@DJ
Dein Ansatz klingt zwar logisch, aber ist es wirklich so?
In dem interessanten Link von Kramix heisst es ja auch:
Urheberrechtlich geschützt sind nur „persönlich geistige Schöpfungen“.
Die Frage, die sich mir jetzt u.a. stellt, ist jetzt, ob z.B. ein Scan einer Briefmarke, die i.d.R. ja hunderte, tausende oder Millionen Artgenossen hat, eine "persönlich geistige Schöpfung" ist.
Ich hatte erst vor kurzem dieses leidige Copyright Problem, als ich das Bild einer PC Briefmarke von einer Preisliste eines Haendlers heruntergeladen, dieses Bild wissentlich abgeaendert (genauergesagt den Text auf der Marke, damit die Marke ungueltig ist. Prinzipiell koennte man naemlich den Ausdruck der Originalmarke als frankaturgueltige Briefmarke nutzen!) und in einem Thread ueber PC Briefmarken auf in einem auslaendischen Briefmarkenforum ohne entsprechenden Link (Haendlerlinks werden dort nicht gerne gesehen) eingestellt habe.
Ich wurde der Faelschung bezichtigt und mir deswegen und wegen der Copyright Verletzung gleich vom Haendler mit "weietern Schritten" gedroht...