Die KI gibt Auskunft, warum früher einige Ansichtskarten mit Beschichtungen verboten wurden:
Übersicht mit KI
Ja, frühe Ansichtskarten mit einer Beschichtung aus Glimmer oder Brokat wurden tatsächlich bereits um die Jahrhundertwende verboten. [1]
Hier sind die historischen Hintergründe:
- Das Verbot ab 1901: Die Post beförderte Glimmerkarten zunächst nur bis zu einem bestimmten Datum (etwa bis Mitte 1901) und sprach dann ein generelles Verbot aus. Der Grund war, dass der grobe Glitzerstaub und die Glimmerpartikel beim Transport abfielen und zu schweren Beschädigungen an den automatischen Briefstempelmaschinen der Post führten. [1, 2]
- Das Verbot im Ersten Weltkrieg: Während des Ersten Weltkrieges wurden 1915 alle Ansichtskarten verboten, "deren Papier aus lösbaren Schichten zusammengesetzt ist". Dazu zählten Zieh-, Schieb- und Klappkarten sowie aufwendige Passepartout-Karten. Der Grund hierfür war die Sorge, dass sich diese Karten zum Verstecken geheimer militärischer Botschaften eigneten. [1, 2]
Heute sind solche historischen Glimmerkarten beliebte Sammelobjekte, auch wenn sie durch das aktuelle EU-weite Mikroplastik-Verbot bei der Herstellung von neuen Deko-Artikeln Beachtung gefunden haben.
Gruß kartenhai