mir umfangreiche Schriftwechsel mehrerer Behörden vor, aus denen hervorging, dass die eine bayer. Behörde für die Auslagen der anderen Behörde nichts zahlen wollte - Porti inbegriffen! Die Sache endete in einem Streit der Ministerien, worüber endlich ein Gericht zu entscheiden hatte.

    Zwar war grundsätzlich geregelt, dass z. B. Unterbehörden an ihre vorgesetzten Behörden frankieren mussten, doch was war, wenn eine hohe Justizbehörde an eine hohe Baubehörde schrieb? Keine wollte zahlen, und eine Parteisache (somit auf Kosten eines Dritten) war es auch nicht.

    Richtig ist, dass Einrückungsgebühren nicht per Postvorschuß zu belasten waren, denn wenn die Zahlung verweigert wurde, musste die Absenderbehörde alle Kosten tragen bzw. waren derlei Sendungen ins Ausland oft vertraglich nicht geregelt oder nicht zulässig. Daher wurde bei nicht bekannten Inserenten immer im voraus gezahlt und als Quittung hierüber eine Zeitung frankiert in einem Streifband zugesandt.

    Zurück zu deinem interessanten Brief: Die notierten 6 Kr. wurden innen mit folgenden Worten wiederholt:

    "Auslage von 6 x zu berichtigen und zu notieren ... 4/7 1840

    Die 6 x erhalten 4/7 1840."

    Hieran sieht man, dass es eine Parteisache war - man hat die bayer. Postgebühr von 6 Kr. von einem Dritten angefordert und am selben Tag erhalten.

    Noch etwas pauschales: Die VO von 1829 regelte das Grundsätzliche.
    Ab 1830 kamen jedes Jahr mehr oder weniger deutliche Änderungen vor, die in den VO - Blättern der einzelnen Ministerien notiert wurden.
    Hatten diese postalische Relevanz, wurden sie teils in den Verordnungen für die Post und Eisenbahn mit aufgenommen, teil aber auch nicht und nur per Circular oder Beilage XY den Postdienststellen zugeleitet. Diese "Zettelwirtschaft" ist heute nicht mehr komplett und von daher auch die Behandlung der ihr zugrunde liegenden Belege nur schwer nachvollziehbar.

    Ich denke, du hast deinen Brief gut beschrieben und die Rechtsgrundlagen, die griffen, genannt. Da wird kein Juror (oder Heimatsammler) meckern können.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 15. September 2008 um 20:16
    • #5

    Hallo bayern klassisch,

    da gab's den Spruch - noch Fragen: Ja!

    Du schreibst:
    Zurück zu deinem interessanten Brief: Die notierten 6 Kr. wurden innen mit folgenden Worten wiederholt:

    "Auslage von 6 x zu berichtigen und zu notieren ... 4/7 1840
    Die 6 x erhalten 4/7 1840." - Vermerk des Postboten

    Meine Kommentar: > Die Portoauslage erolgte aufgrund der Rücksendung der Liquidation mit dem Bezahlt-Vermerk der Zeitung (Bonitas-Bauer) und war eine Parteisache - Soweit geklärt. ;)

    Du schreibst weiter:
    Hieran sieht man, dass es eine Parteisache war - man - Du meinst die TuT-Post - hat die bayer. Postgebühr von 6 Kr. von einem Dritten = ergänze ich mit Adressaten - angefordert und am selben Tag erhalten.
    Auch geklärt. :)

    Und hier die Frage: ?(
    Warum wurde die Zeitung mit dem Inserat nicht gleich mit der Bezahlt- bzw. Geldempfangs-Quittung zurückgeschickt, warum also 3 Postsendungen - Liquidation an den Inserenten, Zeitung frankiert in einem Streifband und der Portobrief mit der Geldempfangsquittung - nötig waren?

    Ich denke, dass der Auftrag für das Inserat per Brief an die Zeitung geschickt wurde.
    Daraufhin wurde die Liquidation (Liquidation ist auch ein Synonym für eine Rechnung - aus -wiki) erstellt und an den Inserenten geschickt mit der Bitte um Zahlung. Der Inserent sandte den Liquidationsvordruck mit dem Geld zurück (hier fehlt doch ein Fahrpostbrief oder?). Die Redaktion des Blattes quittierte den Empfang und schickte den Brief ein zweites Mal als Portobrief nach Königsberg. Dennoch frage ich mich, warum nicht gleich die Zeitung mit der Liquidation zurückgeschickt wurde?

    Tja, jetzt will ich es wohl wissen - oder ?(

    Beste Grüße
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 16. September 2008 um 17:22
    • #6

    Hallo Luitpold,

    folgenden üblichen Weg konnte ich bisher belegen:

    1) Frankobrief mit Inseratswunsch an die Redaktion.

    2) Rechnung wird erstellt und porto an den Inserenten versandt.

    3) Inserent zahlt bar per frankiertem Wertbrief (später per Postüberweisung).

    4) Redaktion inseriert und sendet zur Exkulpation ein Exemplar der Zeitung franko an den Inserenten.

    5) Auf Wunsch des Inserenten kann auch (z. b. zur benötigten Vorlage bei Ämtern, Behörden oder Betroffenen) eine Quittung ausgefertigt werden (Zusendung porto als Parteisache, wie hier, oder, wenn vorher so gewünscht und auch bezahlt, franko).

    Die Versendung der 4) Zeitung mit der 5) Quittung als ein Poststück war untunlich, da dann der günstige Drucksachentarif hinfällig wurde. Beispiel:

    Zeitung wog 2,8 Loth. Quittung im Faltbrief wog 0,4 Loth. Versandte man beides bis 12 Meilen franko, so entstanden 4 mal 3 Kr. = 12 Kr. Kosten.

    Versandte man separat, kostete die Zeitung bis 3 Loth 3 Kr. plus ein einfacher Brief 3 Kr. = 6 Kr.! Ersparnis von 50%. Porto war es natürlich noch teurer.

    Bei dem Wunsch mehrerer Einrückungen (juristisch notwendig bei Erbschaften als Aufruf an mögliche Erben, gesetzliche Versteigerungen usw.), konnte auch zu Beginn alles, oder alles am Ende bezahlt werden. Die Inserenten waren meistens Gerichte oder Ämter, die natürlich auch zahlen mussten. Sie genossen keinen Bonus. Dann wurden natürlich nicht 3 oder 12 Zeitungen in Abfolge von einer Woche versandt, sondern nur eine oder allesamt am Ende mit separater Quittung, aus der hervorging, dass man 3 oder 12 Wochen lang dasselbe Inserat abgedruckt hatte.

    Ich hoffe, ich habe vielleicht ein wenig Licht in das Dunkel bringen können.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    • 17. September 2008 um 20:46
    • #7

    Hallo bayern klassisch,

    'Tschuldigung, aber mein Dank kommt etwas spät aber von Herzen, weil - ich sage es leise - es auch noch andere Dinge als Altpapier gucken gibt.
    Aber ich habe gekramt und siehe da, auch wenn nicht mehr aus der Vormarkenzeit, hier ein Brief der Redaktion der Wü-Zeitung als R.S. und Postvorschuss. R.S. wurde dann bei der Geldeinziehung durchgestrichen. Was hat es mit der Notiz auf der Innenseite auf sich. Vielleicht noch was zu enziffern, auch wenn nicht mehr ganz erhalten.
    Im übrigen hast Du wieder - sozusagen für das Handbuch - klar den Weg einer Inserat-Bezahlung einer Behörde aufgezeigt. Bei Privatleuten war das einfacher, per Postvorschuss. Ob ich das hier noch zeigen soll?
    Damit will ich auch sagen, das die Themeneingrenzung nicht immer einzuhalten ist.

    Schönen Abend noch wünscht
    Luitpold

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 17. September 2008 um 21:23
    • #8

    Hallo Luitpold,

    du brauchst dich hier für nichts zu entschuldigen :). Wir sind doch froh, solche Stücke mal sehen zu dürfen. :P

    Du hast den Brief ja schon beschrieben - so war es auch.

    Innen steht: Verlassenschaft der Maria Susanna Kern (heute: Hinterlassenschaft) links, und rechts, dass das Stück zu den Akten kommen soll, da es per Postvorschuß eingehoben wurde.

    Für unseren Thread hier ein Idealstück, das alles hat, was es haben kann.

    Ob du etwas von Privaten zeigen sollst? Na klar - ich zeige dir dann mal ein kleines Schmuckstück von Bayern nach Taxis mit Inseratsvorgabe eines Privaten innen!

    Aber erst du, dann ich!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 18. September 2008 um 19:44
    • #9

    Hallo bayern klassisch,

    Danke dass erst ich meinen Brief zeigen darf. Denn nach dem Zeigen Deines “Diamanten” wäre dieses Briefchen nicht mehr beachtet worden. :oneien:

    Hier also der besagte Postvorschussbrief-Brief aus Würzburg vom 22. Aug. 1855.
    Soweit ich lesen kann: Wohlgeboren Herrn Philipp Rosa ? Curator des F. B. Krönlein ?

    Die Differenz zwischen dem Nachnahmebetrag und dem eingezogenen Betrag beträgt 12 Kr. Innen im Brief steht in rot notiert: “Mit Porto f 2. 42 x - Die 12 Kr. setzten die sich so zusammen (las ich in einer Briefbeschreibung eines gleichen Briefes, aus der Zeit 1855 nur nach Burgsinn - auch nicht weiter als Schweinfurt: 3 Kr. Procura, 6 Kr. Porto, 3 Kr. Zustellgebühr?

    Herzliche Grüße
    Luitpold

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 19. September 2008 um 07:30
    • #10

    Lieber Luitpold,

    da hast du eine schönes Stück, an das mein kleines Briefchen kaum heran reichen wird ...

    Die vollständige Adresse deines Briefes lautet:

    "Von der Redaction des Würzburger Stadt- und Landboten

    Seiner wohlgeboren
    Herrn Philipp Rosa
    Messe Curator der p.
    F. B. Krönleinschen Verlassenschaft

    Schweinfurt

    Postnachnahme florin 2 . 30 x Bonifatz Bauer

    2 florin 42 xr. Porto".

    Die Aufteilung der 12 Kr. dürfte stimmen - immer gut, gut sortiert zu sein ;).

    Allein schon die seltene Taxierung in grün ist eine feine Sache. Darauf darf man auch mal ein Auge werfen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 19. September 2008 um 15:05
    • #11

    Hallo Luitpold,

    nun, wie versprochen, mein kleines Briefchen aus Nürnberg vom 11.2.1866 an "die Expedition der Dorfzeitung in Hildburghausen".

    Gekauft hatte ich das hübsche Briefchen, weil die Marken von 2 Auflagen stammen (die ganz rechts klebte wohl der Absender, die linke die Post, denn es waren mehr als 10 Meilen von Nürnberg nach dorthin, so dass 6 Kr. für den einfachen Brief fällig waren).

    Erst später öffnete ich ihn und las, was der Nürnberger dem Dorfblatt geschrieben hatte:

    "Entstehende Annoce belieben Sie geflissentlich recht bald zweimal in ihr Blatt mit aufnehmen zu lassen, sowie den Betrag dafür p(er) Post nachzunehmen.

    Achtungsvoll ergebenst E. W. Sauerteig

    Gesuch

    Muster etc. von Artikeln passend für Händler à Stück 3 Kr., zum en gros Verkauf erbittet sich frco (=franko) baldigst E. W. Sauerteig in Nürnberg".

    Du siehst also, dass er alle Kosten per Postnachnahme zahlen wollte. Als Beweis wurden ihm dann später die beiden Zeitungen mit seiner Annonce per Nachnahmestreifband übermacht. Hätte er eine Quittung benötigt, wäre die separat gekommen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (19. September 2008 um 15:06)

  • Bayern-Nils
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    • 20. September 2008 um 15:42
    • #12

    Hallo
    Ganz komplizierte Sachen was hier gezeigt wird.

    @bk
    Wie kann man sehen dass die 2 3 Kreuzer von zwei verschiedenen Auflagen stammen? Ich sehe nicht die grosse Unterschied.


    Unten habe ich ein Brief aus Landshut nach Tittmoning. Eine ganz schöne einfache Brief, aber es gibt keine Porto oder Franco Vermerke. Mit dem Post ist es ganz sicher gelaufen, sonst würde es kein Stempel da sein. Oder?

    Grüsse

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 20. September 2008 um 16:35
    • #13

    Hallo Nils,

    bei meinem Brief ist die rechte Marke dunkler und die Farbe gut deckend.
    Die linke Marke ist heller und die Markenfarbe nicht gut deckend.

    Manchmal kann man am Original etwas besser sehen, als am Scan.

    Du zeigst einen Portobrief, der mit 4 Kreuzern taxiert ist.

    Schönes Stück - davon sieht man gerne mehr!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 20. September 2008 um 17:07
    • #14

    Hallo BK

    4 Kreuzer Porto??
    Kannst du auch sagen wo du das sehen kannst? Ist es ein 4 unter der 5. febr auf die Hinterseite?

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 20. September 2008 um 17:14
    • #15

    Hallo Nils,

    bei Portobriefen ist die Gebühr immer vorne notiert worden. Über Dittmoning geschrieben ist eine paraphierte 4. Ist schwer zu lesen, das gebe ich zu. Es war das Porto für einfache Briefe über 6 - 12 Meilen.

    Bei Frankobriefen hätte man das bezahlte hinten notieren müssen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 20. September 2008 um 17:22
    • #16

    Ach, ich muss wirklich blind sein.
    Ich denke ich muss nicht nur die Brillen putzen, aber auch die Augen.

    Danke Bayern Klassisch.

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 20. September 2008 um 17:31
    • #17

    Hallo Nils,

    du brauchst dir keine Vorwürfe zu machen - gut zu lesen ist das wirklich nicht.

    Bayern hat in der VMZ immer in brauner oder schwarzer Tusche, bzw. in Rötel die Taxe(n) notiert. Andere Länder haben das teilweise anders gehandhabt.

    Alles etwas schwierig ... aber das kommt bei dir noch. Jede Wette.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Baldersbrynd
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    • 2. November 2008 um 07:59
    • #18

    Hallo Alle
    Hier zeige ich ein Brief aus Nürnberg nach Breslau Sendet am 15.4.1859.
    Ich meine das ein Wertbrief sind, oder?
    Was ist der Porto für dieser? Auf der Rückseite steht 16 und 9. Warum ist das Brief Gestempelt in Görlitz? (Rückseite).

    Viele G¨rüße
    Jørgen

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. November 2008 um 08:19
    • #19

    Hallo Jörgen,

    da ich die Fahrpost nicht sammle, nur rudimentäre Erklärungen zu dem Stück:

    37 Florin 6 Kreuzer baar scheint da geschrieben zu sein, also ein Wertbrief.

    Die vorn und hinten notierten 9 Sgr. waren das Porto, das der Aufgabepost zustand. Ursprünglich hätte er mit R. S. als portofreie Regierungssache versandt werden sollen, was man aber gestrichen hat.

    Warum die preußische Post so stempelte, mag ein Preußensammler erklären.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Baldersbrynd
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    • 2. November 2008 um 09:25
    • #20

    Hallo bayern klassisch
    Danke für Deine Antwort.
    Ein Wertbrief was ich auch gedenkt haben.
    Den portobetrag soll es berechnungen in bayerisches Geld (Xr) oder preußischer (SGr) oder beide?
    Willst Du den Text "übersetzen" für mich? Ich kann nur wenig von den Text lesen. Im voraus vielen Danke.

    Liebe Grüße
    Jørgen

    Einmal editiert, zuletzt von Baldersbrynd (2. November 2008 um 09:38)

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