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Prisoner of war / Kriegsgefangenenpost

  • Gerhard2
  • 27. August 2010 um 00:16
  • Gerhard2
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    Geburtstag
    10. Juli 1970 (55)
    • 27. August 2010 um 00:16
    • #1

    Guten Abend,

    habe 3 Fragen zu diesen Beleg :

    1. Warum gab es Nachgebühr ?

    2. War es Standart bei solchen Belegen, das Japanische Schriftzeichen mit auf dem Brief waren ?

    3. War es normal das deutsche Stempel verwendet wurden ?


    4. *Seufz* als starker Esser, hätte ich den Brief bestimmt so ähnlich verfasst .....


    Mfg. ,


    Gerhard

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  • kartenhai
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    • 27. August 2010 um 07:47
    • #2
    Zitat

    Original von Gerhard2
    Guten Abend,

    habe 3 Fragen zu diesen Beleg :

    1. Warum gab es Nachgebühr ?

    Verstehe ich auch nicht, warum "Postage free" durchgestrichen wurde und Nachgebühr verlangt wurde.

    2. War es Standart bei solchen Belegen, das Japanische Schriftzeichen mit auf dem Brief waren ?

    Nehme an, daß außer deutschen Internierten auch italienische und japanische ehemalige Soldaten im Lager Ludwigsburg interniert waren, die Verbündeten der Deutschen, und die vierte Inschrift war englisch.

    3. War es normal das deutsche Stempel verwendet wurden ?

    Warum nicht bei einem Lager in Deutschland?
    Hier noch 2 interessante Links über das Internierten-Lager in Ludwigsburg:


    4. *Seufz* als starker Esser, hätte ich den Brief bestimmt so ähnlich verfasst .....

    :)

    Mfg. ,

    Gerhard

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    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (27. August 2010 um 07:49)

  • mars
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    152
    • 27. August 2010 um 08:11
    • #3

    Warum japanische Schriftzeichen ?

    Ihr dürft die sache nicht so eng sehen. Die Vordrucke waren nicht für Ludwigsburg bestimmt, sondern wurden, wie der Druckvermerk auf der Innenseite ganz unten verrät, bereits 1943 zentral gedruckt. Man war nun mal im Krieg gegen Deutschland, Italien und Japan und der US- Soldat der den Brief abfertigen musste, sollte halt die Texte auch zuordnen können.

    Gruss

    mars

  • Lacplesis
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    • 27. August 2010 um 10:07
    • #4

    Erstmal - IC74 war KEIN Kriegsgefangenenlager, sondern ein Internierungslager für Kriegsverbrecher und "politische". Die bekanntesten Gefangenen dort waren August Wilhelm von Preußen, Richard Walther Darré und Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.
    Um es kurz zu machen: Ein Lager für Parteibonzen.
    Ich haben die grobe Vermutung, das der Absender etwas mit der "Deutschen Arbeits Front" oder KdF zu tun hatte.

    Gibt keine Völkerrechtliche Grundlage, warum die Post portobefreit sein sollte.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • Wandervogelgelb
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    • 27. August 2010 um 13:24
    • #5

    Ich habe da ein kleines Konvolut von Briefen eines in 1946 in Landshut internierten SS-Sturmmannes (Soldatendienstgrad).

    Er war im Juli 1944 in der Normandie stationiert und Mitglied der 12. SS Panzerdivision Hitlerjugend, Kampfgruppe Olböter, einer Einheit, der die Ermordung von amerikanischen Kriegsgefangenen vorgeworfen wurde (Feldpostbrief auf angebrannten amerikanischem Beutepapier). Dieser Umstand erklärt auch seine spätere Internierung im Lager Landshut (Bayern). Nicht als Kriegsgefangenenpost deklarierte Briefe mit "Gebühr bezahlt" Stempel sowie einfachem Rundstempel nach Zossen in die SBZ (dort z.T. mit Nachporto belegt). Als Kriegsgefangenenpost (mit SS Dienstgrad und PW Nr.) deklarierte Post aus der SBZ nach Landshut wurde zurückgewiesen("Zurück an Absender"). Später scheint der Betroffene im Polizeigefängnis Füssen gelandet, dann aber 1947 entlassen worden zu sein (Brief aus der SBZ, amerikanisch zensiert, dann als nicht zustellbar zurückgesandt, Brief aus der SBZ, handschriftlicher Zurückweisungsvermerk wegen Entlassung aus dem Gefängnis).

    Aus den Internierungslagern der Sowjets in der SBZ soll es überhaupt keinen Postverkehr gegeben haben.

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  • Gerhard2
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    • 28. August 2010 um 15:39
    • #6

    Hallo Kartenhai,

    vielen dank für die interessanten Links.

    Hallo Mars,

    ja, das macht Sinn mit den Vordrucken, danke für die Antwort.

    Hallo Lacplesis,

    danke für Deine Antwort.

    Habe hier noch eine zweite Karte vom selben Absender, aus dem "Interment Camp 81/C13) Heilbronn.

    Laut dem Link

    wurde dies Lager aber auch für normale Kriegsgefangene genutzt.

    Kann man pauschal sagen, normale Kriegsgefangenenpost unterlag der Portofreiheit und Internierungslager nicht ?


    Mfg. ,


    Gerhard

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  • Gerhard2
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    • 29. August 2010 um 22:57
    • #7

    Hallo Lacplesis,

    zumindestens gab es in diesen Ländern Portofreiheit für Internierte unter folgenden Bedingungen :


    Ich werde weiter nachschauen, kann das nicht wirklich verstehen, das jemand, der völlig ohne finanzielle Mittel ist, einen Brief aus einem was weis ich auch immer Lager absendet und der vielleicht völlig mittellose Empfänger, wenn er kein Geld um ein Nachporto zu bezahlen den Brief nicht empfangen darf.

    Sollte dies doch so sein, erbitte ich Links zu diesen Bestimmungen, leider habe ich selber im Internet s gut wie nichts dazu gefunden.

    Mfg. ,


    Gerhard

  • Lacplesis
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    • 30. August 2010 um 06:32
    • #8

    Hallo Gerhard,

    ich sehe schon, Du hast noch Probleme damit! Dein Link führt zu Militärinternierten. Die sind in der Tat portobefreit.

    Dein Herr Neuse wurde zuerst in Heilbronn als "allgemeiner" Kriegsgefangener in einen der Käfige gesteckt. Da war er auf Portobefreit. Dann änderte sich sein Status zu Kriegsverbrecher und er kam nach Ludwigsburg. Durch die Statusänderung, zum kriminellen in der Strafverfolgung, ging auch die Portobefreiung verloren.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • Wandervogelgelb
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    • 30. August 2010 um 10:09
    • #9

    Der Begriff der "Internierten" hat mehrere Unterkategorien, z.B.

    Internierung von Militärangehörigen kriegführender Staaten, die auf das Territorium eines dritten (neutralen) Landes gelangt sind (unser Schweizer Beispiel) - völkerrechtlich verpflichtend, um Neutralität zu wahren

    Internierung von Zivilisten eines kriegführenden feindlichen Staates durch einen kriegführenden Staat, die sich bei Kriegsausbruch auf dessen territorium befinden - völkerrechtlich zulässig, meist erfolgt ein Austausch oder die Abschiebung auf neutrales Gebiet

    Internierung von eigenen Staatsbürgern, die Angehörige von "feindlichen Nationen" sind oder von diesen abstammen (z.B. US Bürger japanischer Abstammung im 2. Weltkrieg). Wegen offensichtlicher Diskriminierung völkerrechtlich höchst zweifelhaft

    Internierung der Zivilbevölkerung einer "feindlichen Nation" (meist in Kolonialkriegen z.B. Buren durch Briten, Hereros und Namas durch Deutsche, Algerier durch Franzosen) - völkerrechtlich inzwischen verboten

    Gefährderinternierung von Zivilpersonen oder "feindlichen Kämpfern" ohne kriegsrechtlichen Kombattantenstatus (Internierungslager der Alliierten in Deutschland aufgrund Alliierter Militärgesetze, derzeit "Guantanamo") - heute nur bei schneller Enscheidung über strafbares Verhalten grundsätzlich zulässig

    Das wäre unter postalischen Gesichtspunkten sicherlich ein interessantes Sammelgebiet.

  • Lacplesis
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    • 30. August 2010 um 10:36
    • #10

    Ich ergänze das noch um ein paar Beispiele:

    Zitat

    Original von Wandervogelgelb
    Der Begriff der "Internierten" hat mehrere Unterkategorien, z.B.

    Internierung von Militärangehörigen kriegführender Staaten, die auf das Territorium eines dritten (neutralen) Landes gelangt sind (unser Schweizer Beispiel) - völkerrechtlich verpflichtend, um Neutralität zu wahren

    Die Besatzung der Graf Spee nach der Selbstversenkung.

    Zitat

    Internierung von Zivilisten eines kriegführenden feindlichen Staates durch einen kriegführenden Staat, die sich bei Kriegsausbruch auf dessen territorium befinden - völkerrechtlich zulässig, meist erfolgt ein Austausch oder die Abschiebung auf neutrales Gebiet

    Häufig zu sehen bei Russland 1.WK. Da dort die Zivilinternierten an Verbannungsorte weit im russischen Hinterland verbracht wurden, dort aber Bewegungsfreiheit hatten und für reguläre Bezahlung arbeiten konnten/mußten, waren diese nicht Portobefreit. Post als Kriegsgefangenensendung markiert, aber trotzdem frankiert.

    Für Deuschland im 2.Wk z.B. das "Sonderlager" (Luxushotel in Baden-Baden) für die in 1942 in Südfrankreich internierten US Konsularbeamten.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

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