Zum Zeitpunkt der Einführung von Briefmarken im Jahr 1850 unterstand das Postwesen dem
Handelsministerium, ab 1859 dem Finanzministerium und ab 1863 neuerlich dem Handelsminsterium. Seit 1849 war die Abteilung "Generalpostdirection für Communicationen" des Handelsministeriums für die Oberaufsicht des Postwesens betraut. Ein Teil ihres Wirkungskreises war Postdirectionen übertragen, welche wiederum je einen Postkreis verwaltete.
Grundsätzlich bildete jedes Kronland einen Postkreis. Größere Kronländer hatten zwei oder mehrere Postkreise wobei oft zwei kleinere Kronländer zu einem Postkreis vereint wurden.
Postdirektionen bestanden in Agram, Brünn, Czernowitz, Graz, Herrmannstadt, Innsbruck, Krakau, Lemberg, Linz, Prag, Temesvar, Triest, Wien und Zara sowie 5 weitere Postdirektionen in Ungarn nämlich Großwardein, Kassau, Ödenburg, Pesth und Preßburg.
Das Postwesen in Lombardei-Venetien unterstand der Oberpostdirektion in Verona, welche jedoch am 01.11.1860 von Venezia aus verwaltet wurde.
Der Deutsch-Österreichische Postverein trat am 01.07.1850 zwischen Österreich, Preussen, Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Strelitz in Kraft, dem sich später weitere Postverwaltungen anschlossen.
Am 01.05.1867 wurde das ungarische Postwesen selbsständig und übernahm die fünf Postdirektionen sowie jene in Temesvar und Herrmanstadt. Darüber hinaus erhielt sie sechs Postämter zugeteilt, nämlich Bukarest, Giurgevo, Ibraila, Plojeschtie in der Walachei sowie Foschkan und Galatz in der Moldau.
Während der Verwendungszeit der ersten fünf Freimarkenausgaben gab es im österr. Kaiserreich vier Arten von Ortspostämtern, nämlich Postämter, Postexpeditionen, Poststationen und Briefsammlungen.
Darüberhinaus waren eine Reihe von fahrenden Postämtern auf Eisenbahnen und Schiffen sowie Feld- und Militärpostämter in Betrieb.
Feld- und Militärpostämter gab es zum Beispiel bis 1852 in der deutschen Bundesfestung Mainz und in Dänemark, bis 1854 in Italien. Ab 1854 bis 1857 während des Krimkrieges in den Fürstentümern Moldau und Walachei, 1859 im Krieg gegen Sardinien und Frankreich und 1864 neuerlich in Dänemark sowie 1866 neuerlich in Italien im Krieg gegen Italien und Preußen.
Im Ausland unterhielt Österreich Postämter im Fürstentum Serbien mit Sitz in Belgrad sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine weitere Anzahl von Postämtern (Konsularpostämter) gab es in der Levante, die am Sitz eines österr. Konusalts bestanden sowie Lloydpostämter die von den Lloydagentien verwaltet wurden.
Bis zum 31.10.1858 war die Kreuzer Conventionsmünze (Kr.CM) mit der Teilung in 60 Kreuzer kursgültig. Ein Ortsbrief kostete einheitlich 2 Kr.CM. Unabhängig von grenzüberschreitender Beförderung innerhalb des Postvereins kostete ein Brief bis 10 Meilen Entfernung 3 Kr. CM, ein Brief bis 20 Meilen 6 Kr. CM und ein Fernbrief über 20 Meilen 9 Kr.CM. Drucksachen kosteten Pauschal 1 Kr. CM.
Am 01.11.1858 trat eine Währungsreform in Kraft. Aus der Conventionsmünze wurde die neue österr. Währung. Der Gulden unterteilte sich jetzt in 100 statt bislang 60 Kreuzer. Ähnliches geschah mit dem Centesimi in den italienischen Gebieten. Bis Ende 1858 war die Lira mit 100 Centesimi und ab 01.11.1858 der Fiorino mit 100 Soldi, jeweils als Silbergeld in Verwendung.
Die Relation Kr. CM. zu Lira belief sich auf 1:5 und Kreuzer zu Soli 1:1. Dies hatte zur Folge dass das Tarifwesen umgestellt wurde.
Mit 01.01.1866 kam es zu einer weiteren Vereinfachung des Briefportos, als ein entfernungsunabhängiges einheitliches Briefporto von 5 Kreuzern eingeführt wurde.
Im Bereich der Fahrpost kommt es am 15.03.1867 zur Einführung der Postanweisung für den Geldverkehr im Postweg für Beträge bis 25 Gulden, ab. 01.01.1868 bis 50 Gulden. Ab 01.05.1870 wird die Postanweisung mit eingedrucktem 5 Kr.-Nominal nur in den österr. Postbereichen eingeführt, nicht in Ungarn.
Am 01.06.1868 werden auch die Expressgebühren für Eilzustellungen der Briefpost mit Briefmarken frankaturpflichtig. Im Ortszustellbereich beträgt die Expressgebühr 15 Kr. bei Tag und das doppelte bei Nacht. Zustellungen bis 7,5 km außerhalb des Bezirkes wurden mit weiteren 35 Kreuzer zusätzlich vergebührt, (15 + 35 = 50).
Am 01.07.1873 werden die Gewichtstarife von Zoll/Loth auf Gramm umgestellt.
Einfacher Brief = 15 Gramm (1 Loth 16,66 gr.)
Die neuen Tarife im Rahmen des Weltpostvereins treten mit 01.07.1875 in Kraft.
Es ergeben sich somit folgende Perioden in der Entwicklung der Portostufen:
1) Tarife in alter Währung ab Einführung der ersten Briefmarken 1850
2) Tarife in neuer österr. Währung ab 01.11.1858
3) Tarife ab 01.01.1866 auf der Basis des Stücktarifes als Einheitsporto für alle Inlandentfernungen
4) Tarife ab 01.07.1875 im Rahmen des Weltpostvereines
Nachstehend als Anhang eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Portogebühren sowie deren Änderungen ab 01.06.1850 bis einschließlich 01.07.1875 .