Die Merkure waren vom 1.1.1851 bis 31. Mai 1864 gültig (zinnoberrote vom März 1856 bis 31.12. 1858). Die Merkure dienten dem verbilligten Versand von Zeitschriften. Auf Zeitungen wurde jedoch auch schon sehr viel frühere eine Steuer eingehoben, was durch Aufbringung von Signetten, später Zeitungsstempelmarken (siehe Deine Zeitung) erfolgte.
Blaue Merkure
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Nimrod -
27. September 2006 um 20:43
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Hallo Nimrod,
danke für die Informationen.
Kamen die Merkure bzw. Zeitungsstempelmarken auch auf Zeitungen nach außerhalb Österreichs häufig vor, oder fiel die Gebühr nur bei inneröstereichischen Lesern an?
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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Die Stempelpflicht (= Besteuerung) österreichischer Zeitungen wurde bereits Ende des 18. Jahrhunderts eingeführt. Nach einer temporären Aufhebung dieser Gebührenabgabe unterlagen nun alle im Inland erschienenen sowie die aus dem Ausland eingeführten Zeitungen der Stempelpflicht von 1803 bis 1850.
Zur Kennzeichnung der erbrachten Steuer wurde während dieser Zeit ein Gebührenstempel (= Signette) auf das Titelblatt aufgestempelt. Durch die Auswirkung der Revolutionsgeschehnisse 1848-1850 wurde die Steuer für inländische Zeitungen ab Ende 1850 bis zum Ende 1857 vorrübergehend eingestellt. Mit der Wiedereinführung dieser Steuer für die inländischen Zeitungen Anfang 1858 benötigte man erneut einen Nachweiß der erhobenen Steuer. Durch eine kaiserliche Verordnung (Nr. 221. R.G.B. vom 14.Nov.1857) wurden diese inländischen Zeitungen bis Ende 1858 ausschließlich mit einem Gebührenstempel – einer sog. Zeitungs-Stempel-Signette – gekennzeichnet. Die erste Stempelmarke Österreichs, die sogenannte Zeitungs-Stämpel-Marke vom März 1853, wurde lediglich der Besteuerung ausländischer Zeitungen vorbehalten.
Eine besondere Handhabe genossen die durch die Zeitungsexpeditionen abonnierten ausländischen Zeitungen aus dem gegründeten Postverein mit den deutschen Staaten. Hier wurden die Steuer „verdeckt“ durch die Zeitungsexpeditionengebühren eingehoben. Sie war im Abonnementpreis (Pränumerationspreis), den der Empfänger neben der Speditionsgebühr und dem Nettopreis der Zeitung im voraus zu bezahlen hatte, enthalten. Zur Kennzeichnung dieser Zeitungen wurde ab 1858 lediglich ein Zeitungsexpeditionsstempel oder ein einfacher Poststempel des zustellenden Postamtes auf den Zeitungskopf aufgedruckt. Neben der oben erwähnten Signette wurde eine Zeitungs-Stämpel-Marke für inländische Zeitungen erst zum 01.01.1859 ausgegeben. Ab diesem Datum wurden somit alle drei oben gelisteten Nachweisformen der Gebühreneinhebung (Marke, Signette, Poststempel), bis zur Einstellung des Zeitungsstempels zum 31.12.1899, parallel verwendet.
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Hallo Berni17,
danke, wieder etwas schlauer geworden.
Fiel bei Zeitungen im Transit durch Österreich diese Steuer auch an, also für Zeitungen aus Bayern über Österreich in den Kirchenstaat?
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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Hallo bayern klassisch,
diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten aber ich denke Herr Carsten Mintert kann dir vielleicht weiterhelfen. Hier seine E-mail Adresse: fiskal.mintert@googlemail.com)Lg Bernhard
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Hallo Bernhard,
vielen Dank - ich habe es eben gemailt.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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