Hallo,
kann mir jemand den angehängten Beleg interpretieren.
Offensichtlich 7 Tage nach der Auslandsregelung aufgegeben, wonach Westberlin und die BRD postalisch als Ausland galten. Die Postkarte zum Inlandstarif frankiert, daher 15 Pf unterfrankiert.
Meine Fragen:
1. Ist der T-Stempel von der BRD oder DDR ?
2. Was heisst die 30/25 (eigentlich 25 Pf, daher doppelte Strafgebühr 15+2 = 30) ?
3. Wurde am Anfang noch Nachgebühr angezeigt und erst später die "Zurück / Unzureichende Freimachung"-Aufkleber seitens der DDR benutzt, da die BRD die Auslandsregelung nicht akzeptierte ?
3a. Ist bei diesem wie anderen Belegen die Nachgebühr auch tatsächlich seitens der BRD nicht eingezogen worden ?
Danke
dietbeck