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R-Rückschein

  • frame01
  • 4. Januar 2016 um 11:58
  • frame01
    neues Mitglied
    Beiträge
    7
    • 4. Januar 2016 um 11:58
    • #1

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Zustandekommen der Einschreiben auf einem Post-Einlieferungschein, kommend aus Frankreich.
    Ist es normal dass es eingeschrieben zurück geschickt sei und wer zahlt dafür ?
    Beispiel:

    MfG

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    DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    10.465
    • 4. Januar 2016 um 18:40
    • #2

    Hallo frame01,

    Dein Beleg stellt mich vor ein Rätsel. Ich bin mir relativ sicher, dass es sich hier nicht um einen Rückschein (Avis de reception) handelt, aber ich kann Dir nicht wirklich sagen, was Du da zeigst. Dazu bin ich zu wenig mit der französischen Postgeschichte vertraut. Vielleicht kann Dir Frankreichsammler behilflich sein.

    Mit einem Rückschein konnte der Absender von der Post eine Empfangsquittung für eine (in der Regel eingeschriebene) Postsendung einfordern. Normalerweise (hier gab es im Zeitablauf Verfahrensänderungen) wurde ein Rückscheinformular zusammen mit der Postsendung verschickt. Der Empfänger quittierte auf dem Rückschein den Empfang der Sendung und dann ging das quittierte Formular zurück an den Absender.

    In Dänemark gab es auch so genannte Ablieferungsatteste, hier bestätigte die Post, dass die Sendung zugestellt worden war. Vielleicht am ehesten mit den heutigen Einwurfeinschreiben der Deutschen Post vergleichbar. Eventuell handelt es sich hier um so ein Verfahren, dass ist jetzt aber von mir geraten.

    Viele GrüßeDKKW

  • frame01
    neues Mitglied
    Beiträge
    7
    • 5. Januar 2016 um 16:58
    • #3

    Hallo DKKW,

    Danke schön für die umfassende Antwort.
    Es handelt sich wohl um einem Rückschein (AR). Dieses Formular war standard bei der französische Post, anbei 2 Bilder Vorderseite + Rückseite.

    Ich hatte schon auf der französische Forum gefragt und keine Antwort erhaltet. Ich möchte noch sagen dass alle Rückscheine von dieser Periode die ich gesehen habe sind allen eingeschrieben nach Frankreich zurück geschickt worden.

    Handelt es sich hier um einem spezifischen Gesetzt für solche Fälle zwischen Frankreich und der DR ?

    Viele Grüsse - frame01

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    DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    10.465
    • 6. Januar 2016 um 17:49
    • #4

    Hallo frame 01,

    ich muss mich entschuldigen, ich habe nicht sauber recherchiert. Der Münchner Briefmarkenclub hat als Heft 5 im Jahr 2013 ein Buch über die Rückscheine weltweit bis etwas 1930 herausgegeben, ab S.221 ein Kapitel über Frankreich. Ich hätte nur nachgucken brauchen.

    Auf S. 224 ist ein Rückschein des gleichen Typs, wie Du ihn zeigst, dargestellt. Allerdings im Inland verwendet (nicht eingeschrieben).

    Rückscheine sollten ab dem Jahr 1881 (hier mag es je nach Postverwaltung Abweichungen bei der Umsetzung des Weltpostvereinsbeschlusses gegeben haben) als eingeschriebene Postsache zurückgeschickt werden. Soweit ich mich erinnern kann wurde die Verpflichtung zur Rücksendung als Einschreiben vor 1910 aufgegeben (ich meine 1907, aber ich finde die Postvorschrift gerade nicht).

    Viele Grüße
    DKKW

  • frame01
    neues Mitglied
    Beiträge
    7
    • 7. Januar 2016 um 12:02
    • #5

    Hallo DKKW,

    Super, herzlichen Dank!
    Das Buch der Müncher Briefmarkenclub scheint sehr interessant und ich habe schon gefragt wenn es noch verfügbar war.
    Sonst werde ich bei der UPU weitesuchen.

    Hast du die Môglichkeit die 1907 Postvorschrift zu finden?

    Viele Grüsse - frame01

  • frame01
    neues Mitglied
    Beiträge
    7
    • 7. Januar 2016 um 12:40
    • #6
    Zitat

    Original von DKKW
    Soweit ich mich erinnern kann wurde die Verpflichtung zur Rücksendung als Einschreiben vor 1910 aufgegeben (ich meine 1907, aber ich finde die Postvorschrift gerade nicht).

    UPU Kongress 1906 in Roma
    Ich habe die französiche Postvorschrift gefundet (§ 622 - 11 August 1907) und ich vermute gleichzeitig im DR.

    Viele Grüsse - frame01

  • Online
    DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    10.465
    • 7. Januar 2016 um 19:20
    • #7

    Hallo frame01,

    zunächst, das Heft5 ist noch erhältlich:

    Ja, es müsste ein Ergebnis des Weltpostkongresses in Rom gewesen sein. Leider fehlt in meiner Sammlung dänischer Postvorschriften der Jahrgang 1907. Aber Du bist ja inzwischen im Internet fündig geworden.

    Viele Grüße
    DKKW

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