Vielleicht kann sich mancheiner noch erinnern um den Trubel, wo dem Rolf Müller der AfD vorgeworden wurde durch den Verkauf von Orden und Abzeichen des II. Reiches "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zu begehen.
Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, das ist zwar kein Richterspruch, aber deutet schon auf das ergebenis einer womöglichen Verhandlung hin.
Vorsichtig sollte man aber sein, diese z.B. im Schaufenster oder auf dem Flohmarkt offensichtlich auszustellen.
In München wurde mal ein Flohmarkthändler verurteilt, der hat meiner Ansicht nach aber den Fehler gemacht, die Rechtslage nicht zu kennen und sich auch keinen Anwalt genommen. Sehr unprofessionell, da ist natürlich die Staatsanwaltschaft drüber hergefallen.
Im Übrigen wollte ich noch anmerken, ich distanziere mich von den Zielen der AfD.