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3er Ergänzungsmarke: Portogerechter Brief und Einzelfrankatur

  • uposta
  • 5. Januar 2014 um 12:14
  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    925
    • 5. Januar 2014 um 12:14
    • #1

    Hallo,

    ohne Briefe-Katalog Deutschland kommt man hin und wieder nicht aus.

    Auf Seite 5 der Ausgabe 2012/2013 teilt die MICHEL-Redaktion mit, was sie unter einem portogerechten Brief und einer Einzelfrankatur verstehen will.

    "Portogerechter Brief: Als portogerecht frankiert gelten alle Postbelege mit einer exakt tarifgemäßen Frankatur. ...".

    "EF = Einzelfrankatur (eine Marke auf Postbeleg)"

    Bleibt abzuwarten, ob es in der nächsten Ausgabe des Briefe-Katalog Deutschland eine Bewertung für die EF der MiNrn 2964 sowie 2967 geben wird. ;)

    uposta

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  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    696
    Geschlecht
    Männlich
    • 5. Januar 2014 um 16:21
    • #2

    Hallo uposta,

    also eine Einzelfrankatur ist das nicht, auch wenn der Frankierstempel keine Briefmarke ist.
    Erforderlich ist eine Marke, die auch die entsprechende Portostufe abdeckt.
    Allerdings können Einzelfrankaturen kleiner Wertstufen richtig selten sein(z.B. 5 Pf. Frauen oder SWK als Blindensendung).

    MVG Z

  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    925
    • 5. Januar 2014 um 16:33
    • #3

    Hallo Zackenzähler,

    natürlich ist das für keinen Briefesammler eine Einzelfrankatur. Die BPP-Definition ist da auch besser ausformuliert.

    "Einzelfrankatur (EF) portogerecht: Ein Postwertzeichen auf Ganzstück.
    Eine portogerechte Einzelfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch eine Briefmarke abgegolten wird.".

    Nur die MICEL-Redaktion verunsichert (möglicherweise) den einen und anderen.

    uposta

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