Hallo!
Eine Frage bezüglich Belege:
Zählen Briefe, die auf zwei Seiten aufgeschnitten sind ebenfalls als Belege? Entsteht dadurch eine Wertminderung?
Was ist, wenn nur die vorderseite eines Brief ausgeschnitten wurde? Soll man diese auch als Ganzstück aufheben oder die Marken eher herunterlösen?
Liebe Grüße,
Bettina