Hallo zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage zum Verkauf von Marken mit NS-Symbolen über ebay. Ich konnte irgendwie nirgends eine befriedigende Antwort finden...
Wenn ich solche Marken verkaufe...
...muss ich dann die Symbole auf den Bildern unkenntlich machen?
...muss ich auf Paragraph 86 StGB verweisen und wenn ja in welcher Form?
...gibt es eine Art "Standardsatz" den ich in der Artikelbeschreibung verwenden kann um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Ich hoffe mir kann jemand mit Erfahrung weiterhelfen, wenn man die Auktionen so durchschaut gibt es welche wo gar keine Bilder sind, dann welche wo die Symbole unkenntlich sind, welche die alle Bilder zeigen, welche die auf Paragraphen hinweisen und und und...
Danke und Gruß, j.