Lieber bayern klassisch,
auch bei der preußischen Post wurde normalerweise der Geldbetrag erst nach dem Einkassieren ausbezahlt.
Es gab Ausnahmen bei bestimmten Institutionen oder Gesellschaften, aber dann musste eine Kaution hinterlegt werden. Hierzu war eine Genehmigung der Ober-Post-Direktion erforderlich.
Da die zustellende Post diese Einzelfälle nicht immer wissen konnte, muß es einen geregelten Ablauf für diese Fälle (Unzustellbarkeit des Postvorschußbriefes) gegeben haben.
Bei einem der beiden gezeigten Briefe wurde davon abgewichen ...
Viele Grüße
Michael