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Scheidungs-Briefmarken

  • kartenhai
  • 4. September 2012 um 06:59
  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.047
    Geschlecht
    Männlich
    • 4. September 2012 um 06:59
    • #1

    Ein interessantes Urteil gab es am 3.9.2012 vom Amtsgericht München. Bei einer Scheidung muss der sammelnde Ex-Ehepartner nicht Angst davor haben, dass seine Schätze etwa geteilt werden müssen. Es ging dabei zwar um eine teure Weinsammlung, aber das war ein Hobby eines der beiden und ist mit Briefmarken und Münzen gleichzustellen:

    Nachfolgend ein paar Sätze daraus:
    Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege - ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung - sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine.
    Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehörten daher etwa Münzsammlungen und Briefmarkensammlungen.
    Insoweit sei der Weinvorrat mit den Münz- oder Briefmarkensammlungen vergleichbar.


    Der letzte Absatz aus diesem Urteil gibt aber wieder Anlass zum Nachgrübeln. Muss bei einer Wertsteigerung von Briefmarken oder Münzen während der Ehe doch etwas an den Partner bezahlt werden im Rahmen eines Zugewinn-Ausgleichs? Wie wird dieser dann berechnet bei einer Riesensammlung, bei der nie Buch über die Ankaufspreise geführt wurde? Eigentlich nicht möglich ?(

    Eine Zuteilung von im Alleineigentum eines Ehegatten stehender Haushaltsgegenstände an den anderen Ehegatten, sei nicht mehr möglich, da für einen derartigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung heute keine Rechtfertigung mehr bestehe. Ein etwaiger Ausgleich für eine in der Ehe gewonnene Wertsteigerung sei über das Güterrecht (z.B. über den Zugewinnausgleich) zu schaffen.

    Die Juristen unter uns sind hier mal gefragt.

    Gruß kartenhai

  • JoshSGD
    aktives Mitglied
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    Geburtstag
    30. März 1983 (42)
    • 4. September 2012 um 09:31
    • #2

    Moin Kartenhai,

    ganz heikles Thema.
    Aber an sowas habe ich auch schonmal gedacht, was passiert,wenn... Zumal meine Gute schon manchmal leiden muss unter meiner Sammlerarbeit :) :) Sie interessiert sich nich wirklich für das Ganze.

    Aber ich kenne jemanden, wo es dann um die Werte der Sammlung große Streitereien gegeben hat und ein Ewiges hin und her...bis die Sammlung auf einmal aus dem Haus der Ex-Frau (und sein ehemaliges Haus, er musste ausziehen) verschwunden war und keiner will es gewesen sein.

    Also ich denke, das ist ein ziemliches Wespennest, in das man da vielleicht reinsticht.

    Gruß

  • OlliFoolish
    Stamm Mitglied
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    5. Februar 1979 (46)
    • 4. September 2012 um 10:14
    • #3
    Zitat

    Original von JoshSGD
    Also ich denke, das ist ein ziemliches Wespennest, in das man da vielleicht reinsticht.

    Kann ich mir auch gut vorstellen.
    Ich finde, es gehört geprüft, ob dort jemand gesammelt hat oder dauerhaft Geld beiseite investiert hat, um es nicht in eine potentielle "Scheidungsmasse" einfließen zu lassen. Wenn es kein Hobby war, sondern Kapitalanlage. Das dürfte in der Praxis schwierig werden.
    Meine Immobilien-Sammlung betrachte ich immerhin auch nicht als "sicher"! ;)

    Olli

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