Liebe Sammlerfreunde,
mit diesem Beitrag versuche ich mal etwas, dessen Resonanz den Thread weiter führt, oder, wenn es keine gibt, abwürgt.
Wir werden sehen.
Es geht um den Dienst der Landbriefträger, in specie wie er ab dem 1.1.1872 gesehen wurde und was von ihm zu tun oder zu unterlassen war.
Weche der folgenden Aussagen sind richtig?
1) Ein Landbriefträger (LBT) durfte im Postbüro rauchen.
2) Ein LBT durfte in einem Ort ohne Postanstalt auf der Strasse rauchen.
3) Ein LBT durfte in einem Ort mit Postanstalt auf der Strasse rauchen.
4) Ein LBT durfte außer Dienst auf der Strasse überall rauchen.
5) Ein LBT musste den Erhalt von Reko-Briefen nicht quittieren.
6) Ein LBT musste den Erhalt vollzogener Rückscheine quittieren.
7) Ein LBT musste die Ablieferung eines Postmandats quittieren.
Ein LBT musste einen Begleitbrief zu einem Paket nicht quittieren.
9) Ein LBT musste einen Brief mit abgefallenem Siegel selbst versiegeln.
10) Ein LBT durfte sich den Inhalt des Briefes ansehen und musste dann entscheiden, ob der Brief neu zu versiegeln war, oder nicht.
Mal sehen, wer die meisten richtigen Antworten gibt. Morgen gibts die Lösung hier.
Liebe Grüsse von bayern klassisch