ZitatOriginal von Filli
1. Die Rechte am gemalten Bild selbst sind abgelaufen.
2. Die Galerie ist nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer.
3. Die Scan hat der Eigentümer (man beachte!) gemeinfrei gestellt und damit zur allgemeinen Nutzung frei gegeben. Das ist eine neue Rechtslage!
Der Scannende oder Fotografierende erzeugt keine Wertschöpfung und damit kein Urheberrecht. Wenn du einmal bei den Bildern der Tategallery lesen würdest, was die Quelle ist und warum sie Gemeinfrei sind, würdest du das begreifen.
Das Urheberrecht liegt bei der Abbildung einer Briefmarke nicht bei dem der das Abbild erstellt hat, sondern wer die Briefmarke entworfen hat, die abgebildet ist.