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Ein Streifzug der postgeschichtlichen Entwicklung ab 1850 bis 1875

  • Berni17
  • 7. Februar 2010 um 13:33
  • Berni17
    aktives Mitglied
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    17. Februar
    • 7. Februar 2010 um 13:33
    • #1

    Zum Zeitpunkt der Einführung von Briefmarken im Jahr 1850 unterstand das Postwesen dem
    Handelsministerium, ab 1859 dem Finanzministerium und ab 1863 neuerlich dem Handelsminsterium. Seit 1849 war die Abteilung "Generalpostdirection für Communicationen" des Handelsministeriums für die Oberaufsicht des Postwesens betraut. Ein Teil ihres Wirkungskreises war Postdirectionen übertragen, welche wiederum je einen Postkreis verwaltete.

    Grundsätzlich bildete jedes Kronland einen Postkreis. Größere Kronländer hatten zwei oder mehrere Postkreise wobei oft zwei kleinere Kronländer zu einem Postkreis vereint wurden.

    Postdirektionen bestanden in Agram, Brünn, Czernowitz, Graz, Herrmannstadt, Innsbruck, Krakau, Lemberg, Linz, Prag, Temesvar, Triest, Wien und Zara sowie 5 weitere Postdirektionen in Ungarn nämlich Großwardein, Kassau, Ödenburg, Pesth und Preßburg.

    Das Postwesen in Lombardei-Venetien unterstand der Oberpostdirektion in Verona, welche jedoch am 01.11.1860 von Venezia aus verwaltet wurde.

    Der Deutsch-Österreichische Postverein trat am 01.07.1850 zwischen Österreich, Preussen, Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Strelitz in Kraft, dem sich später weitere Postverwaltungen anschlossen.

    Am 01.05.1867 wurde das ungarische Postwesen selbsständig und übernahm die fünf Postdirektionen sowie jene in Temesvar und Herrmanstadt. Darüber hinaus erhielt sie sechs Postämter zugeteilt, nämlich Bukarest, Giurgevo, Ibraila, Plojeschtie in der Walachei sowie Foschkan und Galatz in der Moldau.

    Während der Verwendungszeit der ersten fünf Freimarkenausgaben gab es im österr. Kaiserreich vier Arten von Ortspostämtern, nämlich Postämter, Postexpeditionen, Poststationen und Briefsammlungen.

    Darüberhinaus waren eine Reihe von fahrenden Postämtern auf Eisenbahnen und Schiffen sowie Feld- und Militärpostämter in Betrieb.

    Feld- und Militärpostämter gab es zum Beispiel bis 1852 in der deutschen Bundesfestung Mainz und in Dänemark, bis 1854 in Italien. Ab 1854 bis 1857 während des Krimkrieges in den Fürstentümern Moldau und Walachei, 1859 im Krieg gegen Sardinien und Frankreich und 1864 neuerlich in Dänemark sowie 1866 neuerlich in Italien im Krieg gegen Italien und Preußen.

    Im Ausland unterhielt Österreich Postämter im Fürstentum Serbien mit Sitz in Belgrad sowie im Fürstentum Liechtenstein.

    Eine weitere Anzahl von Postämtern (Konsularpostämter) gab es in der Levante, die am Sitz eines österr. Konusalts bestanden sowie Lloydpostämter die von den Lloydagentien verwaltet wurden.

    Bis zum 31.10.1858 war die Kreuzer Conventionsmünze (Kr.CM) mit der Teilung in 60 Kreuzer kursgültig. Ein Ortsbrief kostete einheitlich 2 Kr.CM. Unabhängig von grenzüberschreitender Beförderung innerhalb des Postvereins kostete ein Brief bis 10 Meilen Entfernung 3 Kr. CM, ein Brief bis 20 Meilen 6 Kr. CM und ein Fernbrief über 20 Meilen 9 Kr.CM. Drucksachen kosteten Pauschal 1 Kr. CM.

    Am 01.11.1858 trat eine Währungsreform in Kraft. Aus der Conventionsmünze wurde die neue österr. Währung. Der Gulden unterteilte sich jetzt in 100 statt bislang 60 Kreuzer. Ähnliches geschah mit dem Centesimi in den italienischen Gebieten. Bis Ende 1858 war die Lira mit 100 Centesimi und ab 01.11.1858 der Fiorino mit 100 Soldi, jeweils als Silbergeld in Verwendung.

    Die Relation Kr. CM. zu Lira belief sich auf 1:5 und Kreuzer zu Soli 1:1. Dies hatte zur Folge dass das Tarifwesen umgestellt wurde.

    Mit 01.01.1866 kam es zu einer weiteren Vereinfachung des Briefportos, als ein entfernungsunabhängiges einheitliches Briefporto von 5 Kreuzern eingeführt wurde.

    Im Bereich der Fahrpost kommt es am 15.03.1867 zur Einführung der Postanweisung für den Geldverkehr im Postweg für Beträge bis 25 Gulden, ab. 01.01.1868 bis 50 Gulden. Ab 01.05.1870 wird die Postanweisung mit eingedrucktem 5 Kr.-Nominal nur in den österr. Postbereichen eingeführt, nicht in Ungarn.

    Am 01.06.1868 werden auch die Expressgebühren für Eilzustellungen der Briefpost mit Briefmarken frankaturpflichtig. Im Ortszustellbereich beträgt die Expressgebühr 15 Kr. bei Tag und das doppelte bei Nacht. Zustellungen bis 7,5 km außerhalb des Bezirkes wurden mit weiteren 35 Kreuzer zusätzlich vergebührt, (15 + 35 = 50).


    Am 01.07.1873 werden die Gewichtstarife von Zoll/Loth auf Gramm umgestellt.
    Einfacher Brief = 15 Gramm (1 Loth 16,66 gr.)

    Die neuen Tarife im Rahmen des Weltpostvereins treten mit 01.07.1875 in Kraft.

    Es ergeben sich somit folgende Perioden in der Entwicklung der Portostufen:

    1) Tarife in alter Währung ab Einführung der ersten Briefmarken 1850
    2) Tarife in neuer österr. Währung ab 01.11.1858
    3) Tarife ab 01.01.1866 auf der Basis des Stücktarifes als Einheitsporto für alle Inlandentfernungen
    4) Tarife ab 01.07.1875 im Rahmen des Weltpostvereines


    Nachstehend als Anhang eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Portogebühren sowie deren Änderungen ab 01.06.1850 bis einschließlich 01.07.1875 .

    Dateien

    Portogebühren ab 1850.doc 34,82 kB – 275 Downloads
  • bayern klassisch
    Gast
    • 7. Februar 2010 um 13:59
    • #2

    Hallo Berni17,

    danke für die Fleißarbeit - sehr gelungen. :) :)

    Eine kleine Zufügung sei mir gestattet:

    Zitat

    Der Deutsch-Österreichische Postverein trat am 01.07.1850 zwischen Österreich, Preussen, Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Strelitz in Kraft, dem sich später weitere Postverwaltungen anschlossen.

    Bitte nicht Holstein vergessen (sogar Schleswig könnte man theoretisch hinzufügen, auch wenn es de facto nicht im Postverein war, aber zu den Signatarstaaten gehörte).

    Zitat

    Das Postwesen in Lombardei-Venetien unterstand der Oberpostdirektion in Verona, welche jedoch am 01.11.1860 von Venezia aus verwaltet wurde.

    Die Lombardei war ja ab Sommer 1859 nicht mehr österreichisch, also dürfte Venedig nur noch für Venentien zuständig gewesen sein, oder täusch ich mich hier?

    Galt für Post in den DÖPV in Österreich nicht ab dem 1.1.1862 das neue Loth mit 16,66g statt zuvor 15,625g?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Berni17
    aktives Mitglied
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    17. Februar
    • 7. Februar 2010 um 15:20
    • #3

    Hallo bayern klassisch,

    danke für deine Hinweise. Auch Holstein war natürlich dabei - laut Ferchenbauer (6. Auflage, Seite 32,)
    bis 1852, sodann mit Schleswig ab 1864.

    Durch die Wr. Kongressakte vom 09.06.1815 wurden die 1813/14 von Österreich zurückeroberten Gebiete in N-Italien als Lombardo-venezianisches Königreich organisiert und einem Vizekönig unterstellt. Es umfasste 47.500 km2 und 1857 5.173.000 Ew.

    Der westl. Teil war das ehem. Herzogtum Mailand, das 1714 als ehemals span. Besitz an Karl VI. gekommen war und bis 1797 ö. blieb, und Mantua das 1708 nach dem Aussterben der Linie Gonzaga-Nevers an die Habsburger gekommen und 1745 mit dem Herzogtum Mailand vereinigt worden war. Im östl. Teil bestand es aus der ehem. Republik Venedig, die 1797 der ö. Monarchie einverleibt, aber 1805 dem ital. König zugeschlagen wurde.

    Die Amtsprache war ital., die Gesetze des Königreichs Italien der Napoleon. Zeit bestanden weiter. Die ö. Verwaltung hatte aber mit den im Vergleich zur übrigen Monarchie unterschiedlichen soz. und polit. Strukturen und der nat. Bewegung (Risorgimento) zu kämpfen.

    Am 25.02.1848 wurde das Standrecht verhängt, am 17.03.1848 brach in Mailand und Venedig ein Volksaufstand aus, in den das Königreich Sardinien eingriff. Noch im Sommer 1848 konnten die ö. Truppen unter Radetzky Mailand erobern, 1849 neuerlich bei Novara siegen und Venedig bis August 1849 erobern.

    1851 wurde das Königreich in 2 Kronländer geteilt; nach den ö. Niederlagen musste die Lombardei 1859 im Frieden von Villafranca bei Verona an das Königreich Sardinien abgetreten werden, Venetien 1866 an das Königreich Italien.

    Somit erklärt sich das Venedig nur für Venetien zuständig sein konnte.

    Bezüglich der Lothangaben kann in dazu nur folgendes sagen. Für Wien gab es eine Sonderregelung für die einfache Ortsgebühr bis 16 Loth:

    01.09.1847 - 31.10.1858: 2 Kreuzer
    01.11.1858 - 31.12.1861: 3 Neukreuzer

    ab 01.01.1862: Gewichtsprogression für Wiener Ortsbriefe wie übriges Postgebiet.

    Lg Bernhard ;)

  • VorphilaBayern
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    7. August 1955 (70)
    • 7. Februar 2010 um 15:29
    • #4

    Hallo Berni17,

    herzlichen Dank für Ihre interessanten
    Erläuterungen der postgeschichtlichen -
    und geschichtlichen Entwicklung in
    Österreich bis 1875.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 7. Februar 2010 um 15:29
    • #5

    Hallo Berni17,

    danke für die Klarstellungen.

    Noch etwas zu den Gewichten: Nach dem neuen Postvereinsvertrag vom 1.1.1861 gab man den Verwaltungen ein Jahr, die neuen Gewichtsvorgaben umzusetzen. Vermutlich, ich weiß es nicht sicher, haben das alle umgesetzt.

    Paradoxon: In Bayern galten die alten Gewichte noch bis 31.3.1862 im inneren Verkehr weiter. Schwachsinn wäre eine treffende Bezeichnung dafür.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 7. Februar 2010 um 18:18
    • #6

    Hallo Bernie17

    Besten Dank für zwei Wunderschöne Beitrage :)
    Nochmals viel gelernt.

    Es gibt aber einige Fehler in dein Portogebühr Liste
    Du hast die Abstände in "bis 10 Meilen", "20" und "Über 30 Meilen" geteilt. Was ist hier falsch?

    Überschrift in Textbox links ist "Innland und Vereinsländer". Unter die Gebühren ab 1.1.1860 sind alle Gebühren 5 Kreuzer unabhängig von Abstand. In Verein ist es so 1.1.1868 wenn ich mich nicht irre.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Berni17
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    17. Februar
    • 7. Februar 2010 um 18:30
    • #7

    Hallo bayern klassisch,

    betreffend der Gewichtsangaben schreibt Ferchenbauer folgendes dazu:

    Unter Loth versteht man das Wiener Loth (1/32 Wiener Pfund) von 17,5 Gramm; es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.

    Das Zoll-Loth, eine Einführung des Deutschen Zollvereins zur allmählichen Angleichung an das metrische System und zur Vereinheitlichung des Maß- und Gewichtssystems im Deutschen Bunde, umfasste 16,667 Gramm oder 1/30 Zoll-Pfund (von 500 Gramm) und galt als Gewichtseinheit ab dem 01.01.1866, sohin:

    bis 31.12.1865: 1 Loth (Wiener Gewicht) = 17,5 Gramm
    ab 01.01.1866: 1 Zoll-Loth (exklusive) = 16,66 Gramm
    ab 01.01.1868: 1 Zoll-Loth (inklusive)
    ab 01.07.1873: 9/10 Zoll-Loth = 15 Gramm


    Kannst du mir bei der Bezeichnung 1 Zoll-Loth (exklusive/inklusive) weiterhelfen? Ich kann mir darunter nicht wirklich etwas vorstellen.

    Danke im Vorraus.

    Lg Bernhard ;)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 7. Februar 2010 um 18:44
    • #8

    Hallo Berni17,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass das Wiener Loth, welches auch dem Münchner Loth entsprach, noch im Postverein galt. Im Postverein galt von Anfang an das Zoll - Loth mit 1/32 des Zollpundes, also exakt 15,625g.

    Das wird kaum zu bestreiten sein.

    Mit dem neuen DÖPV - Vertrag zum 1.1.1861 wurde beschlossen, das Zoll - Pfund in nur noch 30 Lothe zu teilen, so dass wir dann ab dem 1.1.1862 auf ein Gewicht von 16,66g kommen.

    Daran musste sich Österreich im Postverein halten. Innerösterreichisch konnte das anders geregelt sein.

    Im Postverein galt das Loth immer exklusive, im Inland immer inklusive.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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