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  5. DDR 1949–1990

Die Marke auf der Rückseite

  • BaD
  • 2. Dezember 2007 um 12:20
  • BaD
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 2. Dezember 2007 um 12:20
    • #1

    Ich wünsche allen einen schönen 1. Advent.

    Nun meine Frage: Die beiden Paketkarten sind vorderseitig eigentlich gleich. Aber auf der Rückseite ist auf einer eine 30 Pf. Engels verklebt und in Wülknitz abgestempelt. Das dürfte die Bestellgebühr sein ( habe nirgendwo Informationen gefunden). Auf der anderen fehlt diese, wie auf den meisten Paketkarten in Deutschland. Ist das Verkleben den Zustellgebühr eine Besonderheit der DDR oder gibt es noch andere Beispiele. Konnte der Paketzusteller dies allein entscheiden und hatte er Marke und Stempel mit?
    Wenn er den Empfänger nicht antraf, hinterließ er eigentlich eine Nachricht und der Empfänger musste das Paket abholen. Musste er dann die Zustellgebühr trotzdem bezahlen?
    Vieleicht weiß jemand was.
    Gruss BaD

    Bilder

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    Einmal editiert, zuletzt von BaD (2. Dezember 2007 um 18:03)

  • doktorstamp
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    • 2. Dezember 2007 um 18:01
    • #2

    Wenn das Paket abgeholt war ist keine Bestellgebühr fällig.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • peony61
    aktives Mitglied
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    • 7. Dezember 2007 um 08:56
    • #3

    interessante Frage.
    Ich denke, der Zusteller hat zuerst eine Benachrichtigung zugestellt und der Kunde konnte dann entweder das Paket abholen auf dem Amt oder sich das Paket zustellen lassen. Oder?
    Wenn das so war, wie sahen die Benachrichtigungen aus? Waren das die Paketkarten-Stammteile? Auf den mir vorliegenden Paketkarten gibt es dafür keine Infos.

    2. Frage gleich im Anschluss: Eine Paket-Karte mit einer 80er für die Beförderung und nachträglich einer 30er für die Zustellung - sind das 2 Einzelfrankaturen? Meiner Meinung nach eigentlich ja, denn es gibt diese auch bei Ost-West-Paketen, wo die eine Hälfte Bautenserie und die andere Hälfte Köpfe sind.

    http://www.k%c3%b6pfe1.de

  • BaD
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    • 7. Dezember 2007 um 21:44
    • #4

    Hallö peony61,

    ich denke das es mit dem abholen bzw. zustellen so war wie du es beschrieben hast. Die Benachrichtigung dürfte mit einem Extraformular erfolgt sein, aber die weitere Behandlung ist rätselhaft. Ich habe keine Gebührentabellen für Paketpost der DDR irgendwo gefunden. Im Deutschen Reich gab es das Bestellgeld bis 30.9.1919 geordnet nach: Postämter 1. Klasse; übrige Postanstalte; Landesbestellgeld. Vieleicht war es am Anfang der DDR ähnlich und nur in kleinen Orten( wie Wülknitz ) mußte es bezahlt werden?
    Da sind noch viele Fragen offen.

    Zur zweiten Frage. Es ist für mich nur eine Einzelfrankatur, da die 30 Pf. nur eine Abgeltung für eine besondere Dienstleistung sind, die der Absender nicht
    vorausbezahlt hat. Dies trifft z.B. auch auf die nachträglich verklebte Gebühr
    für das mehrmalige Vorlegen einer Nachnahmesendung zu, wenn das erste mal
    kein Geld im Hause war. Aber zu diesen Thema gibt es sicher verschiedene Meinungen.

    Gruss BaD

  • peony61
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    11. Dezember 1961 (64)
    • 7. Dezember 2007 um 22:11
    • #5

    Hallo Dresdner! Danke für den Beitrag.
    betreff Pkt 2: Ein Paket mit einer 80 Pfg Frankatur ist eine Einzelfrankatur. Dass hinterher noch jemand eine weitere Marke draufklatscht? Pech. Beides recht wenig verbreitete Frankaturen.

    http://www.k%c3%b6pfe1.de

  • PW0001
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    13. Juni 1950 (75)
    • 7. Dezember 2007 um 23:42
    • #6

    In den mir zur Verfügung stehenden Gebühren ist keine Zusatzleistung im Zusammenhang mit Paketen in Höhe von 30 Pf aufgeführt.

    Wenn etwas mit dem Gewicht nicht gestimmt hätte, dann wären erst für 9-10 kg 1,10 Mark, das eine Differenz von 30 Pf. bedeutete, erforderlich gewesen. Diese Gewichtsdifferenz kann ich mir aber nicht vorstellen.

    Was sein könnte ist, dass die Entfernung zwischen Engelsdorf und Wülknitz nicht unter 75 km sondern über 75 km beträgt. Ich weiß nicht ob dafür Luft- oder Landlinie maßgeblich waren. Nach Routenplaner sind es über 75 km. Luftlinie ist es weniger.
    Aber in diesem Fall (über 75 km) hätte die Gebühr dann 1,20 Mark betragen. Differenz = 40 Pf.

    Im www habe ich ein Angebot gefunden bei dem ebenfalls diese 30 Pf. erhoben wurden. Auch hier passt die Gebühr nicht zur Entfernung. Die Differenz wären aber 50 Pf.


    Und noch eins bei dem von Zustellgebühr die Rede ist


    Es wird sich also wohl um eine Zustellgebühr handeln. Leider war ich da erst 1 Jahr alt und kann mich an nix mehr erinnern :) :)

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

    5 Mal editiert, zuletzt von PW0001 (7. Dezember 2007 um 23:54)

  • Saguarojo
    Gast
    • 8. Dezember 2007 um 07:19
    • #7

    Hallo,

    ich habe ca. 95 Jahre alte Paketkarten aus Tunesien, da ist das auch so, ich weiß aber nicht warum

    Gruß Saguarojo

  • peony61
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    11. Dezember 1961 (64)
    • 8. Dezember 2007 um 15:17
    • #8

    ja, die beiden Belege demonstrieren schön, was gemeint ist. Die 2x15 Pfg sind mit dem Landpoststempel entwertet, den offensichtlich der Zusteller mithatte. Eine schöne MeF der 15 Pfg.

    http://www.k%c3%b6pfe1.de

  • peony61
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    11. Dezember 1961 (64)
    • 7. Januar 2008 um 09:42
    • #9

    Ich habe die Literaturstelle zur Zustellgebühr gefunden in Tichatzky: Paketsendungen (Schriftenreihe Sammelgebiet DDR, Bd. 14, 2004):

    2.3.6 Zustellen und Abholen von Paketen
    Nach § 38 der Postordnung von 1929 erstreckte sich die Verpflichtung der Post, die angekommenen Gegenstände dem Empfänger ins Haus senden (Zustellung) zu lassen, im Ortszustellbereich unter anderem auf gewöhnliche Pakete und Wertpakete, im Landzustellbereich auf gewöhnliche Pakete und Wertpakete, soweit sie im einzelnen nicht über 5 kg wogen ... Andernfalls waren hierfür die Paketkarten zuzustellen, mit denen der Empfänger die Sendungen bei der Postanstalt abholen konnte.
    ...
    Für die Zustellung jedes gewöhnlichen Paketes ... war eine Zustellgebühr vom Empfänger zu entrichten.

    .. nur für tatsächlich zugestellte Pakete.

    Am 23. November 1949 wurde bekannt gegeben, dass die Bestimmung § 38 Absatz VI der Postordnung wieder in Kraft gesetzt sei, nach der die Zustellgebühr ... auch vom Absender im Voraus entrichtet werden konnte. ... Vermerk "Zustellgebühr bezahlt" niederzuschreiben.

    http://www.k%c3%b6pfe1.de

  • BaD
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    • 7. Januar 2008 um 18:40
    • #10

    Peony61, das ist phantastisch, da macht Philatelie Spass! Vielen Dank für dein Nachforschen.

    Der Hinweis, das im Landbestellbezirk Pakete über 5 kg. nicht zugestellt werden mussten, ist Gold wert. Wir haben 4 Pakete ( meine 2 und 2 von PW001). Eines ging nach Nünchritz, ein größerer Ort, kein Landbestellbezirk. Dort wurde die Zustellgebühr bestimmt auf Listen verrechnet.
    Auch die anderen 3 wogen über 5 kg., gingen aber in kleine Orte oder Dörfer, die nur eine Postnebenstelle hatten und dem Postamt Riesa 1 angeschlossen waren. Das bedeutete in den Landbestellbezirk. Das heißt, die Post hätte sie nicht zustellen müssen, nur den Paketzettel. Holte der Empfänger sie ab, keine Gebühr. Brachte der Landbriefträger das Paket dennoch ins Haus, was bei kleinen Orten bestimmt gemacht wurde, verklebte er die eingenommene Gebühr mit Briefmarken. Bei diesen bestimmt wenigen Sendungen lohnte eine Liste nicht und das übergeordnete Amt wusste nicht, ob das Paket zugestellt wurde oder nicht. Zurück in der Nebenstelle wurden die Marken abgestempelt.
    Die Paketkarte verblieb bei der Post, so das der Vorgang immer nachvollziehbar war.

    Ich hoffe es war so.
    Nochmals Danke BaD

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