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Preussen: Briefe nach Habelschwerdt

  • Maxi1978
  • 28. Mai 2010 um 17:40
  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    1.017
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    Geburtstag
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    • 23. Oktober 2010 um 12:38
    • #21

    Hallo columbus,

    soweit mit deinen Überlegungen einverstanden,

    Zitat

    Original von columbus
    laut Artikel 15 des PV Belgien - Preußen gültig ab 1.1.1847 beträgt die Progression ein volles Porto für je 7,5 Gramm bzw. für je ein halbes Loth.

    nur noch mal als Anmerkung: Der § 15 bezieht sich auf internationale Korrespondenz, die bilateralen Bedingungen können identisch geregelt sein, müssen aber nicht ...

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • columbus
    neues Mitglied
    Beiträge
    42
    • 23. Oktober 2010 um 12:51
    • #22

    Hallo Michael,

    vielen Dank für Deinen Hinweis. den ich aber leider nicht ganz verstehe. Der PV Belgien - Preußen von 1846 (gültig ab 1.1.1847) gliedert sich in fünf Kapitel oder Titel (frz "titres"). Titel 2 behandelt "die internationale Korrespondenz", womit nach Artikel 7 die Korrespondenz zwischen Belgien und Preußen gemeint ist. Zu diesem Titel gehört auch der Artikel 15 über die Gewichtsprogression. Transite sind dagegen in Titel 3 geregelt.

    Oder meinst Du, dass es für Grenzporti zusätzlich zum obigen PV bilaterale Abmachungen gegeben haben könnte?

    Viele Grüße
    columbus

  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    5. August
    • 23. Oktober 2010 um 13:53
    • #23

    Hallo columbus,

    das alte Problem mit Sekundärliteratur: in einer alten Arbeit wurden auch die früheren Artikel (7 etc.) des PVs den Transitbestimmungen zugeschlagen. Dies hatte ich bei den letzten Beiträgen im Kopf, ohne es zu kontrollieren.

    Nachdem ich mir den (franz.) Originaltext noch mal genau angesehen habe, kann ich nur sagen: Vergiß bitte mein voriges Posting !

    Zitat

    Wenn der Grenztarif für die erste Gewichtsstufe je 1 Sgr gewesen wäre,


    Du meinst 1 Sgr. für Preußen und 1 Sgr. für Belgien ? Also 2 Sgr. bzw. 25 c. Gesamttaxe.
    Dazu passt der Brief mit 20 C.-Taxierung tatsächlich nicht.
    Ab wann sind die Stempel für die Grenzrayons (also nicht 1. Rayon) eigentlich belegt ?

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • columbus
    neues Mitglied
    Beiträge
    42
    • 23. Oktober 2010 um 14:15
    • #24

    Hallo Michael,

    laut Katalog von James van der Linden (einen Feuser-Katalog besitze ich nicht) gibt es die Stempel "REG.FR." (Region frontière) nur für Korrespondenzen zwischen Preußen und Frankreich ab 1848. Ich habe auch noch nie einen Beleg mit einem solchen Stempel im Verkehr mit Belgien gesehen.

    Viele Grüße
    columbus

  • Wolffi 13. April 2021 um 11:12

    Hat das Thema aus dem Forum Altdeutschland nach Altdeutschland verschoben.
  • Wolffi 14. September 2021 um 10:38

    Hat den Titel des Themas von „Preussen“ zu „Preussen: Briefe nach Habelschwerdt“ geändert.

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