Beiträge von BaD
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Da ich mich berufsbedingt momentan kaum mit Belegen und Marken beschäftige, aber in alter Literatur über die Philatelie in der wenigen Zeit lese, möchte ich mal etwas hier einbringen, was nicht in den Katalogen steht. Zur Portohinterziehung in Frankreich zwei Anmerkungen:
Der Verfasser behandelt das Thema nicht umfassend( seine Aussage), sonst hätte er wohl ein Buch geschrieben!
Als Franz. Postbeamter hätte ich bei dem Aufwand beide Augen zugedrückt.
Die ersten Zeilen, Rest folgt.
Mit besten Grüßen BaD -
Hallo bk und Niels,
ich habe es vielleicht etwas umständlich geschrieben.
Wann die Briefe mit Marken frankiert werden mußten, weiß ich nicht genau,aber ab wann es ging, habe ich wohl gefunden. Ab dem 1.8.1851
konnte auch die Reco-Gebühr mit Briefmarken frankiert werden. Ab diesem Datum sollten Aufgeber von frankierten Sendungen, die am Schalter bevorzugt bedient werden mußten, die Sonderleistungen wie Reco oder Express mit einer gesonderten Marke in der Höhe dieser darstellen, um den Beamten eine schnellere Kontrolle zu ermöglichen. Diese Verordnung, das bei einem Einschreibebrief eine 2 Ngr. Marke dabei sein sollte, wurde erst mit der Ankündigung der 5 Ngr.-Marke 1856 aufgehoben, ab da konnte Briefgebühr und Zusatzleistung mit einer Marke dargestellt werden.
Fazit. Ab 1.8.1951 konnte die Reco-Gebühr mit Marken frankiert werden, innersächsisch und( wohl auch in den Postverein?).
Mit besten Grüßen BaD -
Hallo Bayern-Nils,
"Die alte Sachsenpost" von Milde und Schmidt sagt dazu:
Die ab 1820 möglichen eingeschriebenen Sendungen mußten bis zum 13.8.1853 grundsätzlich freigemacht werden.
Ab diesem Datum:
Bei Briefen,die in Sachsen blieben, konnte der Empfänger zur Zahlung verpflichtet werden.
In den Postverein: Reco-Gebühr mußte bezahlt sein, Briefe mit diesen Wunsch aus dem Briefkasten wurden als normale Post befördert.
Ins weitere Ausland: Reco-Gebühr mußte bezahlt sein, Briefe mit diesen Wunsch aus dem Briefkasten wurden an den Absender zurückgegeben.
Bis zum 28.6.1852 war eine Frankierung in das Ausland unzulässig. Ab da mußte, wenn der Brief Sachsen verließ, die Reco-Gebühr mit frankiert werden.
Bei innersächsischen Briefen galt wohl immer, wenn frankiert, dann komplett mit der Reco-Gebühr.
Mit besten Grüßen BaD -
Hallo erron,
Gratulation zu diesem außergewöhnlichen Brief, der was die Art der Freimachung und den Zielort ein Unikat ist. Den gibt es nicht nochmal!
Die blaue Notiz sieht aus wie ein Nachporto, aber:
De Beamte in Barmen war es garantiert nicht, den wenn er ihn wegschickt, stimmt nach seiner Meinung alles. Nun landete der Brief am 12.12. bei der Auslandsstelle des Postamtes in Frankfurt am Main. Selbst wenn der Beamte dort gerechnet hätte( was ich nicht glaube), was sollte die Nachgebühr 140. Was sollten die in Niederländisch Indien damit anfangen. Er hätte als Auslandsauswechselstelle seinen Taxstempel abschlagen müssen.
Aber Frankfurt mußte etwas anderes machen. Der Einschreibebrief mußte in eine neue Karte eingetragen werden, da nützte die Nummer 265 von Barmen nichts mehr. Und die neue Nummer in der Karte nach Niederländisch-Indien? mußte auf den Brief, was in Deutschland mit blau gehandhabt wurde. Der Brief erhielt die Nummer 140. Das P ist ein Rätsel, ich könnte es mir als Leitbuchstabe zum Zwischenort der Beförderung und als Kennzeichen der Briefkarte vorstellen, was allerdings mehr hoffen als Wissen ist.
Das Ganze ist nur ein Erklärungsversuch, vielleicht war es doch Nachporto, genau wird es nur der Schreiber der Notiz gewußt haben.
Mit besten Grüßen BaD -
Hallo Kauli,
deine Rechnung war richtig!!
Nur die Erklärung des Portos ist in den Postgebühren-Heften unterschiedlich.
In meinem Artikel ist von der Gebühr für einem Einschreibebrief die Rede, also Briefgebühr und Einschreiben.
Bis zur Portoperiode 6, also bis zum 31.3.1921, gab es eine feste Gebühr für Postaufträge laut Postverordnung. Ab der Portoperiode 7, die am 1.4.1921 begann, setzte sich das Porto aus den drei Teilen zusammen:Briefporto ( bei dir Fernbrief bis 20 gramm=80 Milliarden)
Einschreiben ( Pflicht, bei dir 80 Milliarden)
Vorzeigegebühr ( wie bei Nachnahme, bei dir 40 Milliarden)Alles bestens, ein herrlicher und seltener Postauftrag.
Mit besten Grüßen BaD
P.S. Vereinfachungen sind gut, aber solche wie im Michel-Postgebührenhandbuch in diesen Fall, irreführend.
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Hallo muemmel,
der Postauftrag ist eine interessante Versendungsart. Ob die Fernbriefgebühr vorgeschrieben war, weiß ich nicht, kann es mir allerdings kaum vorstellen.
Nun sind Postaufträge im Ortsbereich bestimmt selten, den es entstanden Kosten, die man in kleineren Orten als Berlin durch einen persönlichen Besuch einsparte. Anbei ein Artikel aus der Erläuterung zur Postordnung, allerdings für 1922, wo von einer Pflicht zur Fernbriefgebühr nichts steht.Mit besten Grüßen BaD
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Hallo ahli47
Teilweise Übersetzung des 2. Briefes mit Fehlern und Lücken
Nachdem ihr mitteilt das am 30 ? des Jahres zwar datierten aber erst den 11. des Monats eingekommenen Anzeige von dem am . August erfolgten Absterben eures Vaters, ? Ernst anton Heinrich Freiherr von Seckendorf noch innerhalb rechts ? Behöriger Zeit von einem Jahr und 30 Tagen, das auf euch als einzig hinterbliebenen Sohn erblich gelangte Mitbelehenschaftl. Recht an unserem Fürstenthum Ansbach zu Rittermannslehen gefunden haben Indisdiction und Blutbaum zu Oberzenn und Urphershofen, dann der niederen und höheren Jagd am linken Zennufer Gemäßheit unseren Lehens-Patentes vom 30. Januar 1897 gewahret habt, als wir euch hierüber gegenwärtige Urkunde ertheilet, anbei aber zugleich noch befohlen das nicht angelegene zu Gedacht eurer Anzeige in ?? erforderliche Documentum mortis binnen 4 Wochen a dato insinuatonis ? Nachfolgend noch beizubringen.
Da Ansbach von 1791 bis 1806 preußisch war, wurde das Schreiben der königlich preußischen Kriegs-und Domainen-Cammer als Ansbacher Lehenhof auf preußischen Stempelpapier zu 15 Kreuzer geschrieben. Nach meiner Meinung handelt es sich um einen Vorschußbrief, wo der Absender vom kaiserl. Königl. Postamt Ansbach sich Geld im voraus auszahlen ließ.
Das ein Souslieutenant der chursächsischen Armee im sächsischen Schmiedeberg als preußischer Vasall angeschrieben wurde, erstaunt mich etwas.
Mit besten Grüßen BaD
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Ich bin eigentlich kein Bayernsammler, aber die nicht seltene fiscalische Verwendung der Marken auf Grenzschein ist eine herrliche Sonderverwendung auf Formular.
Grüße von BaD
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Hallo Luitpold,
die Prognose hat sich natürlich nicht erfüllt, aber es ist schon interessant wie die Sammlerschaft 1912 diskutierte. Aber am Ende kamen die gelochten Marken in den Katalog!
Mit besten Grüßen BaD
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Bei der Durchsicht von neuerworbener Literatur bin ich auf folgenden Artikel gestoßen. Das wäre doch eine schöne Eisenbahnmarke geworden, leider wurde sie nicht hergestellt.
Mit besten Grüßen BaD.
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Auch ich möchte den Hinterbliebenen von leomemmi mein Beileid aussprechen.
Bernd
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@ Ulf,
leider ist die Taxierung von Packeten ein für mich noch ein Rätsel, auch die der sächsischen. Ich habe in letzter Zeit eine Menge Literatur gekauft, viel wissenswertes, aber über die Fahrpost im allgemeinen und speziell über Päckereitaxen ist kaum etwas dabei. Aber es wird schon mal gelingen, diese Rätsel zu lösen!
Mit besten Grüssen Bernd
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Hallo Ulf,
solche schönen Packkammerstempel gab es in Sachsen nicht. Eigentlich schade!
Ich habe nur einen Brief gefunden, wie der von Totalo-Flauti aus Leipzig. Leider eine sehr unglückliche Stempelung.
Der Paketbegleitbrief erreichte mit dem Paket von 10 1/2 Pfund am 29.4.1862 Leipzig und bei Paketen über ein Pfund wurde der Begleitbrief gegen einem Botenlohn von 6 Pf. !!! dem Empfänger zugestellt, Deshalb der Ausgabestempel vom 29.4. auf der Rückseite. Am 30.4. holte der Empfänger das Paket gegen die Bezahlung von 4 1/2 Ngr. ab. Die Auslieferung des Packetes wurde mit dem Rechteckstempel " Paket-Ausg. 30.IV. 62 " dokumentiert.Mit besten Grüßen Bernd
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Brief von Leipzig nach Ostrau (Ostrava)
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Hallo bayern klassisch,
In Sachsen mußte der Botenlohn von 3 Pfennigen im Postort ab dem 1.10.1864 laut Literatur nur noch für unfreie Briefe bezahlt werden.
Wie es sich 1869 im NDP darstellt, ist mir leider nicht bekannt.Mit besten Grüßen Bernd
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Von Bad Nauheim nach Maribor in Jugoslawien.
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Brief nach Großröhrsdorf 1856.
Großröhrsdorf erhielt erst am 1.2.1858 eine eigene Postexpedition, gehörte also 1856 zum Landbestellbezirk des Postamtes Radeberg oder Pulsnitz.
Als Botenlohn im Landbestellbezirk waren ab dem 1.7.1852 bis zum 1.10.1864 5 Pf. Botenlohn festgelegt für Briefe bis 8 Lot. Nach der Erröffnung der Postexpedition 1858 hätte der Empfänger nur 3 Pf. Botenlohn bezahlen müssen, wie der Tarif für Zustellung im Postort für Briefe bis 8 Lot seit dem 1.7.1850 lautete.
Einige wenige Postämter in Sachsen hatten einen besonderen Stempel zur Darstellung des Botenlohnes, die allerdings rar sind.
Anbei noch einen Ausschnitt aus der Bekanntmachung zum Landbestelldienst, die am 1.Juli 1859 in Kraft trat und erläutert, was der Landbote in Sachsen auszuliefern hatte.Mit besten Grüßen Bernd
Berichtigung: Der Botenlohn bis zum 1.10. 1864 in den Landbestellbezirk betrug für den Boten 2,5 Ngr. pro Wegstunde, die durch die Anzahl der Poststücke geteilt wurde, wobei eine Mindestgebühr von 5 Pf. galt. Der im Stempel befindliche Betrag von 5 Pf. Botenlohn bedeutet, das der Bote mindestens 5 Poststücke nach Großröhrsdorf auf diesem Botengang beförderte. Somit konnten die Botenlohnkosten unterschiedlich sein und sie wurden vom Postmeister in den Stempel eingetragen.
Entschuldigt die erste falsche Erläuterung.
Bernd -
Drucksache nach Japan 1910, der Empfänger wurde nicht ermittelt, die Suche dokumentierten die Postanstalten mit den aufgeklebten Zettelchen.
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Einschreiben von Düsseldorf nach Lichtenstein