Aus Anlass eines Beitrages von Herrn Streuber im 55. Rundbrief der ARGE Bayern (klassisch) im BDPh e.V. möchte ich in Ermangelung eines eigenen Forums auf der Website der ARGE hier zur Diskussion stellen:
Ist der 9.3.1869 der Letzttag der Mühlradstempel?
Herr Streuber stellt diesen Fix-Termin in Frage mit der These, dass die Verordnung zur Verwendung der Ortsstempel (statt der Mühlradstempel) zur Markenentwertung vom 9.3.1869 ist und diese Verordnung erst im Verordnungsblatt vom 13.9.1869 veröffentlicht wurde. Somit könnten die Postämter am 9.3. noch keine Kenntnis von der VO gehabt haben.
Ist es möglich, dass die Postbehörde erst am Tage des Geschehens die offizielle Verordnung erlässt und dann Tage später diese durch eine Zeitung (mehr war das VO-Blatt in diesem Sinne nicht) veröffentlichen lässt.
Nutzte die Post denn für ihren Geschäftsgang nicht täglich andere Wege (Mitteilungen, "Circulare"). Wäre es nicht möglich, dass die Oberpostämter (Postämter usw) vorab
informiert wurden.
Als 1842 das 1. VO-Blatt erschien wurde der Gebrauch des VO-Blattes erklärt. Darin steht, im VO-Blatt soll "was der Gesamtheit oder Mehrzahl der Postangehörigen zu
wissen notwendig und nützlich erscheint" veröffentlicht werden. Bedeutet das, alle Informationen vorab oder nicht auch im Nachgang, nur der Allgemeinheit zur Information?
Mich würde auch noch interessieren, wie die Praxis in den anderen Staaten mit Nummernstempel war. Wann wurden dort (Preußen, Sachsen, Baden) diese besonderen Entwertungsstempel eingezogen?
Für Antworten auf meine Fragen bzw. Diskussionsbeiträge würe ich mich freuen.
Evtl. könnten wir dann Herrn Streuber die Beiträge zu einer weiteren Diskussion weiterleiten.
Besten Dank, Luitpold