Hallo Altsax,
wenn ein aktueller Sachverhalt nicht eindeutig geregelt ist, dann suchen die Juristen nach einer gesetzeskonformen Auslegung, welcher der Meinung der Mehrheit der billig und gerecht Denkenden nicht widerspricht.
Meinungen sind also nicht immer irrelevant.
Bei historischen Sachverhalten ist es einfacher - hier zeigt auch die Praxis, wie die damaligen Regelungen verstanden wurden, und in unserem Fall mit eindeutigem Ergebnis.
Welchen Sinn soll es haben, eine mögliche Interpretation zu bevorzugen, die in der Praxis nicht belegt werden kann?
Wäre die Verordnung verschollen, ginge man heute mit gutem Grund vom 1.11 als Ersttag aus. Das die Verordnung aus heutiger Sicht lückenhaft ist, ändert mE daran nichts.
Gruß rabege