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Ebay in der Patsche

  • doktorstamp
  • 17. Mai 2007 um 07:04
  • doktorstamp
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    • 17. Mai 2007 um 07:04
    • #1

    Aus der Daily Telegraph vom Mittwoch 16. 5.07.

    Ebay ist gezwungen worden an einem Gespräch teil zu nehmen. Dabei ging es um gestohlene Gute aus Kaufhäusern, die dann bei Ebay angeboten werden.

    Ebay wird hierzu Stellung nehmen mussen.

    Nach englischem Recht ist Ebay an dem Verkauf gestohlener Gute mitbeteiligt, ob dies nun bewüßt oder unbewüßt erfolgt spielt bei englischem Gesetz keine Rolle.

    Ebay ist erbeten worden gemeldete gestohlene Artikeln zu löschen und die Einstellgebühren zu erstatten, da Behaltung des Geldes in solchen Fällen kriminellverfolgt werden kann.:D

    (Auf weiteres werde ich achten und hier melden). Bin gespannt wie sie sich halten.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • regiduer
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    • 17. Mai 2007 um 07:47
    • #2

    ich denke mal, wenn ebay Artikel in Erfahrung bringt oder Infos bekommt löscht sie die Angebote.

    Aber ich kann mir gut vorstellen das die Plattform nur so strotzt von Diebesgut und das auszufiltern dürfte unmöglich sein.


    mfg

  • dk09042005
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    • 17. Mai 2007 um 08:18
    • #3

    Stimmt außerdem wie um alles in der welt sollte Ebay bei den Tausenden Angeboten pro Tag dann noch herrausfinden, was gestolen ist und was nicht???

    Das ist nun mal der Nachteil an so einer riesigen Auktionsbörse! Da müsste man schon mehrere Börsen einrichten, auf die dann die Auktionen verteilt werden und man die Angebote besser kontrollieren könnten!

    Doch das stell ich mir extrem kompliziert vor, denn man will ja auch nichts von dem komfort den man bei Ebay bekommt einbüßen!

    Tja schon echt kompliziert so was!!!

    VG!

  • forensucht
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    • 17. Mai 2007 um 08:25
    • #4

    Ebay ist erbeten worden gemeldete gestohlene Artikeln zu löschen und die Einstellgebühren zu erstatten,

    macht ebay meines wissens immer wenn ein artikel
    aus welchen gründen auch immer gelöscht wird

    und glaub mir
    die versichern bei einem gespräch immer das beste zu tun

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

  • dk09042005
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    • 17. Mai 2007 um 08:31
    • #5

    natürlich versuchen sie das beste zu tun, aber das ist ja wohl ziemlich schwer, oder???

    (Kann mir jemand mal bitte sagen, wie ich Smilies hinbekomme??? -Danke!!!)

    VG!

  • zackenhirsch
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    • 17. Mai 2007 um 08:48
    • #6

    Da seh ich nur eine Loesung und ich denke die ist auch die beste:

    Neue E-Bay Rubrik:

    Gestohlene Artikel


    :D ;) :D

    Sammelgebiet: Bund, Berlin, DDR, San Marino, Aland, GG, DR, B & M

  • dk09042005
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    • 17. Mai 2007 um 08:53
    • #7

    EINDEUTIG!!!

    und noch eine für:

    Herkunftsort-unbekannte Artikel

    :lachen2:

  • forensucht
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    • 17. Mai 2007 um 09:11
    • #8

    oh
    hatte ich den ironieschalter vergessen umzulegen ? ;- ))

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

  • sudetenphilatelie
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    2. Dezember 1956 (69)
    • 17. Mai 2007 um 09:13
    • #9

    Dieses Problem trifft nicht nur ebay. Wenn ihr Briefmarken eintauscht oder kauft, kennt ihr die Vor-Vorbesitzer? Ohne das Thema zu verharmlosen, aber dass jemand Hehlerware untergeschoben wird, lässt sich nicht erkennen. Anhaltspunkte sind vielleicht noch ein extrem niedriger Preis. Aber bei extrem niedrigen Preisen sollte jeder Sammler sowieso misstrauisch werden, denn wer hat schon etwas zu verschenken?

    Anders sieht es bei absoluten Raritäten aus, die es vielleicht nur eine handvoll mal gibt und die in der Fachliteratur abgebildet sind. Hier könnte der rechtmäßige Besitzer bekannt sein und man könnte dort nachfragen. Aber dieses Wissen haben nur wenige Spezialisten. Vom "Normalsammler" kann man dies nicht erwarten.

    Ist ein Sammler auf Hehlerware hereingefallen, hat er doppeltes Pech. Er muss die Ware herausgeben (ein gutgläubiger Erwerb ist hier nicht möglich) uns sein Geld ist auch noch weg, den der Verkäufer ist nicht mehr auffindbar bzw. hat das Geld längst ausgegeben, so dass bei ihm nichts mehr zu holen ist (da hlilft der beste Rechtsanspruch nichts mehr).

    Ergo: Finger weg von dubiosen Stücken insbesondere von dubiosen Anbietern.

    sudetenphilatelie
    http://sudetenphilatelie.npage.de/

  • dk09042005
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    • 17. Mai 2007 um 09:17
    • #10

    Danke für den Tipp!!!

    Werd in Zukunft darauf achten!!!

    (Bin ja leider erst Anfänger und da kanns schon passieren, hoffe aber nicht, dass es schon passiert ist!!!)

  • concordus
    Concorde Admirateur
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    4. Mai 1962 (63)
    • 17. Mai 2007 um 17:12
    • #11

    :bier: Hi dk09042005

    Versuche mal diese Seite.


    Mit fliegerischen Grüsen Thomas :concorde:

    [Blockierte Grafik: http://concorde.philadb.com/concordebanner.jpg]

    Wer keinen Mut zum Träumen hat, hat keine Kraft zu kämpfen.

  • dk09042005
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    • 17. Mai 2007 um 19:09
    • #12

    Danke!!!!

    :dankeschoen::dankeschoen::dankeschoen:

    die Seite is richtig toll!!!

    :veryhappy:

  • Denis
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    • 18. Mai 2007 um 10:54
    • #13

    Gestohlene Waren aus Kaufhäusern ist eine Sache, die andere ist gestohlene Ware aus Privatbesitz. Man müsste irgendeine Art und Weise finden, mit der der Einsteller nachweisen kann, dass er der Besitzer dieser Ware ist und sie nicht geklaut hat... vielleicht ein Nachweis per Rechnung?

    Aber das System bei ebay ist geradezu prädstiniert zur "Geldwäsche" ;)

    Gruss
    Denis


    Bitte bietet mir alles von Altdeutschland Baden an, ich brauche noch viele Stempel zur Komplettierung meiner Stempelsammlung.

    [Blockierte Grafik: http://www.philadb.com/animal-behavio…nstampcount.png]

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  • dk09042005
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    • 18. Mai 2007 um 11:03
    • #14

    Aber wenn du die Briefmarken von deinem Opa bekommen hast und der hat sie von seinem Vater oder Opa, dann wird das schon schwieriger mit dem Nachweiß von Rechnungen!!!

    Und damit wären wir wieder bei der Ausgangssituation!

  • regiduer
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    • 18. Mai 2007 um 11:11
    • #15

    Eigentumsnachweis, mmh, auch Rechnungen kann man problemlos fälschen !
    Nein, die Strafen für sowas müßten so extrem sein ( u. angewendet wedren ) das es sich Gannoven zweimal überlegen einen solchen Artikel bei ebay anzubieten !


    mfg

  • Hangover
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    • 18. Mai 2007 um 11:28
    • #16

    @reqiduer: Das Problem liegt in solchen Fällen schon ganz woanders - da kann jemand über einen Zeitraum von drei, vier Jahren bei Ebay unter falschem Namen immer wieder Briefmarkenfälschungen einstellen, und wenn dann die Staatsanwaltschaft einen Hausbesuch macht, wird frech erklärt, dass die in Sachen Briefmarken völlig ahnungslose Mutter/Putzfrau/Hauskatze (such Dir was aus) den Kram eigenmächtig eingestellt hat... Ergebnis: Verfahren eingestellt, weils ja keine Absicht war und sich wegen der paar Euro niemand von den Staatsanwälten Stress machen wollte.

    Falls jemand das für zu überzogen hält: ich habe so einen Fall selbst erlebt. Der "Verursacher" treibt weiterhin unbehelligt sein Unwesen in der Phila-Szene...

    Wenn man sich dann noch anguckt, mit was für lächerlichen Strafen ein Stempel- und Prüfzeichenfälschungsverkäufer aus Bensheim durchgekommen ist, muss man schon am Rechtsstaat zweifeln - das "Problem" ist leider nicht Ebay alleine.

    P.S.: Ich halte den Anteil an Hehlerware im Briefmarkenbereich im Internet und anderswo für überschaubar. Da hätte ich bei Unterhaltungselektronik und ähnlichen Massen-Wertsachen schon größere Bedenken.

  • Manowar
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    • 18. Mai 2007 um 12:36
    • #17

    stellt die forderung nach dem nachweis, dass man wirklich der käufer, eigentümer der ware ist nicht unser rechtssystem auf dem kopf?

    gilt hier nicht erstmal die unschuldsvermutung? ich denke man muß den leuten nachweißen, dass sie die ware geklaut haben! nicht andersherum!

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • dk09042005
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    • 18. Mai 2007 um 13:29
    • #18

    Angenommen du kannst dem Anbieter nachweisen, dass sein Angebot geklaut ist, wie willst du demjenigen klar machen, dass er das nicht tun soll??? willst du ihm ' ne E-Mail schreiben?
    oder ihn (fals Tel-nummer vorhanden) anrufen?
    oder ihn gleich bei der Polizei anschwärzen? und was will die Polizei mit der gefälschten Adresse tun??? Sich dort umschauen und die dort lebenden Person verhaften? (vorausgestzt es gibt diese Adresse überhaupt)

    Man müsste als erstes Klarheit darüber haben, dass die Angaben des Anbieters stimmen. Dannach könnte man ihn erst bei der Polizei anschwärzen! Und solange, wie du versuchst herauszufinden, ob die Angaben stimmen, treibt der Anbieter weiter sein Unwesen! und bekommt weiterhin Geld dafür! Außerdem bringt es dich auch nicht groß weiter! Denn du hast dann vielleicht einen von ??? was weiß ich wie vielen unsauberen Anbietern aus dem Verkehr gezogen! Und die anderen lachen sich vielleicht noch eins ins Fäustchen, weil ein Konkurrent weg ist!

    Man müsste eigentlich schon beim anmelden prüfen, ob die Angaben korrekt sind oder nicht! Doch da jetzt schon so viele angemeldet sind müssten erst mal die überprüft werden und in der Zeit melden sich wieder viele Personen an, wo du wieder nicht weißt, ob die Angaben stimmen oder nicht! Es ist also eine endlosschleife!

    Außerdem glaube ich nicht, dass ebay dir da weiter helfen wird, denn die profitieren nur davon!!! Du bist also allein im "Kampf" gegen die Ungerechtigkeit! Oder um es auf den Punkt zu bringen du schütest nur einen Trofen Wasser auf einen heißen Stein!

  • regiduer
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    • 18. Mai 2007 um 16:31
    • #19

    hab mir mal das neue ebay-Magazin gekauft ( wird nicht von ebay vertrieben)
    Darin sind recht interessante Artikel u.a. auch zu diesem Thema!
    So heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes
    ".... Es dürfe ebay aber keine unzumutbare Prüfungspflicht auferlegt werden... "
    Das heißt wenn ebay etwas von dubiosen Angeboten erfahrt wird eingegriffen.

    Und noch was, wußt ich auch nicht...

    Wenn nagelneue/ originalverpackte Artikel z.B. eine Bohrmaschine angeboten wird und man diese dann billigst bekommt, muß man drauf gefasst sein eine Anzeige wegen Hehlerei am Hals zu haben !!!!!
    Denn hochwertige neue Artikel haben nunmal einen gewissen Wert und bei einem Startpreis von 1€ muß jeder stutzig werden und einen Eigentumsnachweis verlangen, so Oberstaatsanwalt B.Becker !
    ( so laufen derzeit Verfahren bei 245 Käufern die nur bei einem Verkäufer gekauft haben )


    mfg

  • Kramix
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    • 18. Mai 2007 um 17:04
    • #20

    @requiduer

    So ist es nun mal unser in unserem zu einem " Bananenstaat " mutierten Land. Die Käufer sind die Dummen, sind Ihre Ware und zusätzlich Ihr Geld los, der Kriminelle stellt sich quasi als Kronzeuge zur Verfügung, hilft bei der Aufklärung, bekommt eine relativ kleine Geldstrafe und macht munter weiter.
    30 Jahre jünger und ich würde auswandern !!!

    Kramix

    Geld kann Leben nicht kaufen ( Bob Marley )

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