Hallo zusammen,
die folgende Ganzsache MiNr. P 950 wurde am 30.04.1947 von Karlsruhe-Daxlanden nach Kirchheim unter Teck als Fernpostkarte verwendet.
Zu dieser Zeit betrug das Porto für eine Fernpostkarte 12 Reichspfennig. Folglich wurde eine Nachgebühr erhoben. Die Höhe der Nachgebühr entsprach damals dem 1,5-fachen des Fehlbetrags. Die berechnete Nachgebühr in Höhe von 8 Reichspfennig basiert meiner Meinung nach auf der falschen Annahme, es würde eine Ortspostkarte vorliegen. Stattdessen hätte die Nachgebühr korrekterweise 11 Reichspfennig betragen müssen. Kann jemand meine Annahme bestätigen oder gibt es eine alternative Erklärung, die ich übersehen habe?
Viele Grüße
BUND