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Hochwasserhilfe 1947-48 Kl. Bogen

  • doktorstamp
  • 31. Januar 2007 um 20:33
  • doktorstamp
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    • 31. Januar 2007 um 20:33
    • #1

    Echt oder falsch der Stempel

    mfG

    Nigel

    Bilder

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    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • paralysus
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    • 31. Januar 2007 um 20:55
    • #2

    Genau kann ich es nicht sagen. Da ich jedoch in Erinnerung habe, dass bei den Saar Marken viele Stempelfälschungen gemacht wurden, ist eine Prüfung ratsam.

    Ich finde leider die Liste aus einer alten Sammlerzeitschrift nicht.

    Also prüfen lassen.

    Gruss paralysus

  • reichswolf
    Gast
    • 31. Januar 2007 um 21:14
    • #3

    Hallo Nigel,
    im FFE - Journal N° 4 - May 2001 findet sich folgender Artikel, den zu besorgen sich für dich lohnen könnte: "Forged postmark on the Saar miniature sheets 1 and 2 of 1948 Falschstempel auf Saarland Block 1 und 2 von 1948" von Jürgen Straub, Seite 86- 89.

    Und das ist mein Kenntnisstand: Die Stempel Völklingen und Saarwellingen wurden gestohlen und werden darum nicht geprüft.

    Einmal editiert, zuletzt von reichswolf (31. Januar 2007 um 21:18)

  • paralysus
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    • 31. Januar 2007 um 21:16
    • #4

    @reichswolf,

    denke dass ist der Bericht den ich meine!

    Vielen Dank

    Gruss paralysus

  • doktorstamp
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    • 31. Januar 2007 um 21:17
    • #5

    Mit dem Straub bin ich befreundet.

    Die Scans erhält er morgen.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • reichswolf
    Gast
    • 31. Januar 2007 um 21:18
    • #6

    Meine Editierung beachten...
    Und zur Ergänzung noch der Saarwellingenstempel:

    Bilder

    • Hochwasser.jpg
      • 51,91 kB
      • 600 × 393
      • 500
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      • 51,48 kB
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      • 485

    2 Mal editiert, zuletzt von reichswolf (31. Januar 2007 um 21:24)

  • paralysus
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    • 31. Januar 2007 um 21:19
    • #7

    @ doktorstamp: bestünde die Möglichkeit diese Antworten auch hier ins Forum zu stellen?

    Würde mit Sicherheit für die Zukunft helfen

    Gruss paralysus

  • doktorstamp
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    • 31. Januar 2007 um 21:20
    • #8

    Naturlich stelle ich seine Antwort hierdrinne.

    mfG

    Nigel

    Kann ja einige Tage dauern

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • Denis
    Super-Moderator Phila-DB-Admin
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    • 31. Januar 2007 um 21:28
    • #9

    Hallo Nigel!

    Für meinen Geschmack sind die Stempel eine Spur zu klar und deutlich.
    Das weckt meist das Misstrauen.

    Aber natürlich ist es nur so ein Gefühl und keine Aussage ;)

    Gruss
    Denis


    Bitte bietet mir alles von Altdeutschland Baden an, ich brauche noch viele Stempel zur Komplettierung meiner Stempelsammlung.

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  • doktorstamp
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    • 31. Januar 2007 um 21:32
    • #10

    Ich laß mich morgen bei dem Straub überraschen.

    Gehe auch davon aus, aber wie gesagt.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • *MGS*
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    • 1. Februar 2007 um 00:23
    • #11

    Die Stempel sehen aus, wie raufkopiert.

  • doktorstamp
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    • 1. Februar 2007 um 11:22
    • #12

    Soeben mit der Frau Ney gesprochen.

    Der Volklingen Stempel ist 1948 gestohlen worden. Ist noch irgendwo im Umlauf und noch heute misbraucht.

    Der Fall ist aufgeklärt

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • paralysus
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    • 1. Februar 2007 um 13:40
    • #13

    Hmmm und irgendwann stirbt der Dieb des Stempels und die Erben verscherbeln das Ding dann bei eBay!!!

    Kann man dann als Sammler die Erben irgendwie haftbar machen??? Nur mal so ne Frage!

    Gruss paralysus

  • doktorstamp
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    • 1. Februar 2007 um 21:45
    • #14

    Nach englischem Gesetz sind die Nachfolger des Diebs genau so schüldig wie der Dieb selbst. Sprich Mittätigkeit.

    Ferner sind sie auch strafbar wenn sie den Stempel zu misbräuchlichen Zwecken freigeben oder jemanden dazu verleiten.

    Noch ist der Stempel Eigentum der Post. Also auch Obhuten des Stempels wäre nach englischem Gesetz strafbar.

    Eine polizeiliche Vermittelung könnte womöglich den Raum des Stempelaufenthalts entlarven, in dem sie Auktionshäuser und derengleichen baten Einzelheiten von Einlieferer weiterzugeben, wenn auf ihre Einlieferung deiser Stempel zu sehen war.

    Heute sprach ich mit der Frau Ney. Wenn sowas eingeleitet wäre, hätte der Einlieferer nichts zu befürchten, wenn solche Sachen schon registriert waren. Umgekehrt wenn sie nicht registriert sind.

    mfG

    Nigel

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  • paralysus
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    • 1. Februar 2007 um 21:57
    • #15

    @doctorstamp: ich denke dass hier leider nicht das angelsächsische Gesetz greift sondern doch eher das Germanische!

    Aber schön zu wissen wie es so bei den Angelsachsen zugeht!

    P.S.: Earl Grey mit Milch oder Zitrone???

    Gruss paralysus

  • doktorstamp
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    • 1. Februar 2007 um 22:14
    • #16

    Beide aber nicht zugleichen, so nen Philistiner bin ich nicht.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • saschJohn
    Gast
    • 11. Juni 2007 um 09:50
    • #17

    Es geht nur um den obigen Stempel Völklingen oder ist dieser Stempel auch gefärdet?

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