Hallo,
ich zeige zwei Briefe aus gleicher Korrespondenz.
Der erste wurde am 11.9.1948 unbeanstandet innerhalb von Berlin - West befördert (von Berlin SW 29 nach Berlin Halensee). Er wurde mit zwei SBZ-Marken freigemacht, die zu dieser Zeit auch in Westberlin frankaturgültig waren.
Der zweite Brief vom 14.9.1948 (drei Tage später) wurde mit einer 6 Pfennig SBZ und einer 10 Pfennig Posthörnchen / Bandaufdruck freigemacht. Für die Posthörnchen-Marke wurde eine Nachgebühr von 15 Pfennig erhoben.
Aber warum???
Die Posthörnchen-Marken waren doch m.W. in Westberlin auch frankaturgültig.
Wer hat eine Idee???
Beste Grüße
zenne