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Geschäftspapiere oder etwas anderes?

  • frimer14
  • 9. Januar 2018 um 09:10
  • frimer14
    erfahrenes Mitglied
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    24. August 1956 (69)
    • 9. Januar 2018 um 09:10
    • #1

    Hallo Forumskollegen!

    Hier zeige ich ein Exemplar eines Postbeleges, den ich nicht richtig einschätzen kann. Abgesehen davon, dass die Marke ein Eselsohr hat, interessiert mich viel mehr, um welche Art von Postbeleg es sich hier handelt. Meiner Auffassung nach müsste es sich um Geschäftspapiere handeln. Adressat ist aber sicherlich eine Privatperson, die kein Geschäft betreibt. Andererseits wird zu einer Zahlung aufgerufen. Dass hier ein Formular gleich auch als Faltbrief fungiert war wohl zu Nachkriegszeiten normal, auf der Innenseite gibt es übrigens noch eine komplette Kostenrechnung.

    Schon jetzt herzlichen Dank für jeden Hinweis und jede Information.

    Gruß frimer14

  • jmh67
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.245
    • 9. Januar 2018 um 09:20
    • #2

    Wenn auch ohne Umschlag, so halte ich das für einen ganz gewöhnlichen Brief, sonst hätte die Art der Sendung besonders vermerkt sein müssen. Das Stück ist ja auch als Brief freigemacht.

    -jmh

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
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    • 9. Januar 2018 um 10:01
    • #3

    Das ist ein Brief!

  • frimer14
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    24. August 1956 (69)
    • 9. Januar 2018 um 11:16
    • #4

    Danke für die erste Einschätzung. Für mich bleibt trotzdem noch eine gewisse Unsicherheit. Vehlen ist ein winziger Ort gewesen, der nur ca. 1 km vom Stadtzentrum von Bückeburg entfernt lag. Heute gehört er zwar als OT zu Obernkirchen, aber damals war er noch selbstständig. Ein Ortsbrief bis 20 g hätte m. E. geringer frankiert werden müssen. Wie kann man übrigens heute recherchieren, ob eine Orts- oder eine Fernbrieffrankatur hätte benutzt werden müssen?

    Gruß frimer14

  • jmh67
    Stamm Mitglied
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    1.245
    • 9. Januar 2018 um 11:57
    • #5

    Wie Du schon schreibst, damals waren es verschiedene Orte, also galt offenbar Fernbriefgebühr. Zur Recherche gibt es mehrere Möglichkeiten. Um nur einige zu nennen: Für manche Bundesländer (z. B. Sachsen) gint es historische Ortsverzeichnisse, da steht auch drin, wann ein Ort ggf. eingemeindet wurde. Wikipedia ist auch nicht von der Hand zu weisen. Dann kann man auch auf den Webseiten der Gemeinden nachsehen, und außerdem gibt's einschlägige Bücher ...

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.687
    • 9. Januar 2018 um 12:19
    • #6

    Es gab nicht nur den Ortsverkehr, sondern auch den Nachbarortsverkehr:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarortsverkehr

    Dort steht: "Was als Nachbarort, im Sinne der Postordnung, zu verstehen war, wurde im Amtsblatt veröffentlicht."

    Für "meine" Region hier rund um Kassel kann ich sagen, dass immer der Ferntarif galt, sobald die Stadtgrenze von Kassel überschritten wurde. Ich habe jedenfalls bislang keinen Beleg aus einem Nachbarort gesehen, der im Ortsverkehr nach Kassel gelaufen wäre. Die sind immer alle mit dem Ferntarif frankiert.

    Bei dem von Dir gezeigten Beleg würde ich also, wie auch alle Vor-Schreiber, von einem ganz normalen Fernbrief ausgehen, der mit 20 Pfennig portorichtig freigemacht wurde.

    Gruß

    Christoph

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