Hallo,
wollte den anhängenenden Beleg mal zur Diskussion stellen.
Ganzsache am 11.7.46 in der Frz. Zone abgeschickt. Die Marken der Bizone waren dort ja nicht gültig, also hat man den Tagesstempel neben die Marke gesetzt, um so die Ungültigkeit für die Empfängerpostverwaltung zur Nachgebührerhebung anzuzeigen. In der Bizone aber wurde die Marke offensichtlich als gültig gestempelt (im Ankunftspostamt in Frankfurt) und die eigentlich zu erhebende Nachgebühr von 18 Pfennig (1,5-fache Strafgebühr) wieder gestrichen.
Folgende Fragen habe ich:
1. Wer hat die Marke blau eingerahmt, die Ausgangs- oder die Empfängerpostverwaltung ?
2. Ich nehme an die 18 und das anschliessende Durchstreichen wurde im Frankfurter Postamt erledigt ?
3. Was ist die Erklärung für die Rückgängigmachung der Nachgebühr und die entsprechende "Gültigmachung" der Marke durch die Empfängerpostverwaltung. Waren aus Sicht der Bizone die eigenen Marken in der Frz. Zone als gültig anzusehen ? Oder gibt es eine andere Erklärung ?
dietbeck