1. Dashboard
  2. zum Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Ratgeber
  5. Hilfe
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
  2. Forum
  3. Briefmarken
  4. Deutschland
  5. DDR 1949–1990

DDR-BRD Nachgebühr

  • dietbeck
  • 31. Dezember 2009 um 13:42
  • dietbeck
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.327
    Geschlecht
    Männlich
    • 31. Dezember 2009 um 13:42
    • #1

    Hallo,

    kann mir jemand den angehängten Beleg interpretieren.

    Offensichtlich 7 Tage nach der Auslandsregelung aufgegeben, wonach Westberlin und die BRD postalisch als Ausland galten. Die Postkarte zum Inlandstarif frankiert, daher 15 Pf unterfrankiert.

    Meine Fragen:

    1. Ist der T-Stempel von der BRD oder DDR ?
    2. Was heisst die 30/25 (eigentlich 25 Pf, daher doppelte Strafgebühr 15+2 = 30) ?
    3. Wurde am Anfang noch Nachgebühr angezeigt und erst später die "Zurück / Unzureichende Freimachung"-Aufkleber seitens der DDR benutzt, da die BRD die Auslandsregelung nicht akzeptierte ?
    3a. Ist bei diesem wie anderen Belegen die Nachgebühr auch tatsächlich seitens der BRD nicht eingezogen worden ?

    Danke
    dietbeck

    Bilder

    • image1.jpg
      • 47,58 kB
      • 768 × 576
      • 381

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
    -----------------------------
    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.415
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    25. September 1958 (67)
    • 31. Dezember 2009 um 13:59
    • #2

    Hallo dietbeck,

    1. der T-Stempel ist von der DDR
    2. im internationalen Verkehr wird generell über dem Bruchstrich das Doppelte des Fehlportos, unter dem Bruchstrich das Porto für einen Auslandsbrief der ersten Gewichtsstufe vermerkt! Hier also korrekt oben 15 * 2 = 30, unten 25.
    3. im Prinzip ja, wobei Ausnahmen diese Regel bestätigen!!!
    4. die Nachgebühr ist bei diesem Beleg in der BRD tatsächlich nicht eingezogen worden, denn sonst wäre die Nachgebührerhebung in Blaustift vermerkt und ein roter Hinweisstempel angebracht worden!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

    PS:
    Solltest Du Dich wider Erwarten mal von diesem schönen Stück trennen wollen, dann denk bitte an mich, denn der würde sehr gut in meine "kleine, aber feine" Nachgebührsammlung passen!

  • dietbeck
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.327
    Geschlecht
    Männlich
    • 3. Januar 2010 um 08:01
    • #3

    mx5schmidt

    Danke für die Antwort. Die Gretchenfrage für mich ist aus welchen Gründen die BRD die Nachgebühr nicht erhoben hat (in der Annahme das dieser Beleg die Regel repräsentiert). Ist es weil die BRD tatsächlich den postalischen Auslandsstatus durch die DDR nicht anerkannte oder andere Gründe.

    Gibt es dazu eine Postverfügung ?

    Danke
    dietbeck

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
    -----------------------------
    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.415
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    25. September 1958 (67)
    • 3. Januar 2010 um 11:49
    • #4

    Hallo dietbeck.

    Mit einer entsprechenden Postverfügung kann ich leider nicht dienen,

    aber aus der auf beiden Seiten geübten Praxis stelle ich fest:

    die DDR behandelte die BRD postalisch als Ausland,
    die BRD behandelte die DDR postalisch als Inland!

    Somit wurden auf Postsendungen aus der DDR in der BRD grundsätzlich keine Nachgebühren erhoben, sofern diese Sendungen mit gültigen Postwertzeichen der DDR mindestens zum Inlandstarif freigemacht waren.

    Da die DDR diese Praxis der BRD kannte ließ sie im Normalfall nicht zum Auslandstarif freigemachte Sendungen mit einem entsprechenden Klebezettel oder Hinweisstempel versehen an den Absender zurück gehen, siehe eine entsprechende Seite aus meinem Album. Der Absender ergänzte die fehlende Frankatur und gab die Sendung dann wieder auf.

    Alternativ zu dieser Standardpraxis wurden häufig auch T-Stempel oder handschriftliche T-Vermerke in der DDR angebracht. Solche Sendungen liefen dann ohne Nachgebührerhebung bis zum Empfänger in der BRD durch.

    Nachgebühr wurde in der BRD auf Sendungen aus der DDR nur dann erhoben, wenn überhaupt keine oder keine gültige Freimachung zumindest zum Inlandtarif erfolgt war!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

    Bilder

    • ddrbrd.jpg
      • 909,58 kB
      • 1.424 × 2.231
      • 224

    Einmal editiert, zuletzt von mx5schmidt (3. Januar 2010 um 11:50)

  • Pete
    aktives Mitglied
    Beiträge
    349
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    20. September 1982 (43)
    • 3. Januar 2010 um 12:07
    • #5
    Zitat

    Original von dietbeck
    ...
    Ist es weil die BRD tatsächlich den postalischen Auslandsstatus durch die DDR nicht anerkannte oder andere Gründe.
    ...

    Die BRD musste die DDR erst als eigenständigen Staat anerkennen, als beide Staaten am 18.09.1973 Mitglied der UNO wurden.


    Ob dennoch aus Gefälligkeit prinzipiell auf die Einziehung von Nachporti auf Sendungen aus der DDR in die BRD zu Lasten der dt. Bundespost verzichtet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß
    Pete

  • dietbeck
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.327
    Geschlecht
    Männlich
    • 3. Januar 2010 um 19:48
    • #6

    Danke für Eure Antworten.

    Für mich bleibt zunächst offen, ob die BRD wegen "Nichtanerkenung" des Auslandsstatus auf die Nachgebühr verzichtet hat und damit prinzipiell den Tarif einer anderen Postverwaltung nicht akzeptierte. Für mein Sammelgebiet "Postkrieg" ist es entscheidend, ob die Frage mit ja oder nein zu beantworten ist.

    Eigentlich hätte die BRD in meinen Augen in jedem Fall der Nachgebührerhebung folgen müssen, wenn Sie UPU-konform gehandelt hätte. Die BRD war seit 1952 UPU-Mitglied.

    Die postalische Problematik hier ist unabhängig von der formalen Anerkennung der DDR durch UN-Mitgliedschaft 1973 (wir reden hier auch von der Auslandsregelung, die am 1.7.71 gültig wurde, also 2 Jahre vor der UN-Mitgliedschaft. Aber eine Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Staates muss nochh nicht etwas mit der Anerkennung entsprechender Briefmarken zu tun haben, siehe Türkisch-Zypern.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob die BRD die DDR als separaten Staat jemals formal anerkannt hat, unabhängig von der UN-Mitgliedschaft, baer das lässt sich sicher nachlesen (ich meine auch es gab in der DDR immer nur eine "ständige Vertretung", nie eine "Botschaft").

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
    -----------------------------
    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt

Partnerprogramm / Affiliate Disclaimer

Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Mit * markierte Links sind Affiliate-Links (Werbung). Nur auf diese Weise können wir dieses großartige Forum finanzieren, wir bitten um euer Verständnis!

Community-Software: WoltLab Suite™