Dieser Teil I zeigt nur die Voraussetzungen für die Fehlverwendungen, die im Teil II noch kommen.
Vor Juli 1879 wurde bei jedem unbezahlten oder unzureichend frankierten Brief der zu zahlende Portobetrag auf den Umschlag geschrieben oder gestempelt und vom Empfänger eingezogen. Für das so eingezogene Geld wurden keine Belege ausgestellt, und es gab nichts außer der Ehrlichkeit des Postmeisters (PM), der die Weiterleitung an die Regierung sicherstellte.
- Als Abhilfe für dieses unbefriedigende System sah ein am 3. März 1879 (an anderer Stelle: 5. März) verabschiedetes Gesetz des Kongresses folgendes vor (in Stichpunkten gekürzt):
- Alle Sendungen ohne vollständige Vorauszahlung müssen mit Nachportomarken (POSTAGE DUO) versehen werden.
- Das evtl. fällig gewordene (lt. Tarif fällige) Nachporto wird mittels div. Nachportomarken bei Abholung (bei höheren Beträgen auch in Kombination) erhoben.
- Sie sind wie normale Briefmarken aufzukleben (!) und zu entwerten (!).
- Sie dürfen auf keinen Fall verkauft oder als Portovorauszahlung verwendet werden.
- Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und werden bei Verurteilung mit 50,- $ (!!) bestraft. (Hier komme ich später im Teil II noch genauer dazu)
- Sie sind (wie andere postalische Artikel) für den Postmaster mit Provisionserwerb verbunden.
Mit VO Nr. 18 vom 5. März 1879 (A.D.Hazen, 3. stellv. Postminister) traten obige Veränderungen aber erst mit dem 1. Juli 1879 in Kraft. Es wurde hier ausdrücklich Vorauszahlung/Verkauf usw. nochmals verboten!
Es gab eine Vorablieferung der Marken am 9. Mai 1879 /Stückelung 1, 2, 3 + 5ct) zu Lasten der PM-Konten. Mit dieser 1. Sendung bekamen die PM ein „Bestellformular / Nr. 3285“. Alle weiteren Marken mußten (nach eigenem Bedarf und Stückelung) selbst bestellt werden, und belasteten das PM-KTO bis zur Verwendung und der abschließenden Abrechnung). Am 19. September 1879 folgten 3 weitere Werte (10, 30 + 50 ct).
Papier, dickes, weiches, poröses, gewebtes (auch als Büttenpapier bekannt), Perf.12, Gummi reinweiß bis bräunlich.
(Beispiel aus meiner "Bestimmungshilfe" eingefügt)
Es gibt Nachdrucke und Neuauflagen, um den Bedarf bei Händler und Sammlern n zu decken. Dazu evtl. später mehr.
Weitere Bilder (Marken und Mi-Nr. dürften allgemein bekannt sein). Farben im Detail, Ausgabedaten und Plattennummern sind mir bekannt, würde hier aber zu umfangreich werden.
Im später noch folgenden Teil II möchte ich auf die Einhaltung der Vorschrift und vor allem den Mißbrauch der Marken mit div. Beispielen eingehen.