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Postformulare

  • Michael D
  • 25. März 2010 um 21:15
  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    5. August
    • 25. März 2010 um 21:15
    • #1

    Liebe Sammlerfreunde,

    es ist vielleicht nicht der schlechteste Moment ein neues Thema aufzumachen. :)

    Ich beginne hier mit einem Postformular der besonderen Art.
    Insinuationsdokumente sind wohlbekannt und die preußische Post ist wohlorganisiert.
    Beide Behauptungen möchte ich hier relativieren.

    Der hier gezeigte Postbehändigungsschein (=Insinuationsdokument) ist selbstgemacht! Anscheinend waren die Formulare ausgegangen und man wollte in Quedlinburg nicht warten, bis neue eintrafen. Also griff man zu Tinte und Lineal, zog saubere Linien und setzte den Standardtext mit Lücken auf.
    So ging das Dokument im Januar 1858 dann als Vorladung an den Schulzen Andreas Poppendieck zu Heudeber (Gemeinde im Harzvorland, zum Stift Quedlinburg gehörig).
    Der Wunsch des Formular-Schöpfers auf der Adress-Seite demnächst frei retour war durch die bezahlten 4 Sgr. (2 Sgr. hin und 2 Sgr. retour) erfüllt.
    Innenseitig ist zudem ein schönes Krone-Posthorn-Wachssiegel von Zilly zu sehen.

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

    3 Mal editiert, zuletzt von Michael D (25. März 2010 um 21:51)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. März 2010 um 05:41
    • #2

    Lieber Michael,

    danke für das interessante Stück, welches sicher außergewöhnlich war und ist.

    Eine Frage hierzu habe ich aber: Du schreibst, dass die 4 Sgr. aus 2 Sgr. für die Hin- und 2 Sgr. für die Rücksendung die Kosten der Insin. darstellen.

    Kamen denn nie/keine weitere Kosten hinzu, oder setzten sich alle Kosten lediglich aus der Entfernung und dem Gewicht (dürfte immer einfach gewesen sein) zusammen?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 26. März 2010 um 06:17
    • #3

    Hallo Michael

    Ich habe auch eine Frage zu diesem Formular, der ich sehr interessant finde. Warum gibt es kein Aufgabestempel von Quedlinburg?

    Ich muss auch fragen ob diese Vorausbezahlten rücksendungen bei diese Formulare normal waren?

    Danke fürs Zeigen :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Michael D
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    • 26. März 2010 um 07:18
    • #4

    Hallo ihr beiden,

    @bk
    weitere Kosten entstanden bei einem Insinuationsdokument nicht, da dieses vom Gewicht her immer einfach war.
    Ungewöhnlich bei diesem Beleg ist die Notierung der Bezahlung von beiden Laufwegen.
    Ich vermute (!), dass bei Aufgabe explizit auch die Rücksendung bezahlt wurde, da man befürchtete, ein solch handgeschriebenes Dokument würde nicht als Portobefreit anerkannt werden.
    Selten würde ich diesen Beleg schon nennen, bei Durchsicht von unzähligen Zustellungsurkunden habe ich noch nichts vergleichbares gefunden. Zudem befinden wir uns im Jahr 1858 - also in wohlgeordneten Verhältnissen (kein Umbruch, kein neues Postgebiet zu Preußen gekommen etc.).
    Gibt es so etwas auch bei Bayern ?

    Nils
    Den Aufgabestempel des Hinweges würdest Du auf dem, dem Adressaten ausgehändigten, Dokument finden. Das Insinuationspapier war diesem beigelegt und wurde bei Zustellung ausgefüllt, vom Briefträger wieder mitgenommen und zurückgesandt. Deshalb tragen diese Paiere immer nur den Stempel des Rückwegs.
    Eine Vorausbezahlung der Rücksendung war im Normalfall nicht nötig, da diese Dokumente in Preußen unter die Portobefreiung fielen (ich hab auch noch zeitlich frühere, die bezahlt wurden).

    Zur Veranschaulichung hier dann ein "normales" Insinuationsdokument mit schon aufgedruckter Portobefreiung auf der Adress-Seite.

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

    Einmal editiert, zuletzt von Michael D (26. März 2010 um 07:19)

  • Magdeburger
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    • 26. März 2010 um 10:44
    • #5

    Hallo Michael

    Für ein Insinuationsdokument sollten folgende Gebühren gelten:
    - die tarifmäßige Taxe für die Hinsendung (soweit nicht Portofreiheit bestand)
    - die Insinuationsgebühr von 3 Sgr
    - die tarifmäßige Taxe für die Rücksendung
    - das tarifmäßige Bestellgeld

    Die letzten 3 Punkte waren vom Empfänger zu tragen.
    Ab 01.02.1863 sollte wenn möglich die Insinuationsgebühr + Rücksendetaxe mit Freimarken dargestellt werden. Da es in der Regel Briefe waren, die nur innerhalb des 10-Meilen-Radius liefen, sind die meisten somit mit 4 Sgr frankiert worden.

    Dies habe ich aus dem "Handbuch der preussischen Freimarken" - leider sind keine weiteren Angaben hierzu vorhanden - insbesondere fehlen mir alle General-Verfügungen hierzu.

    Wenn mich somit nicht alles täuscht, ist Dein erst gezeigtes ein Bar-Frankiertes Dokument (Insinuationsgebühr 3 Sgr + Brieftaxe 1 Sgr)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • Michael D
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    • 26. März 2010 um 14:37
    • #6

    Hallo Ulf,

    die von dir genannten Taxen gelten nicht für die Mehrzahl der Insinuationen, die als portfreie Justizsachen zurückliefen und bei denen auch kein Bestellgeld anfielen.

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (64)
    • 26. März 2010 um 16:11
    • #7

    Hallo Michael

    sicherlich sind die meisten Insinuationen portofreie Justizsachen. Diese Portofreiheit bezog sich meines Wissens nur auf die Beförderung der Sendung von A nach B. Alle andere Gebühren wären vom (privaten) Empfänger zu zahlen gewesen.
    Um bei Deinem ersten handgeschriebenen von Quedlingburg nach Heudeber zu bleiben, die Entfernung zwischen beiden sind geschätzt etwa 3 Meilen, wäre meine Interpretation folgende:
    Der Empfänger zahlte sicherlich das Bestellgeld beim Empfang - diese Seite des Dokumentes blieb bei ihm. Die Rücksendung wurde ebenfalls von ihm bezahlt. Die 4 Sgr setzten sich aus Insinuationsgebühr von 3 Sgr und 1 Sgr Brieftaxe (einfacher Brief bis 10 Meilen) zusammen.

    Ob die empfangene Gerichtsbehörde Bestellgeldfrei war, kann ich nicht sagen. (Eine Ausnahmeregelung ist mir unbekannt)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • BaD
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    • 31. März 2010 um 06:30
    • #8

    Hallo,
    anbei Insinuationsdokument aus Preußen. Dieses, teils gedruckte Dokument, stammt aus dem Jahr 1828, was für mich eine frühe Zeit dieser Zustellvariante ist.
    Beste Grüsse Bernd

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    Einmal editiert, zuletzt von BaD (31. März 2010 um 15:43)

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