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Originalstempel bei eBay

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
  • 28. August 2007 um 19:49
  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 28. August 2007 um 19:49
    • #1

    Da momentan das BDPh-Forum noch geschlossen ist, anbei der Hinweis zu einem aktuellen Stempelangebot.

    Beste Warngrüsse!

    Lars

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  • bjoerngerlach
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    7. März 1986 (39)
    • 28. August 2007 um 19:59
    • #2

    doofe frage, aber was sollte man damit machen können? stempel fälschen - schon klar - aber ist sowas überhaupt noch legal, geschweige was erhofft man sich dabei?

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    • 28. August 2007 um 20:15
    • #3

    Hallo,

    Kurzweisheiten aus dem Bdph-Forum:

    es handelt sich um einen Stempel mit 5-stelliger PLZ. Ok. Die gibt es , glaube ich, erst seit 1994 (verbessert mich bitte, wenn ich jetzt spontan danebenliege).
    Aufhübschen kann man damit insbesondere Berlin-Marken (meinetwegen auch Bund bis zur EURO-Einführung), die gestempelt wesentlich teurer sind oder zumindest bei epay gestempelt wesentlich besser gehen. Man denke bitte insbesondere an die Berlin-Dauerserien.
    Wie macht man das?? Man stempelt die Marken unter Aussparung der 5-stelligen PLZ (Denn das würde wahrscheinlich selbst dem blödesten Brot auffallen).
    Erkennbar ist das ganze dann meist (nicht immer) an der Stempel-Kennung (z. B. zz für private Postläden). Diese wurden aber auch erst seit Mitte der neunziger eingeführt. Berlin echt kann also nicht mit solchen Stempeln vorkommen.
    Bei Epay sind dank des Bdph-Forum entsprechende Anbieter aufgeflogen.

  • Concorde
    Gast
    • 28. August 2007 um 20:19
    • #4

    ..da gab es einmal eine Postfiliale in Essen.....zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    • 28. August 2007 um 20:21
    • #5

    so isses.

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    • 28. August 2007 um 20:25
    • #6

    noch zur Frage der Legalität.
    Im Bdph-Forum wurde herausgearbeitet, daß der Verkauf von Poststempeln selbstverständlich illegal ist (Eigentum der Post etc.).
    Aber wo kein Kläger, da.......

  • bjoerngerlach
    Administrator
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    7. März 1986 (39)
    • 28. August 2007 um 20:28
    • #7
    Zitat

    Original von Max und Moritz
    noch zur Frage der Legalität.
    Im Bdph-Forum wurde herausgearbeitet, daß der Verkauf von Poststempeln selbstverständlich illegal ist (Eigentum der Post etc.).

    hmmm. meines erachtens nach sollte es aber dann doch keine schwierigkeiten bereiten, den verkäufer von ebay schnellstmöglich bannen, bzw. verwarnen zu lassen!?

    bjoern

  • erron
    Moderator
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    2.487
    • 28. August 2007 um 20:34
    • #8

    ich glaube,Lars wird sich darum kümmern.

    http://www.philadb.com

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    • 28. August 2007 um 20:36
    • #9

    Ich denke, Lars sollte hierzu noch kurz eine Stellungnahme abgeben.
    Die Bdph-Fälschungsbekämpfung war in diesem Zusammenhang sehr aktiv.
    Warum es weiterhin bei epay möglich ist, Stempel der Post AG zu verkaufen, deren Hintergrund offensichtlich und der Logik nach nur Mißbrauch/Diebstahl sein kann, ist mir nicht erklärbar.

    Möglicherweise war der Gedankengang, daß ein öffentlich verkaufter Stempel nur noch halb so gefährlich ist, als wenn Karl Ede im Hinterkämmerlein seines abgehalfterten Ladens weiter munter vor sich hin stempelt.
    Ich weiß es aber nicht.

  • obelix.fg
    aktives Mitglied
    Beiträge
    487
    • 28. August 2007 um 21:27
    • #10
    Zitat

    Max und Moritz schrieb
    es handelt sich um einen Stempel mit 5-stelliger PLZ. Ok. Die gibt es , glaube ich, erst seit 1994 (verbessert mich bitte, wenn ich jetzt spontan danebenliege).

    Ihren Erstverwendungstag hatten die Stempel mit 5-stelliger PLZ am 01.07.1993

    Gruß, obelix.fg

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  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 29. August 2007 um 06:48
    • #11

    @all:

    Leider kann ich auch nicht mehr machen, als den Verkäufer und eBay anzuschreiben und um Löschung zu bitten: - es ist im ersten Augenblick ja keine Fälschung. Die Deutsche Post hab ich ebenfalls informiert.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

    Einmal editiert, zuletzt von BDPh-Fälschungsbekämpfung (29. August 2007 um 06:54)

  • saschJohn
    Gast
    • 29. August 2007 um 07:15
    • #12

    es ist keine Fälschung aber ein geklauter Stempel und damit vbei Ebay verboten!

  • Bernd HL
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    Männlich
    • 29. August 2007 um 07:51
    • #13

    @ Max und Moritz

    Mal eine kurze Anmerkung: Leipzig war DDR und zu der Zeit der Gültigkeit der Berlin-Marken dürfte da noch der alte DDR-Stempeltyp im Einsatz gewesen sein. Also mutmasse ich mal, dass in die Richtung ein Erkennen von nachgestempelten doch möglich ist.

    Zackige Sammlergrüsse aus Lübeck sendet Bernd HL ;)!

  • regiduer
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 29. August 2007 um 08:52
    • #14

    @ saschJohn
    einen Diebstahl muß man auch beweisen können !

    mfg

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.047
    • 29. August 2007 um 09:09
    • #15

    regiduer

    Da die Post keine Stempel verschenkt dürfte das nicht allzu schwer sein...zumindest nicht für die Post, für @aschJohn schon eher ;)

  • saschJohn
    Gast
    • 29. August 2007 um 09:11
    • #16

    dafür haben wir doch Lars :D

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 29. August 2007 um 09:14
    • #17

    Ein Diebstahl bzw. Unterschlagung dürfte tasächlich schwer nachzuweisen sein, es sei denn, der Anbieter würde zufällig bei der Post arbeiten. Einschlägiger dürfte da § 259 StGB (Hehlerei) sein.

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 29. August 2007 um 09:20
    • #18

    Bernd, dafür fehlen mir die Kenntnisse. Berlin-Marken waren bis 31.12.1991 gültig. Ich weiß nicht, ob in der kurzen Zeit seit der Wiedervereinigung bis zu diesem Datum in Leipzig bereits Stempel neuen Typs in Gebrauch waren.
    Auf den Stempel Leipzig bezogen, hast du vielleicht recht, ich weiß es nicht. Im allgemeinen stellen solche Stempel (jetzt möglicherweise nicht gerade Leipzig) jedoch eine erhebliche Gefahr dar.

  • Gagrakacka
    Gast
    • 29. August 2007 um 10:00
    • #19

    Der Stempel kann zur Entwertung von postfrischer Bundware verwendet werden. Berlinmarken sind auch stark gefährdet - siehe Postagenturstempel. Fünfstellige PLZ bzw. UB zz - nach meiner Erfahrung wissen das viele Sammler einfach nicht. Ich habe schon Heuss-Marken mit Postagenturstempel gesehen...

  • Bernd HL
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 29. August 2007 um 11:44
    • #20

    Heuss??? Das wird ja immer schlimmer...

    Zackige Sammlergrüsse aus Lübeck sendet Bernd HL ;)!

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