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Ohne Porto vom Amt!

  • frimer14
  • 7. August 2019 um 20:10
  • frimer14
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    • 7. August 2019 um 20:10
    • #1

    Hallo Forumskollegen!

    Hier ein Beleg vom Landkreis Erkelenz. Offensichtlich hatte der zuständige Beamte keine Briefmarke zur Hand. Das hinderte ihn aber nicht die Eingangsbestätigung an den Antragsteller zu versenden, oder war das üblich? Nachporto von 10 Pf. musste der Antragsteller bezahlen.

    Gruß frimer14

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  • saeckingen
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    • 8. August 2019 um 09:29
    • #2

    Es handelt sich hierbei um eine "portopflichtige Dienstsache". Diese wurde von Behörden verwendet, wenn der Sendungsinhalt im Interesse des Empfängers war und dieser daher für die Portokosten aufkommen musste.

    Bei einer "portopflichtigen Dienstsache" wurde das reine Porto (ohne ein zusätzliches Einziehungsentgelt) von der Post beim Empfänger kassiert.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • frimer14
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    • 8. August 2019 um 15:41
    • #3

    saeckingen

    Danke für Deinen Hinweis. Ich hatte mich über den Stempel Nachgebühr gewundert. Von der Logik her, müsste nach Deiner Erklärung dieser Stempel doch unnötig sein, da schon "portopflichtige Dienstsache" auf den Beleg aufgedruckt ist.

    Gruß frimer14

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