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Bayern Mühlradstempel

  • Tommy_H
  • 21. Juni 2006 um 14:21
  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 2. September 2010 um 16:15
    • #181
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Mal sehen, wann der liebe Luitpold die bayer. Verordnung hier einstellt ... :)
    Liebe Grüsse von bayern klassisch


    Hä, warum ich ?( Aber Befehl ist Befehl, Euer Gnaden :D

    Liebe Bayern-Klassik-Fans,

    schaut einfach in das SEM-Handbuch der Entwertungen - Ortsstempel 1847-1875 S. 306 - Verordnung Nr. 5553 - Absatz 2 - für Nichtbesitzer des Buches hier der Wortlaut:

    "Undeutliche, verwischte oder in ihren Nummern mit der Feder verbesserte oder ergänzte Stempelabdrücke sind der unterbliebenen Stempelung gleichzuachten, demgemäß in dem durch die vorallegirte ((steht so da)) Ausschreibung unter Ziffer 10 angeordneten Verzeichnisse vorzumerken und nach Maßgabe derVerordnung vom 11. Januar 1853 Nro. 567 (Verordnungslbatt Seite 11 etc.) für jeden einzelnen Fall mit der Strafe von 1 fl. 30 kr. ((Unterstreichung von mir)) zu beahnden.

    Gleiches gilt in Ansehung jener Stempel-Abdrücke, durch welche die Marke so mit Schwärze überdeckt ist, daß sowohl die Prägung der Marke als auch die Nummer des Stempels unkenntlich wird.

    (aus VO München, en 21. März 1854)

    Für letztere VO wäre mein Brief aus Amorbach (Zufall?) ein Kanidat. Damals sah der in der 2. Verwendung benutzte Stempel mit der Nr. 16 aus wie Nr. 10. Aber dieses Thema hatten wir vor langer Zeit schon einmal.

    Es grüßt gehorsamst
    Luitpold :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (2. September 2010 um 16:16)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. September 2010 um 16:25
    • #182

    Lieber Luitpold,

    ich weiß doch, auf wen ich mich verlassen kann ... :) :)

    Danke für das Zitieren der VO, die zeigt, wie ernst man es mit den Entwertungen meinte.

    Unsere 3 Briefe passten da schon rein, wobei deiner der schönste Brief ist. :P

    Gerne würde ich ein paar Briefe aus anderen, Nummernstempel führenden Staaten sehen (Preußen, Sachsen, Taxis, Baden, Braunschweig und Holstein).

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 2. September 2010 um 17:21
    • #183
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Danke für das Zitieren der VO, die zeigt, wie ernst man es mit den Entwertungen meinte.
    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Lieber bayern klassisch,

    wollte noch aus der vorheigen VO zitieren, wo es um die Stempelschwärze geht. Darin wird angekündigt, dass alle Postämter einen Stempelballen bekommen, den sie gefälligst zu benutzen haben und gleichzeitig wird der Gebrauch des Stempelgerätes (Reinigung!) ganz genau erklärt. So eine ausführliche "Gebrauchsanleitung" zum Stempeln gab es später nicht mehr.
    Noch eine Bemerkung zu der Geldstrafe. Aus einem Büchlein vom Jahre 1867, indem die Jahrsgehälter der Postbeamten aufgeführt sind, kann man entnehmen, dass der Briefstempler (3. Kategorie - niederer Dienst) zwischen 300 und 400 Gulden verdiente.
    So gesehen war die Strafe keine Kleinigkeit.

    Zitat aus der VO vom 11. Januar 1853. "Namentlich werden bei diesem Anlasse die wegen Entwerthung der Franko-Marken gegebenen Vorschriften wiederholt in Erinnerung gebracht und die k. Postanstalten vor deren Außerachtlassung mit dem Beifügen ernstlich verwarnt, daß von nun an jede unterlassene oder ungenügende oder mit einer anderen, als der nunmehr ausschließlich zu verwendenden Schwärze vollzogene Entwertung von Franko-Marken, für jeden Fall, ohne Unterschied des Betrages der Marke, unnachsichtlich mit einer Ordnungsstrafe von 1 fl. 30 Kr. beahndet werden wird."

    Tja, viel geholfen hat es wohl nicht, da 1854 nochmals eine Verordnung erlassen werden musste. Und 1867 hatte man das offensichtlich vergessen und die VO verstaubte da schon über 10 Jahre im Aktenschrank (wenn sie denn noch vorhanden war, was eigentlich auch Vorschrift war). Übrigens war der Ort Hessenthal in der 1. Verteilung ein Schönstempler! (der war dann schon außer Dienst).

    PS
    Wenn Du das Thema auf "mangelhafte Stempelabdrücke auf den Postaufgaben und ungenügende Entwerthung der Franko-Marken" erweitern würdest, hätten wir hier bald eine schöne Sammlung zusammen ;) - denn wer hat nicht solche Briefe, die jetzt mit dieser VO in ganz anderem Lichte gesehen werden können.

    Bilder

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. September 2010 um 17:38
    • #184

    Lieber Luitpold,

    wenn wir zwei zukünftige Riesen - Threads starten wollen, brauchen wir nur diese Themen anzuschneiden:

    Schöne Mühlradstempelabschläge

    und

    Unleserliche Mühlradstempelabschläge.

    Hätte die bayer. Post für jeden Abschlag, der nicht in Ordnung war, 1,5 Gulden eingezogen, hätte der allseits noch heute sehr beliebte Kini Wiggerl ein paar Schlösser mehr bauen können. :D

    0,5% Jahresgehalt eines Briefträgers pro verkorksten Stempel - nach 200 Fehlversuchen hätte man ein Gratisjahr eingelegt. Bei einer 60-Stunden-Woche kein sehr erstrebenswertes Ziel.

    Wenn du Ende Oktober nach Sindelfingen kommst, kannst du dort meine neueste Sammlung sehen, die ich dort erstmalig ausstelle (Rang III). Der Titel führt das Wort "Contraventionen" in der Kopfzeile - ahnst du, was da gezeigt wird? :D ;) :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 3. September 2010 um 08:08
    • #185

    Lieber bayern klassisch,

    da gibt es den schönen Spruch "Im Tal der Ahnungslosen ...". Da werde ich lange wandern müssen ... falls Du die Sammlung nicht mal digital stellst.

    Leider gibt es über tatsächlich ausgesproche Strafen gegen Postbedienstete nur bei den Postillionnen Nachweise in den VO-Blättern. Das zu zeigen, ist auf Briefpost nicht möglich:

    Die Specialkassiere, Postverwalter und Eisenbahnstationsvorstände sind befugt, über das ihnen beigegebene Personal von Assistenten, Amtsgehilfen, Condukteuren, Briefstemplern und -Trägern, Stationsdienern, Packern und Postboten die Disciplin auszuüben, und zwar mündlichen und schriftlichen Verweis zu ertheilen, Strafdienst zu verfügen, von der Dienstleistung ohne Gehaltsentziehung und vorbehaltlich der Berufung an das Oberamt zu suspendiren. Gegenstand der Strafe sind im Allgemeinen Nachläßigkeit, Ungehorsam, oder Widersetzlichkeit, Neigung zu Spiel und Trunk ect. Verordnung vom 30. Dez. 1862

    Also wird es in Deiner neuen Sammlung wohl um das gehen, was hätte eigentlich nicht sein dürfen.

    Beste Grüße
    Luitpold

  • balf_de
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    521
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    26. August 1943 (82)
    • 3. September 2010 um 10:15
    • #186
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Gerne würde ich ein paar Briefe aus anderen, Nummernstempel führenden Staaten sehen (Preußen, Sachsen, Taxis, Baden, Braunschweig und Holstein).

    Hallo bayern klassisch, hallo zusammen!

    Baden bzw. Heidelberg meldet „Fehlanzeige“. Ich habe so etwas noch nie gesehen. Vermutlich war die Lesbarkeit der Nummer auch nicht so entscheidend: der zusätzlich vorgeschriebene Ortstempel – „Lokaldatumstempel“ – zeigte in aller Regel den Herkunftsort eindeutig.

    Aber natürlich gab es auch in Baden eine entsprechende Verordnung zur Handhabung der neu eingeführten Briefmarken, die ich aus dem Simon-Handbuch – Handbuch der Baden-Poststempel, 2. Teil: Die Abstempelungen auf und neben Briefmarken ab 1851 - zitieren kann:

    Die Verordnung sagte hierüber: "Die in die Brieflade eingelegten oder auch am Schalter angenommenen mit Freimarken frankierten Briefe sind zunächst nach der Erhebung, wenn sie am gleichen Tage abgehen, mit dem Lokaldatumstempel, welcher an einem von der Marke nicht eingenommenen Platz anzubringen ist, zu versehen, hierauf von dem Postbeamten hinsichtlich der Anwendung in richtigem tarifmäßigen Betrage, sowie ihrer Echtheit und Gültigkeit überhaupt genau zu prüfen. Diese Prüfung muß von dem abspedierenden Postbeamten bei Fertigung der Briefpakete wiederholt werden.

    Zeigt sich bei der Prüfung der Frankatur die von dem Absender dafür verwendete Marke unzulänglich, so ist der fehlende Portobetrag zur Einziehung von dem Adressaten zuzutaxieren.

    Eine Ergänzung des fehlenden Markenbetrages durch baare Nachzahlung vom Adressaten ist nicht zulässig.

    Nicht minder hat der ein ankommendes Briefpaket abfertigende Beamte, seine Aufmerksamkeit auf die Richtigkeit der Frankatur zu richten, und bei wahrgenommener Unzulässigkeit der Marken den fehlenden Betrag pflichtgemäß nachzutaxieren und zu erheben.

    Damit die einmal verwendeten Marken nicht wiederholt benutzt werden können, müssen dieselben vor der Absendung als bereits gebraucht bezeichnet (entwertet) werden. I

    Zur Entwertung der Marken ist ein eigner Stempel zu verwenden, welcher in konzentrischen Ringen besteht und in der Mitte die Nummer enthält, welcher jeder Großherzoglichen Postanstalt in alphabetischer Ordnung zugeteilt ist.

    Mit diesem Stempel muß nach richtigem Befund jede auf einen Brief aufgeklebte einzelne Marke in der Mitte bestempelt werden. Hierzu ist reine Buchdruckerschwärze zu verwenden und der Stempel stets rein zu halten.

    Welche Nummer hiernach der Entwertungsstempel einer jeden Großherzoglichen Postanstalt trägt, weist das sub A abgedruckte Verzeichnis aus.

    Diese Stempel werden den Großherzoglichen Postanstalten von der Postmaterialverwaltung zugesendet werden, und sind mit dem Werte von je 1 fl. 30 Kr. per Stück in das Inventarium der Dienstrequisiten einzutragen.

    Briefe, auf denen sich bei der Aufgabe zur Post Marken befinden, welche irgendein Merkmal der Entwertung an sich tragen, sind lediglich als unfrankierte zu behandeln, und ist die darauf auszuwerfende Taxe durch einen Beisatz "wegen schon gebrauchter entwerteter Marke" zu rechtfertigen. Für die vorschriftsmäßige Entwertung der Marken bleibt vor allem der das Briefpaket abfertigende Beamte verantwortlich, dessen Obliegenheit es daher ist, solche genau und sorgfältig zu kontrollieren und bemerkte Unvollständigkeiten berichtigen zu lassen.

    Nicht minder hat der ein angekommenes Briefpaket abfertigende Beamte genau zu prüfen, a) ob die auf den Briefen befindlichen Marken sämtlich nach Vorschrift entwertet sind, b) ob die zur Entwertung derselben in Anwendung gebrachten Nummernstempel auch nach dem anliegenden Verzeichnis mit dem Stempel des Aufgabeortes übereinstimmen. Finden sich dabei Briefe vor, deren Marken von der absendenden Postanstalt gar nicht oder unvollständig entwertet sind, so ist die Entwertung nachträglich mit dem eigenen Entwertungsstempel des Ortes zu bewirken.

    Zu einem solchen Vorgang kann ich wenigstens ein kleines Briefstück zeigen, für das ich sogar zwei (Kurz-) Befunde habe. Wie man sieht, hat der jüngere Franz Stegmüller offensichtlich bessere Augen als sein älterer Kollege – der Heidelberger Postbeamte war seinerzeit jedenfalls der Ansicht, der Stempel aus Gerlachsheim (49) sei unleserlich. (Incoming Mail auf einem Briefstück kann auch nicht jeder zeigen ... ;))

    Viele Grüße
    balf_de

  • bayern klassisch
    Gast
    • 3. September 2010 um 11:42
    • #187

    Lieber Luitpold,

    so ist es - da werden Belege gezeigt, die es so nicht hätte geben dürften. Mal was anderes ...

    Liebe balf_de,

    danke für deinen prompten Einsatz bei Baden. Ich stelle also fest, dass manuell verbesserte Stempelnummern auch in Baden denkbar selten sind. So scheint es in ganz AD gewesen sein.

    Dein Briefstück ist ganz nett - wie schön wäre es, den ganzen Brief vor sich zu haben?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. September 2010 um 08:37
    • #188

    Liebe Freunde,

    ein Freund von mir, der hier im Forum zwar angemeldet ist, aber noch etwas mit der Technik vertraut werden muss, bat mich in diesen Thread seinen Beleg einzustellen, was ich hiermit gerne tue.

    Es zeigt einen Brief, bei dem die rechte Marke das Mühlrad gut zeigt, aber links war die Nummer nicht mehr zu erkennen, so dass er die "232" manuell nachholte.

    Wie ich finde ein ganz außergewöhnliches Stück, wie man es nur alle Jubeljahre einmal findet.

    Danke lieber Peter für das zeigen dürfen deines Traumbriefes. Ich hoffe und bin sicher, es werden später noch viele folgen, wenngleich nicht in diesem Thread.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. September 2010 um 09:30
    • #189

    Liebe Sammlerfreunde,

    am besten passt diese VO vom 21.3.1854, welche ich hier komplett widergeben möchte. Unter Nr. 2 auf der 2. Seite wird man perfekt fündig.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • mikrokern
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
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    13. Juli 1962 (63)
    • 12. Dezember 2010 um 14:48
    • #190

    Hallo,

    hier ein Briefchen aus Gangkofen nach Pfarrkirchen, frankiert mit einer MiNr 15 und entwertet mit violettblauem oMR 148.

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    Gruss

    µkern

  • erron 7. März 2021 um 11:13

    Hat das Thema aus dem Forum Deutsches Reich 1872–1945 nach Altdeutschland verschoben.

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