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Einzel-, Mehrfach- oder Mischfrankatur ab 07/2010

  • Blumengeorg
  • 15. Februar 2011 um 23:17
  • Blumengeorg
    neues Mitglied
    Beiträge
    32
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    6. Februar 1955 (71)
    • 15. Februar 2011 um 23:17
    • #1

    Bis zum 30.06.2010 konnten alle Briefe mit dem gesamten Entgelt in Form von Briefmarken frankiert werden!

    Bis zu diesem Zeitpunkt war es ganz einfach, die Briefe zu beurteilen und danach einzugliedern in EF, MeF oder MiF.

    Ab dem 01.07.2010 ist das nicht mehr so einfach!


    Bestimmte Zusatzleistungen dürfen aus verschiedensten Gründen nicht mehr mit Briefmarken freigemacht werden, sondern sind gesondert zu bezahlen.


    Ab dem 01.07.2010 sind diverse Sonder- oder Zusatzleistungen der deutschen Post umsatzsteuerpflichtig. Nachzulesen bei Das sind Infopost, Nachnahme, Postvertriebsstück und Pressesendung. Das bedeutet zum einen, dass die Deutsche Post diese Leistungen umsatzversteuern muss und zum zweiten, dass diese Leistungen nicht mehr mit Briefmarken frankiert werden dürfen (Verkauf der Briefmarken ist Umsatzsteuerfrei!). Weiterhin dürfen ab dem 01.07.2010 die Gebühren für die stille Versicherung der Wertbriefe nicht mehr mit Briefmarken frei gemacht werden.

    Ab dem 01.07.2010 kann bei diversen Briefen oder Postkarten das gesamte Entgelt für das Porto nicht mehr komplett mit Briefmarken frankiert werden.

    Hierzu Beispiele:

    Wertbrief Inland (bis 31.12.2010, Aufbrauch Restbestände bis zum 31.03.2011):
    Frankiert wird mit Briefmarke das normale Porto, für einen Standardbrief 55 Cent.
    Dazu kommt das Wertbrief-Label, das gesondert gekauft werden muss.

    Ist das eine Einzelfrankatur oder eine Mischfrankatur?

    Nachnahmebrief Inland
    Frankiert wird mit Briefmarke das normale Porto, für einen Standardbrief 55 Cent.
    Dazu kommt dann das Nachnahme-Label, das gesondert gekauft werden muss.

    Ist das eine Einzelfrankatur oder eine Mischfrankatur?

    Wertbrief International
    Ein Wertbrief International kostet als Standardbrief 75 Cent plus Einschreibegebühr 205 Cent, das macht zusammen 280 Cent. Dieses Porto kann dann z. B. mit 8 x 35 Cent-Marken frankiert werden.
    Die dann zusätzlich fällige Gebühr für die Wertangabe (Versicherung) darf nicht mir Briefmarken frankiert werden, sondern muss am Schalter gesondert bezahlt werden.

    Ist das eine Mehrfachfrankatur oder eine Mischfrankatur?

    Zusatz: Es soll sich hier um eine "stille Versicherung" handeln. Es soll äußerlich nicht erkennbar sein, ob es ein Wertbrief ist oder nicht. Das paradoxe daran ist, dass bei einem Versand in diverse Länder bei einem Wertbrief die Zollinhaltserklärung nach Vordruck CN 22 aufgeklebt werden muss. Damit ist ganz eindeutig von außen erkennbar, dass es ein Wertbrief ist. Bei einem normalen Einschreiben wäre der CN 22 nicht erforderlich!

    Infopost Inland
    Diese Briefe können mit 25 Cent frankiert werden (Netto-Porto). Bei der Einlieferung muss dann die darauf entfallende Umsatzsteuer gesondert bezahlt werden. Das gesamte Porto ist somit nicht mit der Marke abgegolten!

    Ist das eine Einzelfrankatur oder eine Mischfrankatur?

    Infopost Ausland
    Diese Briefe können mit 45 Cent frankiert werden (Netto-Porto). Bei der Einlieferung muss dann noch zusätzlich das Porto für den Kilopreis (netto) sowie die auf den Gesamtpreis entfallende Umsatzsteuer bezahlt werden. Das gesamte Proto ist also nicht mit der Marke abgegolten.

    Ist das eine Einzelfrankatur oder eine Mischfrankatur?


    Wie beurteilt man die Briefe, deren Porto durch die neuen Vorschriften nicht mehr in voller Höhe mit Briefmarken frankiert werden dürfen?
    Sind es Einzel- oder Mehrfachfrankaturen, wenn das Porto, das durch Briefmarken frei gemacht werden kann, durch eine oder mehrere gleiche Marken erreicht ist?
    Oder sind es Mischfrankaturen, weil das gesamte Porto für den Brief nicht mit Briefmarken frei gemacht worden ist?

  • northstar
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    670
    Geschlecht
    Männlich
    • 16. Februar 2011 um 12:07
    • #2

    Hallo Blumengeorg,

    Es sind Mischfrankaturen verschiedener Wertzeichenarten, die man als Phänomen moderner Postgeschichte ansehen sollte und die m.E. bei der Beurteilung des Beleges keine Auswirkungen haben sollte.

    Da diese Sendungsarten aufgrund der Bestimmungen nur noch gemischt frankiert werden dürfen, sollte man bei der Beurteilung der Frankatur nur den Anteil der Frankatur heranziehen, der in Briefmarken freigemacht werden darf, also in Bezug auf diesen Anteil die Kategorien Einzel-, Mehrfach-, Misch-, Buntfrankatur anwenden.

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

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