Fortsetzung...
Benedikt XIV. (eigentlich Prospero Lorenzo Lambertini oder auch Prosper Lambertini; * 31. März 1675 in Bologna; † 3. Mai 1758 in Rom) war Papst von 1740 bis 1758.
Aus verarmtem Adel stammend, war Lambertini seit 1701 an der Kurie tätig. Ab 1727 Erzbischof von Ancona, wurde er 1728 von Papst Benedikt XIII. zum Kardinal ernannt und 1731 Erzbischof seiner Heimatstadt Bologna. Am 17. August 1740 wurde der bedeutende Kirchenjurist und Historiker nach schwierigem, über ein halbes Jahr dauerndem Konklave zum Papst gewählt.
Pius VI. (eigentlich Giovanni Angelo Graf Braschi; * 27. Dezember 1717 in Cesena; † 29. August 1799 in Valence) war Papst von 1775 bis 1799.
Pius VI.
Erst fast fünf Monate nach dem Tod von Papst Clemens XIV. wurde der Kirchenjurist Kardinal Graf Braschi am 15. Februar 1775 zum Papst gewählt. Er war seit 1758 Priester und seit 1773 Kardinal. Bei seiner Wahl musste er zusagen, das Jesuitenverbot nicht anzutasten. Die Wiederzulassung der 1773 aufgehobenen Jesuiten betrieb 1814 sein Nachfolger Pius VII.
Leo XII. (Annibale Francesco Clemente Melchiore Girolamo Nicola della Genga), (* 22. August 1760 auf Schloss La Genga bei Spoleto; † 10. Februar 1829 in Rom) war von 1823 bis 1829 Papst.Annibale della Genga gehörte zu einer italienischen Grafenfamilie. Seit 1793 war der Kirchenjurist Titularerzbischof von Tyrus und wurde 1794 zum Nuntius der päpstlichen Kurie in Köln berufen. Er konnte aber aufgrund der Besetzung des Rheinlands durch französische Truppen seine Amtsgeschäfte dort nicht aufnehmen und residierte deshalb in München, wo er formal von 1795–1796 Internuntius war. 1814 wurde er Nuntius in Paris, 1816 Bischof von Senigallia und Kardinal. Im Jahr 1820 wurde er Generalvikar der Diözese Rom. Das Konklave wählte ihn am 28. September 1823 zum Papst.
Pius IX. (* 13. Mai 1792 in Senigallia als Grafensohn Giovanni Maria Mastai-Ferretti; † 7. Februar 1878 in Rom) war Papst von 1846 bis 1878. Er wurde im Jahr 2000 von Johannes Paul II. seliggesprochen. Während seines Pontifikates wurden der päpstliche Jurisdiktionsprimat und die Dogmen der päpstlichen Unfehlbarkeit und der unbefleckten Empfängnis verkündet. Mit 31 Jahren und 8 Monaten hatte er das längste historisch nachweisbare Pontifikat in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche inne.
Papst Leo XIII. (Vincenzo Gioacchino Pecci; * 2. März 1810 in Carpineto Romano; † 20. Juli 1903 in Rom) war von 1878 bis 1903 Papst. Leo XIII. ist als ausgesprochen politischer Papst in die Geschichte eingegangen. Die von vielen gefürchtete Dogmenhäufung nach der Unfehlbarkeitserklärung blieb jedoch aus. Wohl aber kann man Leo XIII. den ersten Enzyklikenpapst nennen, verfasste er doch immerhin 86 dieser päpstlichen Rundschreiben. Sein Ziel war es, die Kirche aus ihrer selbstgewählten Isolierung gegenüber den neuzeitlichen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen herauszuführen, jedoch war er von der Notwendigkeit einer „zeitlichen Macht“ (Kirchenstaat) des Papstes überzeugt. Wegen seiner Anteilnahme an sozialen Fragen wurde er auch mit dem Attribut „Arbeiterpapst“ und dem Beinamen „der Soziale“ bekannt. Er verfasste die erste explizite Sozialenzyklika der römisch-katholischen Kirche und wertete damit die Katholische Soziallehre auf.
Pius XI. (* 31. Mai 1857 in Desio (Lombardei); † 10. Februar 1939 in Rom) - bürgerlicher Name Achille Ambrogio Damiano Ratti - war Papst von 1922 bis 1939. Pius XI. widmete sich nach Leo XIII. der Soziallehre und prägte diesen Begriff. In der Enzyklika Quadragesimo anno widmete er sich der Notwendigkeit des „gerechten Lohns“.
Pius XII. (bürgerlicher Name Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli, * 2. März 1876 in Rom; † 9. Oktober 1958 in Castel Gandolfo) war von 1939 bis 1958 Papst der römisch-katholischen Kirche. Da in seine Amtszeit der Holocaust fiel, ist seine Haltung dazu bis heute Thema intensiver historischer Debatten.
Papst Paul VI. (bürgerlich Giovanni Battista Enrico Antonio Maria Montini; * 26. September 1897 in Concesio bei Brescia; † 6. August 1978 im päpstlichen Sommersitz Castel Gandolfo) war von 1963 bis 1978 nach kirchlicher Zählung der 261. Papst der Kirchengeschichte. Wegen seiner prägenden Rolle für den Verlauf des Zweiten Vatikanischen Konzils, seiner Beschlussfassung und der Umsetzung der Entscheidungen gilt er manchen als eigentlicher „Konzilspapst“. Wahrscheinlich hat kein einzelner anderer Papst jemals eine so umfassende kirchliche Gesetzgebung durchgesetzt, wenn auch die gesamte Neufassung des nachkonziliaren Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) erst 1983 publiziert wurde.
Johannes Paul II. (lateinisch Ioannes Paulus PP. II, bürgerlicher Name Karol Józef WojtyBa[1] anhören?/i , * 18. Mai 1920 in Wadowice, Polen; † 2. April 2005 in der Vatikanstadt) war vom 16. Oktober 1978 bis zu seinem Tode Papst der römisch-katholischen Kirche. Mit 26 Jahren und 5 Monaten weist sein Pontifikat die zweitlängste belegbare Dauer in der Geschichte der katholischen Kirche auf. Johannes Paul II. war der bislang einzige polnische Papst. Ihm wird eine maßgebliche Rolle bei der Beendigung der Diktatur des Sozialismus und Stalinismus in Osteuropa und speziell in seinem Heimatland Polen zugeschrieben. Am 28. Juni 2005 begann sein Seligsprechungsprozess. Vorgänger von Johannes Paul II. als Papst war Johannes Paul I., sein Nachfolger wurde Benedikt XVI.
Schönen Abend wünscht
Andreas