bei der lektüre der folgenden auktion und auktionsbeschreibung kommen mir einige fragen
zitat-anfang
Bundesrepublik Deutschland 1951, Zusammendrucke-Posthorn Nr. 124, Nr. 128 und 130, 4 Pf., 10 Pf. und 20 Pf., W2 und S10, postfrisch. Bei diesen beiden Zusammendrucken sind die oberen 20 Pf. Posthorn offensichtlich verbogener Druckplatte gedruckt worden. 2 Belegstücke für diesen nicht katalogisierten Plattenfehler. Posthornabarten sind höchst selten.
zitat-ende
ist das was der anbieter da beschreibt denn wirklich ein plattenfehler ? oder handelt es sich ganz profan nur um eine ziemlich verschlissene druckplatte oder druckzufälligkeit ?
der anbieter beschreibt, dass es sich um einen "nicht katalogisierten plattenfehler" handeln würde. wer entscheidet denn so etwas ? darf das jeder selbst ?
darf ich eine auktion mit einem plattenfehler bewerben, der offiziell (noch ?) keiner ist ?
der aufgerufene preis ist auf jeden fall ziemlich optimistisch.