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Reichsabgabe auf Zeitungs Korrespondenz

  • Germaniafan
  • 16. Februar 2008 um 18:45
  • Germaniafan
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    • 16. Februar 2008 um 18:45
    • #1

    Auf Grund dieses Belegs hab ich mich mal genauer mit der am 1.8.1916 eingeführten Reichsabgabe beschäftigt. Wenn ich mir die Bekanntmachung vom 12 Juli 1916 durchlese wurde diese Abgabe auf alle Portopflichtigen Sendungen im Reichspostgebiet usw. erhoben, und zwar ab dem 1.8.1916. Wenn ich mir aber die Portotabellen im Michel Postgebührenkatalog anschaue blieb das Drucksachen Porto bis 50 g von 1875 bis zum 1.10.1918 gleich. Nun meine Frage. Wurde diese Abgabe auf Drucksachen erst am 1.10.1918 fällig ? Der von mir gezeigte Beleg vom 24.5.1919 wahr m.M. nach laut der unten gezeigten Verfügung (e) von der Reichsabgabe ausgeschlossen. Eine normale Drucksache aus dieser Portoperiode hätte vom 1.10.1918 bis 5.5.1920 5 Pfennig gekostet.
    Weiß jemand wie das war mit der Reichsabgabe auf Drucksachen ?

    Schöne Grüße
    Guido

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  • BaD
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    • 16. Februar 2008 um 19:33
    • #2

    Hallo Guido,
    ursprünglich war eine Reichsabgabe auf Drucksachen von 1 Pf. geplant.
    Es existiert ein Vorlagekarton mit einer schwarzvioletten 4 Pfennigmarke. Dann wurde die Abgabe für Drucksachen weggelassen und dafür bei Postkarten von den geplanten 2 Pf. auf 2,5 Pf. angehoben. Auch Warenproben und Sendungen mit Geschäftspapieren blieben von der Reichsabgabe verschont.
    Es gab nie eine Reichsabgabe auf Drucksachen, die Anhebung am 1.10.1918 war eine normale Portoerhöhung.
    Mit freundlichen Grüssen Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von BaD (16. Februar 2008 um 19:46)

  • Germaniafan
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    • 16. Februar 2008 um 20:12
    • #3

    Hallo Bernd danke für Deine Erklärung. Dann versteh ich aber diese Portotabelle wohl nicht richtig. (Quelle : 100 Jahre Germania Jäschke Lantelme.)
    Wieso muß ich eine Befreiung von der Reichsabgabe unter 1918 erklären wenns diese Abgabe bei Drucksachen ab 1916 nie gegeben hat? Und wie kommt dann der Brief mit der 3 Pfennig Frankatur zu stande ?? ?( ?(
    Gruß Guido

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  • postschild
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    • 16. Februar 2008 um 20:42
    • #4

    Germaniafan:

    da würde ich mal den Autor Fragen, ein ausgewiesener Postgeschichtsexperte *lol*

  • BaD
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    • 16. Februar 2008 um 20:55
    • #5

    Ich gratuliere dir zu diesen außergewöhnlichen Brief.
    Dann muß ich mich für eine falsche Auskunft entschuldigen..
    Zu schnelles antworten ist nie gut, aber es ist auch ein sehr schwieriges Thema.


    1..8.1916: Keine Reichsabgabe bei Drucksachen, die 4 Pf. Marke wurde nicht gedruckt; 2,5 Pf. Reichsabgabe auf Postkarten statt 2 Pf., aber die 2 Pf. Marken waren gedruckt, sie wurden eingelagert!

    1.10.1918; Die Reichsabgabe wird erhöht, bei Drucksachen um 2 Pf. Und es wird die 2 Pf.( Mi. 102) ausgegeben mit einer HAN von 1915!!!!

    Nun zu deinen Brief: Es gab eine Ausnahme, Drucksachen die Zeitschriften oder Zeitungen enthalten, bleiben auch am 1.10.1918 weiterhin von der Reichsabgabe befreit!!!!! Deshalb ist deine Drucksache mit 3 Pf. richtig frankiert.


    Mit freundlichen Grüssen Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (16. Februar 2008 um 21:32)

  • Germaniafan
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    • 16. Februar 2008 um 21:08
    • #6

    Danke Bernd ! Ich kann mir zwar nicht vorstellen wie man mit solch einem Brief eine Zeitung verschicken soll, aber ein Zeitungsausschnitt hat da wohl auch schon gereicht. ;) :D :D
    Du hast recht ist schon etwas kompliziert und verwirrend. Ich hab überall gesucht (Amtsblätter Infla Berichte usw) und hab nichts wirklich erklärendes zu diesem speziellen Thema gefunden.

    Gruß Guido

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  • postschild
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    • 16. Februar 2008 um 21:18
    • #7

    ich denke mal, in deinem Umschlag war keine zeitung, sondern ein Artikel der in die Zeitung sollte.

    In dem Infla Beleg war auch keine Zeitung, aber eilige Artikel die veröffentlicht werden sollten.

    Gruß

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    • 16. Februar 2008 um 21:25
    • #8

    Wenn man sich die Ausnahmen der Reichsabgabe 1916 ansieht, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere, weiß man das die Industrie gegen eine allgemeine Abgabe auf alle Postsendungen interveniert hat. Bei der Erhöhung 1918 haben es nur die Zeitungsverlage geschafft, auf ihren Sendungen keine
    Reichsabgabe zu bezahlen! Da genügte dem Beamten schon der Aufdruck
    " Zeitungs-Korreßpondenz ".

    Gruss BaD

  • Germaniafan
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    • 16. Februar 2008 um 21:39
    • #9

    @ postschild /BaD
    Danke !
    Ja so was wirds wohl gewesen sein. Durch den Tip der 2 Pfennig (Mi.Nr.102) hab ich gerade gut versteckt zwischen den ganzen Verfügungen dies gefunden.
    Amtsblatt Nr. 59 vom 2 Sept 1918
    Ausführung des Gesetzes, betreffend eine mit der Post und Telgraphengebühren zu erhebenen ausserordentlichen Reichsabgabe. 8)

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    • 16. Februar 2008 um 22:26
    • #10

    den dürfte es doch gar nicht geben oder?

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    Ich verkaufe auch Motive-Blöcke bei Ebay unter markenmueller

  • Germaniafan
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    • 16. Februar 2008 um 23:24
    • #11

    @ wolfgang
    Deinen Brief hätte so nicht befördert werden dürfen. Eine Drucksache bis 49 g kostete vom 1.4.1921 bis 3112.1921 15 Pfennig.

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  • postschild
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    • 17. Februar 2008 um 08:29
    • #12

    Für von der Reichsabgabe befreite Drucksachen, die

    1. nur Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, wenn die Zeitungen oder Zeitschriften vom Verleger an andere Zeitungsverleger oder an Personen verschickt werden, die nicht gewerbsmäßig mit dem Vertriebe dieser Zeitungen befassen, oder

    2. nur politische, Handels oder andere Nachrichten allgemeiner Bedeutung enthalten, wenn diese Nachrichten von Nachrichtenbüros an Zeitungen, Zeitschriften oder Zeitungsverleger verschickt werden

    beträgt die Gebühr

    bis 50g = 3 Pf
    über 50g bis 100g = 5 Pf
    über 100g bis 250g = 10 Pf
    usw.

    Von der Reichsabgabe befreite Drucksachen müssen mit der deutlichen Angabe des Absenders und, je nachdem es sich um Zeitungen und Zeitschriften oder Nachrichten handelt; mit der Bezeichnung Zeitungen-Zeitschriften oder Nachrichten versehen sein.

    Sie dürfen nur bei der postseitig bestimmten Postanstalt aufgeliefert werden . Bei Nachrichtensendungen muß aus der Aufschrift hervorgehen, daß der Absender ein Nachrichtenbüro und der Empfänger eine Zeitung, Zeitschrift oder ein Zeitungsverleger ist.

    Quelle: Ergänzung der Postordnung vom 28. July 1917
    Müßte nach dem Klebezettel in der Postordnung vom 2. September 1918, Reichsgesetzblatt S. 1103 sein.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von postschild (17. Februar 2008 um 08:39)

  • Germaniafan
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    • 17. Februar 2008 um 09:00
    • #13

    @ postschild
    Danke für Deine Ausführungen. Ich hab mal etwas in meiner Portostufen-Sammlung geblättert und hab ausser dem zuvor gezeigten Brief (15 Pfennig) noch einen gefunden gefunden der auch an die Wald. Zeitung in Wildungen adressiert ist. Dieser wurde nach der Aufhebung der Reichsabgabe am 8. Sept. 1919 verschickt. Somit wurde das normale Drucksachen Porto für Drucksachen bis 49 g ( 6.5.1920 bis31.3.1921) von 10 Pfennig fällig.

    Gruß
    Guido

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  • erron 24. März 2021 um 18:24

    Hat den Titel des Themas von „Reichsabgabe Zeitungs Korrespondenz“ zu „Reichsabgabe auf Zeitungs Korrespondenz“ geändert.

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