Lieber Altsax,
der Vermerk "verte" oder ausgeschrieben "vertatur" bezog sich auf siegelseitige Vermerke a) entweder der Post, oder b) des Empfängers.
War der Empfänger nicht gewillt, das Poststück anzunehmen, so hatte er dies selbst zu notieren (Grund der Zurückweisung unter Angabe des Datums und mit Unterschrift versehen). Dies hatte dann auch exkulpatorischen Charakter für die Abgabepost.
War jedoch kein Empfänger zu ermitteln (beispielsweise), so musste die Abgabepost bzw. der Bote dort notieren, warum keine Zustellung erfolgen konnte und dies auch mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Zu deiner DS: Es gab in Bayern sogar eine Instruktion, dass dergleichen Vermerke eben nicht auf den Inhalt (Zeitung oder Journal) eines Poststücks geschrieben werden sollen, sondern auf den Umschlag bzw. das Kreuz- oder Streifband selbst.
Wie sinnvoll und notwendig diese Anweisung war, sehen wir an deinem Beispiel.
Wenn es gewünscht wird, stelle ich mal eine bayer. DS nach Berlin ein, die innerhalb Berlins nachgesandt wurde. Hat man ja auch nicht alle Tage ...
Liebe Grüsse von bayern klassisch