erst einmal ein herzliches Dankeschön für Deinen Beitrag.
Wenn ich nach mehrmaligem Durchlesen alles halbwegs kapiert habe, hatten wir in Bayern ab dem 01.01.1908 folgende Situation.
1.)
Nach wie vor Portofreiheit für die von Dir aufgeführten Organe + die Royals.
2.)
Aversionalverträge ("Frei durch Ablösung") , siehe hierzu die beiden von Luitpold und mir gezeigten Belege aus 1908 bzw. 1910
3.)
Alles andere war portopflichtig, was im Fall der Eisenbahnbehörden ab 01.01.1908 durch Dienstmarken erfolgte (auch hierzu gibts einen schönen Beleg von Luitpold). Sonstige Behörden, für die Dienstmarken erst am 01.08.1916 verausgabt wurden, mussten also in der Zwischenzeit entweder Marken verkleben oder das Porto wurde bei den als portopflichtigen Dienstsachen gekennzeichneten Sendungen vom Empfänger eingezogen.
Als Beispiel für diese Praxis 2 Belege.
1.) Portopflichtige Dienstsache der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin an die Fa. Merkel in Neustadt vom 25.08.1908. Die fällige Gebühr von 10 Pf für einen Brief bis 20 g wurde bar vom Empfänger erhoben (ohne Strafporto da als portopflichtige Dienstsache gekennzeichnet)
2.) Mit 5 Pf Luitpoldmarke frankierte Postkarte des Armenpflegschaftsrats Bamberg vom 20.04.1911 an die gleichnamige Behörde in Laumersheim wegen Erstattung von 50 Pf Zehrgeld, die an den aus Laumersheim stammenden Schlosser Jakob Zelt ausbezahlt wurden. Auf den 5 Pf Porto wollten die Bamberger allerdings nicht sitzen bleiben und stellten diesen Betrag daher den Kollegen zusätzlich in Rechnung (gab ja schließlich eine entsprechende Rubrik im Vordruck).
Bin mal gespannt, ob das alles so seine Richtigkeit hat, aber durch die hier angeführten Beispiele und Belege lichtet sich das Dunkel doch allmählich.
Gruß oisch
PS: Eine ausführliche Rezension des von BaD zitierten Werks findet sich unter
Für 20.- € sicherlich eine lohnende Investition wenn man tiefer in die Materie einsteigen will