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  3. Magdeburger

Beiträge von Magdeburger

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 26. November 2010 um 13:22

    Hallo Jørgen

    ja, es ist ein Wertbrief.
    Die Werttaxe beträgt hier 1 Sgr, wie Du es selbst schon geschrieben hast.

    Allerdings gibt es für die restlichen 2 Sgr mehrere Möglichkeiten.
    Bei einer Entfernung von 10 Meilen ist die Frage, ob die 1. oder 2. Entfernungsstufe hier galt. Auf der Karte sieht es mir eher als unter 10 Meilen aus.

    Unterstellt, dass in Schwerte der Brief 1 Loth wog, galt die 2. Gewichtsstufe und damit wäre bei unter 10 Meilen 2 Sgr Taxe für den Brief richtig. Eine Gewichtsangabe war nicht mehr vorgeschrieben, da es nur noch 2 Gewichtsstufen innerhalb Preussens gab.

    Die Gewichtsangabe von 19/20 Loth - scheint mir hier beim nachwiegen in Crefeld notiert worden zu sein.
    Danach wäre nur 1 Sgr für den Brief zu zahlen (vorausgesetzt es galt die 1. Entfernungsstufe).
    Die Überzahlung von 1 Sgr ist durchaus nun als Bestellgeld erklärbar.

    Es bleiben jedoch Fragen...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 21:28

    Lieber Bayern Klassisch

    Zitat

    Original von bayern klassisch
    im Postverein galt das aber nicht - da konnte der Empfängername, der Aufgabeort und das Datum handschriftlich angebracht werden.
    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    ...auch in Preussen galt, das ein Datum und selbst eine Unterschrift zulässig gewesen wäre.

    Ich nehme alles zurück :ups: :ups: :ups:

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 21:10

    Hallo Zusammen

    ich habe mir den Inhalt nich angeschaut.:ups:
    In den Verordnungen ist eindeutig geregelt, dass eine Drucksache eigentlich in einem Druchgang "bedruckt" oder hergestellt werden sollte. Nachträgliche Ergänzungen, wie hier das Datum, widersprechen des Status Drucksache.

    Damit ist es eindeutig ein moderierter Ortsbrief.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 20:11

    Hallo senziger

    Portofreiheiten wurden geben und auch wieder entzogen. Vielleicht findet sich irgendwann mal eine Verordnung an, wo etwas zu diesem Verein in dieser Richtung steht.

    Danke für das Zeigen der Drucksache

    Ulf

  • wer kann das lesen??

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 19:46

    Hallo Kreuzer

    ich danke Dir recht herzlich.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • wer kann das lesen??

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 18:35

    Hallo Zusammen

    ich habe versucht, den Inhalt des vorhin eingestellten Postvorschußbriefes zu verstehen.
    Einiges kann ich entziffern, einiges nicht....

    Soweit ich es entziffern konnte:

    Von der Armen Kasse einer wohllöblichen Magistrats ... ... 10 Reichsthaler 14 Sgr
    ... , und Verpflegungskosten für die unver.... Johanna Steinboehmer
    unfrankirt über..... worden, obgleich wir in unserem Schreiben vom 3. des Monats
    ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht haben, daß dergleichen Gelder,
    selbst .... die und Armenkosten erfolgen, die Portofreiheit nicht ge=
    ..... ... haben dafür für die Geldsendung, .... das beigefügten
    ........ unbedingt, für 12 Sgr Porto unfrankirt werden müssen, welche
    der dortigen Armenkasse zur Last fallen, und der Kürze wegen durch
    Postvorschuß hier entnommen sind. Einem wohllöblichen Magistrat .....
    wir ..... noch diebeglaubigte Quittung über 10 Reichsthaler 14 Sgr zur gefälligen
    ....... Verfügung an ...... Kosten ganz ...........................
    Magdeburg, den 25. Februar 1841
    Die Armen ............. des Magistrats. (Unterschrift)

    Die ..... wegen ................ braucht ................ Porto ..........................
    von 22 Sgr 9 Pfennige hat die Armenkasse den Armen..... ... Magdeburg franco
    ............ für die ...gabe für ........
    ........ , den 26. März 1841 des Magistrat Unterschrift

    Ich würde mich freuen, wenn die Lücken gefüllt werden könnten.

    Danke im voraus

    Ulf

  • Auslagen und Postvorschuss

    • Magdeburger
    • 24. November 2010 um 16:55

    Hallo Zusammen

    heute ein interessanter Postvorschußbrief vom 01.03.1841 von Magdeburg in das knapp 30 Meilen entfernte Bielefeld.

    Unten links wurde vermerkt "12 Sgr sind von dem Königlichen wohllöblichen Ober=Post=Amt zu Magdeburg ....... .. Polizeiliche Sache"

    Leider ist der sicherlich siegelseitige wichtige Text nicht vollständig erhalten geblieben, eventuell warum der Brief retour lief...

    Zur Taxierung möchte ich mich erstmal nicht äußern, sondern einfach fragen, ob sich jemand dies zutraut.
    Nur Mut!

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 23. November 2010 um 20:40

    Lieber Michael

    schöner Brief

    ein gutes Regulativ incl. einer Liste ist im Postamtsblatt 4 / 1862 zu finden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 23. November 2010 um 07:00

    Hallo Krauseklatt

    diesen Brief hatte ich hier schon beschrieben:

    Wie schon dort beschrieben, ist der Brief vom 17. August 1863.
    Mein erster Gedanke war, dass der Brief incl. Paket früh zwischen 6 bis 7 Uhr aufgegeben wurde und beim Auswechseln der Tages- und Monatstypen der Vortag für den Monat gesteckt wurde.
    Siegelseitig ist der Brief beim ersten Botengang am 18. August zugestellt worden.
    Denkbar wäre auch, dass der Stempel am Abend des 17. falsch gesteckt und nun gereinigt wurde. Die Aufgabe erfolgte nun abends oder am 18. früh, möglicherweise als erster Brief und so kam es zum recht schlechten Abschlag auf dem Ganzsachenausschnitt.
    Für den kurzen Weg ist mehr als ein Tag Laufzeit eher unwahrscheinlich, kann ich jedoch nicht ausschliessen.

    Ich habe den Stempel auf dem GAA mal verstärkt und den deutlich lesbaren Stempel drübergelegt.
    Weiterhin ist der identische Stempel vom 03.11.1863 dem mit falschen Datum identisch (Buchstabe "E" im Ortsnamen als idealer Anhaltspunkt)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 22. November 2010 um 08:10

    Lieber Michael

    ich habe ein wenig gesucht und im Gesetz zum Postwesen, gültig ab 01.01.1861 folgendes gefunden:

    §1 Die mit der Post zu versendenden Briefe, Gelder und Güter müssen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehörig adressirt und gezeichnet (signirt) und haltbar verpackt und verschlossen sein.

    §10 I Der Verschluß einer jeden Postsendung muß haltbar und so eingerichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung desselben dem Inhalte nicht beizukommen ist. Wegen der Sendungen unter Band, sowie der Sendungen mit Waarenproben oder Mustern siehe §§15 und 16.

    §15 I Gegen die für Sendungen unter Band - (Streif= und Kreuzbandsendungen) - festgesetzte ermäßigte Taxe können befördert werden: alle gedruckte, lithographirte, metallographirte, oder sonst auf mechanischem Wege hergestellte, zur Beförderung mit der Briefpost geeignete Gegenstände. Ausgenommen hiervon sind die mittelst der Copiermaschine oder mittels Druchdruck hergestellten Schriftstücke, sowi gebundene Bücker.
    II Die Sendungen müssen offen unter schmalem Streif= oder Kreuzband eingeliefert werden. Das Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Beschränkung des Inhalts der Sendung auf Gegenstände. deren Versendung unter Band gestattet ist, erkannt werden kann.

    V Die Adresse muß auf dem Streif= oder Kreuzbande und darf nicht auf der Sendung selbst angebracht sein.

    Aus dem Amtsbatt Nr. 13 / 1862 von Magdeburg noch folgender Scan.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Interessante Belege aus Magdeburg

    • Magdeburger
    • 21. November 2010 um 17:15

    Hallo Zusammen

    der zweite Brief, den ich heute mitgenommen habe.
    Er ist vom 13.06.1838 und lief nach Altenburg, was zu dieser Zeit noch TuT-Lehenspostanstalt war.
    Oben wurde vermerkt: "Proben ohne Wert".
    Jetzt nur geraten:
    Der preussische Anteil wird 3 1/4 Sgr gewesen sein. Incl. taxischem Anteil zahlte der Empfänger nun 4 Sgr.

    Siegelseitig ein L2 als Ankunftsstempel, wahrscheinlich sogar zweimal abgeschlagen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • AD - Schweiz und retour

    • Magdeburger
    • 21. November 2010 um 16:53

    Lieber Bayern Klassisch

    danke für die Ergänzungen.
    Hin und wieder kaufe ich mal was aus meiner jetztigen "Heimatstadt". Diesen Beleg fand ich einfach schön, obwohl er kein Schnäppchen war.;) :)

    Kannst Du mir noch sagen, ab wieviel Gramm die 2. Gewichtsstufe in der Schweiz galt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 21. November 2010 um 16:32

    Hallo webpirate,

    krauseklatt hat es schon richtig beschrieben.

    Hier ein Bsp für einen Ganzsachenausschnitt auf Brief verwendet.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • AD - Schweiz und retour

    • Magdeburger
    • 21. November 2010 um 16:05

    Hallo Zusammen

    ich war heute in Halberstadt und die Ausbeute waren nur 2 Briefe.
    Der erste paßt hier und ist vom 23. Februar 1836 von Dessau nach Wohlen gesendet worden.

    Die "6" werden der preussische Anteil sein, welcher in 21 Kreuzer reduziert wurde. 12 Kreuzer für Baden ergeben 33 Kreuzer und jetzt 9 Kreuzer für die Schweiz = 42 Kreuzer.

    Weiterhin ist ein schöner blauer Stempel "O P " für die Richtung aus OstPreussen vorhanden.

    Siegelseitig ist nichts.

    Jedoch wurde der Brief innen versiegelt, aber ob da noch etwas mit versendet wurde, keine Ahnung.
    Inhalt habe ich mit eingescannt...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • "Incoming Mail" Preußen

    • Magdeburger
    • 20. November 2010 um 19:46

    Lieber Bayern Klassisch,

    läßt sich aus dem Inhalt erkennen, ob dies von einer deutschen christlichen Gemeinde stammt.
    Hier und da habe ich Hinweise auf solche Gemeinden in den Amtblättern gelesen.

    zum Brief selbst muss nichts mehr gesagt werden, einfach Spitze.:D

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • "Incoming Mail" Preußen

    • Magdeburger
    • 20. November 2010 um 18:25

    Hallo Zusammen

    von Sachsen haben wir noch nicht:
    Wenn ich richtig lese ging es An ein hochwohllöbliches königliches Kreisgericht Abteilung I Erfurt.
    Versendet wurde er aus Dresden am 24.09.1864.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preußen

    • Magdeburger
    • 19. November 2010 um 13:11

    Lieber Michael

    die Frage ist schwierig zu beantworten.
    Für eine Drucksache spricht der verwendetete Stempel von Berlin.
    Für einen Ortsbrief spricht die Anschrift und auch, dass die Marke nicht als "Verbindung" für ein eventuelles Papierband herhalten musste.

    Ich habe im "Kruschel" mal nach dem Stempel gesucht - leider nicht genau erkennbar auf dem Scan.
    Denke jedoch, dass es der Stempel mit der Nr. 100 des Hofpostamtes ist.
    Es gibt ihn in mehrere Typen ca 35 : 14,5 mm in blau und schwarz. Die Verwendungszeit ist zwischen 14.04.62 bis 27.01.66 angegeben. Auch auf Stadtpostbriefen ist er zu finden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Trojaner eingefangen: gutes Antivirusprogramm?

    • Magdeburger
    • 16. November 2010 um 19:01

    Hallo Lumpus2000

    also ich nutze ebenfalls Antivir und hatte bisher keine Probleme...

    Um eine Neuinstallation zu umgehen, mache ich etwa aller 4 Wochen eine Festplattenkopie mit Acronis True Image. Dauert ca 1 Stunde und mit dieser Festplatten - Kopie ist der Rechner sofort wieder einsatzbereit, ohne einer Neuinstallation.

    Der Vorteil ist, dass alle Programme sofort einsatzbereit sind und auch so eine fast komplette Datenübernahme so vorhanden ist. Dazwischen sichere ich neue Daten auf Stick.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Preussen-Bayern

    • Magdeburger
    • 11. November 2010 um 20:35

    Lieber Peter

    ja die 8 Sgr Franco stimmen (6 Sgr Mindestfahrposttarif + 2 Sgr Werttaxe).
    Als Entfernung habe ich knapp 57 Meilen ermittelt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Auslagen und Postvorschuss

    • Magdeburger
    • 11. November 2010 um 09:18

    Hallo Zusammen
    Hallo Jørgen

    in der preussischen Postverordnung gültig ab 01.01.1825 ist die Teilung der Procuragebühr enthalten. Ich habe oben nochmal korrigiert, da richtigerweise je angefangenen 1/2 Thaler 1 Sgr Procura anfielen. Dies galt bis 10 Thaler.
    Bei Summen über 10 Thaler kam je angefangenen halben Thaler 1/2 Sgr zur Anwendung. Diese Regelung galt bis 31.12.1860.

    Die Ausnahme hiervon war ab 01.07.1852 für Postvorschüsse unter 5 Sgr, da entfiel das Procura.

    Neben der Procuragebühr war die Beförderungsgebühr zu entrichten. Bei reinen Briefen die Brieftaxe, bei Paketen entsprechend danach.

    Auch gab es anfangs das sogenannte Postgeld. Dies ist nichts anderes, als wenn das Geld "bar" versendet worden wäre. Im übertragenden Sinne ist es also eine Werttaxe.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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