Hi,
der Umschlag in dem sich das eigentliche Schriftstück gefindet gilt auch als Teil der Urkunde. Da dieser bei der Übergabe oder Niederlegung auch mit Datum ggf. Uhrzeit und Unterschrift des Zustellers beschrieben wird.
Auf den meisten Umschläge steht ja dann auch hinten noch eine erleuterung, wieso man den Umschlag aufbewahren soll usw.
Hier mal die Rückseite einer PZA: