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Doppelt verwendeter Brief Nürnberg-Erlangen

  • Nacktnasenwombat
  • 29. September 2010 um 13:10
  • Nacktnasenwombat
    aktives Mitglied
    Beiträge
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    26. April 1987 (38)
    • 29. September 2010 um 13:10
    • #1

    Hallo zusammen!

    Ich möchte euch heute eine Briefhülle eines doppelt verwendeten Briefes zeigen der mir Rätsel aufgibt. Deshalb habe ich ihn trotz des mäßigen Zustands erworben.
    Die erste Seite ist noch klar:
    Ein Brief vom kgl. Stadt und Landgericht Erlangen an das kgl. Landgericht Nürnberg. Frankiert mit 6 Kreuzern, also ein Brief der zweiten Gewichtsstufe, was wohl auf die 2 Beilagen zurückzuführen ist. Der Ankunftstempel (K2-Nürnberg) verrät das Datum 15.Okt 1865. Daneben findet sich noch ein Briefträgerstempel auf der Rückseite.
    Der zweite Teil ist mir weniger klar. Der Brief lief vom Landgericht Nürnberg nach Erlangen. Der Stempel ist leider schlecht lesbar und mir völlig unbekannt. Es dürfte aber in der Ersten Zeile Nürnberg und in der zweiten 2. Oct 65 lauten. Somit wäre das die erste Verwendung.
    Mich würde jetzt interessieren was das für ein Stempel ist. Handelt es sich vielleicht um einen Paketbegleitbrief oder sowas? Kann mir jemand die Taxen erläutern? Und was bedeutet der unterstrichene Satz?

    Vielen Dank im Voraus!

    mfg Nacktnasenwombat

    Bilder

    • nürnberg-erlangen.jpg
      • 191,13 kB
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  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (65)
    • 29. September 2010 um 13:32
    • #2

    Hallo Nacktnasenwombat

    also ein Fahrpostbrief ist es, den unten steht 12 Kreuzer durch Postvorschuß erhoben.

    Den Rest müssen andere erklären, da ich mich mit Bayern nicht auskenne.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • bayern klassisch
    Gast
    • 29. September 2010 um 13:33
    • #3

    Hallo N.,

    der Brief mit Marke wog über 1 - 15 Loth und war ab dem 1.8.1865 damit noch ein Briefpostgegenstand, der mit Marken frankiert werden konnte.

    Der Brief aus Nürnberg bekam den Fahrpoststempel dort, der jedoch sehr schwach abgeschlagen wurde.

    Als unfrankierte portopflichtige Parteisache wurden mit ihm 12 Kr. Postvorschuß erhoben, die Nürnberg von Erlangen zu bekommen hatte.
    Postvorschuß war eine Dienstleistung der Fahrpost.

    Die Gebühren, die ich als Briefpostler nicht aufschlüsseln kann, hatte der Empfänger zu tragen, es waren 23 Kr..

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Nacktnasenwombat
    aktives Mitglied
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    26. April 1987 (38)
    • 29. September 2010 um 14:55
    • #4

    Hallo Magdeburger, hallo bayern klassisch!

    Ich danke euch herzlich für die Erklärungen und die Transkription.

    viele Grüße,

    Nacktnasenwombat

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