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ebay:bieten auf eigene artikel

  • stamps1850
  • 14. Mai 2007 um 16:37
  • Carolina Pegleg
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    30. September 1967 (58)
    • 15. Mai 2007 um 04:23
    • #21

    philatelikus,

    ich denke sicherlich nicht dass in den USA "alles" besser ist. Wuesste auch nicht wie ich Dir in meiner obigen Antwort zu dieser Einschaetzung meiner Meinung Veranlassung gegebene haben. Die ueberaus drakonischen Strafen auch fuer "relativ" geringfuegige Straftaten hier halte ich durchaus fuer problematisch. Das Thema ist allerdings komplex und kann hier wohl nicht diskutiert werden. Das war in meiner ersten Antwort auch nur so eine Bemerkung am Rande.

    Zur Sache:
    "Pushing" oder "shill bidding" ist Betrug. Man soll das Kind beim Namen nennen. Die euphemistischen Bezeichnungen "Sperrgebote", "Marketingstrategie", "5 von 10 Auktionen betroffenen" (suggeriert: das ist normal) finde ich unpassend.

    Ich wuerde mich freuen, wenn auch in Deutschland oder Oesterreich mal ein paar Verkauefer fuer diese Methoden hinter Gitter wandern wuerden.

  • philatelikus
    neues Mitglied
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    94
    • 15. Mai 2007 um 07:18
    • #22

    Also mir wäre es primär ein Anliegen, wenn Steuerhinterzieher und Falschbeschreiber strafrechtlich belangt würden.

    Dass Legionen von Kleinanbietern, die versuchen ihre Preise zu pushen hinter Gefängnismauern verschwinden sollen halte ich für reichlich übertrieben. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen ist eine organisatorische Lösung seitens eBay gefragt und keine juristische. Aber wie meinte Robert in seinem Posting so richtig ....

    Ansonsten beginnt sich hier die Argumentation im Kreis zu drehen - oder weiss vielleicht ein Jurist profunde Antwort auf das geschilderte Problem?

    Einmal editiert, zuletzt von philatelikus (15. Mai 2007 um 07:23)

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 15. Mai 2007 um 08:36
    • #23

    Hallo Carolina Pegleg,

    m.W. ist das Bieten auf eigene Angebote in Deutschland durchaus erlaubt. Oder zumindest nicht unter Strafe gestellt. Aber da ich das jetzt nicht juristisch untermauern kann, würde mich eine entsprechende versierte Antwort freuen!

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

  • stamps1850
    erfahrenes Mitglied
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    • 15. Mai 2007 um 08:49
    • #24

    ich danke allen die sich mit meinen hier vorgebrachten gedanken beschäftigt und darauf geantwortet haben.

    ich habe dieses thema unter anderem angefangen da ich selbst durch einen kauf bei ebay anzeige bei der polizei erstatten musste.

    es geht dabei um eine falschbeschreibung ( philatelikus) einer postfrischen sammlung 1.republik österreich mit attesten von hr.soecknick.
    nach lieferung (lange wartezeit wegen urlaubs des verkäufers-habe ich anstandslos akzeptiert da sehr freundliche email-kommunikation-ebenso scheinbar einwandfreies verhalten bei ebay) habe ich sofort gesehen das die atteste einfach gescannt und auf fotopapier ausgedruckt wurden).
    von da an gab es keine kommunikationsmöglichkeit mehr mit dem verkäufer ( weder email noch per telefon- nummer war sogar am paket als absender drauf-dort meldete sich nur ein friseurgeschäft der frau des verkäufers die sich nicht zuständig fühlte obwohl sie als offizielle verkäuferin bei ebay aufschien)

    nach unzähligen versuchen der kontaktaufnahme habe ich mich entschlossen den fall der kripo zu übergeben.

    dort wurde ich sehr zuvorkommend behandelt und da der kaufpreis 3000 euro betrug handelt es sich um ein offizialdelikt und wurde an die ermittlungsbehörden in wien weitergegeben.

    nach vielen monaten erhielt ich eine benachrichtigung das die staatsanwaltschaft in wien die strafanzeige zurückgelegt hat.

    während dieser zeit hat der anbieter keinen einzigen artikel bei ebay eingestellt (unter den mir bekannten accounts)

    am tag nach der zustelllung der ablehnung der strafanzeige bei mir begann der anbieter wieder seine tätigkeit bei ebay.

    die kripo gab mir den rat danach die sache auf sich beruhen zu lassen da der anbieter einfach nur zu sagen brauchte er ist nur ein privatsammler und kein prüfer und kann daher die echtheit der atteste nicht beurteilen.(verschmierte ausdrucke auf fotopapier, leider im sonst sehr guten ebay scan nicht abgebildet)

    und jetzt verkauft er weiter munter attestierte ware von der 1.republik österreich...........

    das nur zu meinem einzigen problemkauf bei ebay.

  • regiduer
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    • 15. Mai 2007 um 09:32
    • #25

    stamps1850

    warum das eure Staatsanwaltschaft das ablehnt bei einem Betrag von 3000€ in "Aktion " zu tretten weiß ich nicht, mir aber rätselhaft und dan noch den "Rat" es auf sich beruhen lassen....
    Hier wär das bestimmt anders gelaufen, ich hab das durrch mit einem in Vergleich geringen Betrag ( 220€ ) !
    Außerdem steht es dir doch frei eine Privatklage einzureichen oder gibts das bei euch nicht ?

    mfg

  • Hangover
    aktives Mitglied
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    • 15. Mai 2007 um 09:47
    • #26
    Zitat

    Original von Carolina Pegleg

    Ich wuerde mich freuen, wenn auch in Deutschland oder Oesterreich mal ein paar Verkauefer fuer diese Methoden hinter Gitter wandern wuerden.

    Laut Auskunft eines Polizisten stellt das Pushen in Deutschland nur einen Verstoss gegen die Ebay-AGB dar, keinen Straftatbestand. Die Rechtssprechung gehe in solchen Fällen davon aus, dass der gehörnte Höchstbieter den Kaufpreis ja zu zahlen bereit war, also kein Schaden entstanden ist. Dass durch die Pusherei dem Höchstbieter ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (da er ja mehr bezahlt hat, als wenn nicht gepusht worden wäre), wird dabei nicht berücksichtigt.

    Die Pusherei erfasst in Deutschland alle Schichten der Philatelie, auch die "Eliten", sprich: Mitglieder von BPP, APHV, BDB usw... die Totengräber der Philatelie sitzen überall! Dagegen hilft nur konsequentes marktwirtschaftliches Handeln - nicht bei bekannten Pushern bieten/kaufen.

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
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    • 15. Mai 2007 um 10:04
    • #27

    Hallo,

    vor längerer Zeit habe ich mich auch sehr über das Hochbieten eigener Artikel bei ebay.de geärgert und einen kleinen Online-Ratgeber dazu verfasst:

    Mehr und mehr Unsitte: eBayer bieten auf eigene Artikel

    Mittlerweile sehe ich das Ganze etwas gelassener, da meiner Meinung nach Internet-Auktionen einfach nur viel transparenter sind und wir uns hier im Internet untereinander austauschen können. Wie schon weiter oben jemand schrieb, hat z. B. bei Saalauktionen niemand außer dem Versteigerer selbst den Überblick über das Geschehen und all die Informationen wie bei eBay. Im Saal weiß normalerweise auch niemand, ob Bieter A vielleicht Absprachen mit Bieter B getroffen hat oder einer sogar der Einlieferer selbst ist.

    Wie sagt ein Kunstfälscher in der Kultserie "Monaco Franze" so schön zu den Polizeikommissaren: "Betrug!? Betrug ist es schon, nur machen können S' nix dagegen und das freut einen alten Anarchisten." ;)

    Noch eine Anmerkung zu dem Punkt, es sei zu zeitaufwändig und würde sich nicht lohnen, auf eigene Artikel zu bieten. Wer professioneller eBay-Verkäufer ist, hat entweder kostengünstiges Personal (Studenten, geringfügig Beschäftigte ...) und außerdem macht es gar nicht so viel Mühe, ein Sniper-Programm zu füttern. Denn das benutzen wohl die meisten Selbstbieter:

    Mit Sniper-Programm in letzter Sekunde bieten

    Hier noch ein Ratgeber zum Thema Briefmarkensammlungen bei eBay kaufen?

    Viele Sammlergrüße

    philnum

  • stamps1850
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    • 15. Mai 2007 um 12:45
    • #28

    hallo regiduer!

    vielleicht war bei deinem fall die sachlage ganz einfach zu klären?

    bei mir ging es darum zu beweisen das der verkäufer bewußt marken mit gefälschten attesten angeboten hat.
    ebenso wäre es nötig die marken von einem sachverständigen ( prüfer ) begutachten zu lassen.
    privatklage wäre natürlich möglich birgt aber laut auskunft der polizei für mich große risiken.
    (rechtsanwaltskosten,sachverständigenkosten,gerichtsgebühren,vielleicht jahrelange prozesse.....).
    der rat der mir von der polizei erteilt wurde bezog sich eben auch auf die ablehnung der verfolgung dieses deliktes durch die staatsanwaltschaft ,da diese eben aus eigenen kostengründen nicht bereit war dies alles näher zu untersuchen ( da es ein offizialdelikt ist hätte eben die behörde die kosten tragen müssen und nicht eimal die war bereit das zu riskieren - wurde mir so erklärt- )

    meine versicherung konnte mir auch nicht 100% ( schriftlich) die deckung all dieser kosten versprechen.

    was soll man da als einfacher sammler noch unternehmen?

    vielleicht hat jemand hierzu ein gute idee?

  • Carolina Pegleg
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    • 15. Mai 2007 um 15:13
    • #29

    Guter Beitrag, philnum.

    Betrug ist es und Betrug bleibt es, ob es strafrechtlich erfasst ist oder nicht.

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 15. Mai 2007 um 17:26
    • #30

    Hallo Carolina Pegleg,

    es ist in Deutschland schon strafbar, jemanden Betrüger zu nennen, der nicht rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurde. Es lohnt sich m.E. nicht, über unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diskutieren.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

  • soaha
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    • 15. Mai 2007 um 17:53
    • #31

    die Polizei ist nur das executive Organ Hangover, sowas währe auch milde gesagt zuviel verlangt von unserer Polizei auch die Legislative auszuüben, und alles zu wissen, das ist auch nicht aufgabe eines Polizisten sich in handel - und witschaftsrechtlichen Fragen einzumischen.

    Jedoch ist es klar; wo keine Klage da kein Richter,
    Ich bin kein Jurist, aber mein rechtsempfinden ist gesund ausgebrägt und ein bissi darüber bescheid wissen schadet nicht.

    Möchte auch eins einführen in der BRD ist es auch von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden.

    Ich habe mal nicht schlecht gestaunt;
    als ich eine Klage gewonnen hatte und somit als Eigentümer einer Sache erklärt wurde, aber! ich dann extra zur Ausgabe dieser Sache noch mal klagen musste, WoW.

    Hatte ich nicht gewusst sowas.

    Nun ja ende gut alles gut.

    MfG
    Soaha

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • philatelikus
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    • 16. Mai 2007 um 17:54
    • #32

    Hallo stamps1850,

    bezüglich des oben von Dir geschilderten Sachverhaltes solltest Du Dich an Dr. Pfalz vom Philatelistenverband, Getreidemarkt 1, wenden. Er ist der Rechtsreferent und gleichzeitig Anwalt. Er kann Dir vielleicht/wahrscheinlich auch dahingehend weiterhelfen, dass Du vermutlich nicht der einzige Geschädigte bist. Er kann Dich ggf. mit Namen oder Kontakten versorgen.

    Jedenfalls solltest Du im Interesse aller die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen.

    Der Termin mit Dr. Pfalz würde mich persönlich übrigens auch interessieren, Dr. Pfalz ist ja auch der Chefredakteur der Zeitschrift "Die Briefmarke". In dieser Zeitschrift schreibe ich einen monatl. Artikel über Philatelie und Internet, gerne würde ich im Rahmen dieser Artikelserie mal solche Fälle besprechen: Wie kann der Sammler im Falle des Falles vorgehen, welche Rechtsmittel stehen ihm offen, an wen kann er sich wenden ohne zu hohes finanzielles Risiko einzugehen. Ganz ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Vielleicht kann er uns dann auch juristisch fundierte Antwort auf die Frage dieses Threats geben. Wenn Du möchtest vereinbare ich einen Termin, bitte um PN oder Email.

    Beste Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von philatelikus (17. Mai 2007 um 13:45)

  • Carolina Pegleg
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    • 16. Mai 2007 um 17:55
    • #33

    Wahrscheinlich sollte man den ganzen Thread vergessen und kein weiteres Oel ins Feuer giessen. Meinungen sind ja ausgetauscht worden. Andererseits will ich das hier aber auch nicht mit einem eventuellen Missverstaendis enden lassen. Fakt ist fuer mich, dass das Bieten auf eigene Angebote um den Preis kuenstlich nach oben zu treiben, unlauteres Geschaeftsgebahren, Abzocke, oder eben "Betrug" ist. In den USA ist dieses Verhalten strafrechtlich Betrug. In Deutschland und Oesterreich scheint das nicht klar zu sein.

    Wie das schoene "Monaco-Franze" Zitat von philnum zeigt, gibt es offenbar Verhalten, dass zwar nicht strafrechtlich Betrug ist, aber doch betruegerisch. Darauf bezog sich meine Aeussuerung: "Betrug ist es und Betrug bleibt es, ob es strafrechtlich erfasst ist oder nicht."

    Im Hinblick auf den –zutreffenden und wichtigen– Hinweis auf Ehrschutz fuer Abzocker: wenn sich ein Abzocker aufgrund meiner Meinung nun beleidigt fuehlt, tut es mir leid. Wir haben hier allgemein zum Thema gesprochen, nicht ueber bestimmte Personen, das ist "free speech" und meine Meinung zur von stamps1850 angestossenen Diskussion.

  • philatelikus
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    94
    • 16. Mai 2007 um 18:04
    • #34

    carolina pegleg,
    ich denke auch, dass es keiner weiteren diskussion bedarf, jeder hat seine meinung ausführlich kundgetan.

    die sache von stamps1850 ist allerdings wichtig, hier gehts nämlich nicht um irgendwelche metadiskussionen um recht / unrecht, usa und europa und persönliche eitelkeiten, sondern hier gehts um 3000 euro. und deswegen sollte geholfen werden.

    liebe grüße

  • Carolina Pegleg
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    • 16. Mai 2007 um 18:48
    • #35

    philatelikus,

    scheint wir haben gleichzeitig wieder zu diesem Thema geposted.

    Sind ja jetzt irgendwie zwei Themen in einem: das Thema gemaess Titel "ebay: bieten auf eigene Artikel" und das von stamps1850 geschilderte weitere Problem mit verkauften Marken mit falschen Attesten. Das letztere Problem ist in der Tat nicht erledigt und ich hoffe, jemand hat da einen brauchbaren Vorschlag.


    Wenn die gelieferte Kaufsache nicht der Beschreibung entsprach, sollt eine Zivilklage auf Rueckzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rueckgabe der Marken Erfolg haben. Mit anderen Wortten: ob der Verkaeufer die Echtheit der Atteste erkennen konnte oder sogar bewusst mit falschen (kopierten) Attesten angeboten hat, ist zivilrechtlich egal. Wenn ich Marken mit Attesten anbiete, muss ich welche mit Attesten liefern, d.h. mit echten Attesten. Das ist auch kein Gewaehrleistungsfall (Mangel der Kaufsache), sondern ein Fall der Nichterfuellung, fuer den das ganze uebliche "nach EU-Recht bla bla", welches in 99% der Angebote enthalten ist, irrelevant ist.

    Mir ist nicht klar, wo das Problem mit einer Zahlungsklage ist (d.h. warum bislang keine erhoben worden ist). Egal ob das Verhalten jetzt strafbar ist: davon kriegt stamps1850 sein Geld auch nicht zurueck. Alle Aktivitaeten im Hinblick auf Strafanzeige etc. gehen daher etwas an der Sache vorbei.

    Wenn die Zivilklage auf Rueckzahlung in die Hose geht, bleibt noch die Beauftragung eines ukrainischen Inkassobueros, das mit landestypischer Mentalitaet dem Verkauefer den Standpunkt von stamps1850 vermitteln koennte . . .

    Beste Gruesse

  • smirre
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    5. September 1976 (49)
    • 17. Mai 2007 um 12:49
    • #36

    Sag mal sag mal Ihr habt da wirklich fette Methoden in Greenville. Super. Aber nochwas zu dem Herren der da falsche Expertisen verkauft.

    Also wenn du da noch mehr wissen willst, über diese Sachlage ruf mich bitte an unter 0676/3325099 . Das schreibe ich sicher nicht ins Netz

    Zu deiner Versicherung: Ein Beratungsgespräch müssen die dir gratis zur Verfügung stellen mit einem Anwalt deiner Wahl. Also lass dich da bitte gescheit beraten. Der Anwalt prüft! dann ob deine Versicherung dafür aufkommt und wenn der ja sagt, dann lass dir das aber gleich schriftlich geben!

    Soweit noch einen schönen Tag

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